Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.
Eine neue Studie der Europa-Universität Flensburg zum Kohleausstieg in der Lausitz zeigt, dass aktuelle Abbaupläne drastisch überarbeitet werden müssen, um das deutsche Treibhausgas-Budget für die 1,5-Grad-Grenze einzuhalten. 38km2 Fläche weniger als zu Beginn des Jahres geplant waren, dürfen in der Lausitz noch in Anspruch genommen werden, damit Deutschland seine Klimaziele einhält.
Am 18. Juni verkündete die LEAG in einer Pressemitteilung, der Aufsichtsrat habe „die strategische Neuausrichtung der LEAG hin zu einem führenden Anbieter nachhaltiger Energielösungen beschlossen“. Was das Unternehmen hinter dieser Rhetorik verstecken will ist der Fakt, dass die neuen Geschäftsbereiche von der Verantwortung für die Tagebaue gesellschaftsrechtlich getrennt werden. In einer Holding haften die einzelnen Gesellschaften nicht für die jeweils anderen. Bis Ende des Jahres sollen die Änderungen umgesetzt werden. Damit steigt die Gefahr, dass die Bergbausparte als „bad bank“ früher oder später insolvent geht und große Teile der Tagebaufolgekosten den Steuerzahlenden hinterlässt. Die Landesbehörden in Sachsen und Brandenburg müssen schnellstens einschreiten, wenn sie Schaden von den Steuerzahlenden abwenden wollen.
Hartnäckig hält sich der Mythos, der Kohleausstieg führe zu hohen AfD-Wahlergebnissen in der Lausitz. Gerüchte besagen, das Argument habe sogar bei der Bewilligung der Milliardenbeihilfe für die LEAG durch die EU-Kommission eine Rolle gespielt. Die Ergebnisse der gestrigen Europawahl widerlegen es allerdings gründlich: Eine Betroffenheit durch den Kohleausstieg oder LEAG-Planungen bildet sich in der Verteilung der AfD-Ergebnisse über die Kreise und Gemeinden in Brandenburg und Sachsen überhaupt nicht ab.
Cottbus, 04.06.2024. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert die heute verkündete Entscheidung zur öffentlichen Beihilfe an den Braunkohlekonzern LEAG als nicht nachvollziehbar. Offenbar hat die EU-Kommission der Beihilfe von 1,75 Milliarden Euro zugestimmt, auch wenn sie einen Teil davon an Nachweise knüpft.
„Die Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar. Der Staat darf dem Konzern nur Nachteile ausgleichen, die tatsächlich durch den gesetzlichen Kohleausstieg entstehen. Tagebaufolgen zu finanzieren, die von der LEAG selbst verursacht wurden und dazu zusätzlich entgangene Gewinne zu entschädigen führt den Rechtsstaat ad absurdum.“ sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA. Schuster widerspricht vehement der Darstellung, die Beihilfe komme der Lausitz als Kohleregion zugute: „Die LEAG ist keine Lausitzer Bürgerbewegung ist, sondern gehört einem ausländischen Oligarchen. Zur Rekultivierung seiner Tagebaue wäre das Unternehmen auch dann rechtlich verpflichtet, auch wenn es kein Staatsgeld erhält.“
Cottbus/Berlin, 14.03.2024. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA fordert die Länder Brandenburg und Sachsen auf, weitere Sicherheitsleistungen für die Folgen der LEAG-Braunkohlentagebaue anzuordnen. Ein Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei GGSC zeigt, dass weitere Sicherheitsleistungen vom Bergbauunternehmen LEAG verlangt werden können. Insbesondere ist auch eine Kostenbeteiligung des Unternehmens an den Wasserspeichern und Überleitern im Spreegebiet nötig, die zur planmäßigen Flutung der Tagebauseen benötigt werden.
Cottbus/Bautzen, 07.03.2024. Vor der angekündigten Entscheidung im EU-Beihilferechtsverfahren zum Kohleausstieg in der Lausitz weist das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA die geplante Beihilfe von 1,75 Milliarden Euro als nicht nachvollziehbar begründet zurück. Der Braunkohle-Experte des Netzwerkes widerlegte bei der Konferenz zum Strukturwandel im Kohlerevier die Grundannahmen der geplanten Zahlung. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat kürzlich eine Entscheidung in dem Verfahren bis Ostern angekündigt.
(Ergänzung: Der Vortrag ist inzwischen auch auf youtube abrufbar.)
„Der Staat darf dem Konzern nur Nachteile ausgleichen, die tatsächlich durch den gesetzlichen Kohleausstieg entstehen. Geplant ist aber, dass er bei der Rekultivierung der Tagebaue Kosten übernimmt, die von der LEAG selbst verursacht wurden. Solche Geschenke sind zu Recht nicht mit EU-Recht vereinbar.“ stellte Schuster klar.