Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.
(Kohlerundbrief vom 19. Dezember 2019:) Die für Dezember geplante Kabinettsbeschluss zum Kohleausstiegsgesetz wurde von der Bundesregierung ins neue Jahr verschoben. Tagesspiegel background berichtet, er solle nun bis Ende Januar erfolgen, damit der Entwurf in der einzigen Bundestagssitzung im Februar erstmals gelesen werden könne. Eine Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes durch den Bundestag kann dann zeitigstens im März 2020 erfolgen.
Unbekannt ist, ob der bisherige Zeitplan wirklich an der "sehr hohen Komplexität" scheiterte, wie es ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums ausdrückte. Die Ursache kann genauso gut in den noch immer laufenden Geheimverhandlungen mit den Betreibern der Braunkohlenkraftwerke liegen. Dass Regelungen zur Braunkohle erst nach einer „einvernehmlichen Lösung“ in das Gesetz eingefügt werden sollen, gibt RWE und EPH-Gruppe (Eigentümer von LEAG und MIBRAG) die Möglichkeit, den Kohleausstieg in Deutschland durch überhöhte Entschädigungsforderungen komplett zu blockieren. Die Bundesregierung hat sich hier freiwillig erpressbar gemacht – zu Lasten von Klimaschutz und Steuerzahlern. (Foto: Proteste vor der Kohlekommission, November 2018)
Cottbus, 25.11.2020. Der Umweltverband GRÜNE LIGA sieht durch die angekündigte Prüfverfahren der EU-Kommission seine Kritik an den Milliardenentschädigungen für Braunkohlekonzerne bestätigt. Wie die Kommission heute bekanntgab „wird in dieser Sache voraussichtlich die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens gerechtfertigt sein.“ Dieses findet nur für strittige Fälle statt, während die Zahlungen an Steinkohlekraftwerke heute genehmigt wurden.
Brandenburg erhebt für die aktiven Tagebaue Welzow und Jänschwalde erstmalig Sicherheitsleitungen nach Bundesbergrecht vom Bergbaubetreiber LEAG. Das teilte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Anfang Oktober auf Nachfrage des BUND Brandenburg mit. Die Einführung von Sicherheitsleistungen war ein seit Jahren überfällig Schritt. Das Risiko, das der Staat die Folgekosten der LEAG-Tagebaue übernimmt, wird so zumindest verringert. Schon seit Jahren zeichnet sich es sich ab, dass die Braunkohleverstromung diese Folgekosten nicht mehr erwirtschaften kann. Es muss deshalb verhindert werden, dass noch weitere Finanzmittel über das Firmenkonstrukt der Oligarchen Křetinský und Kellner aus der Lausitz abfließen.
Für kommenden Montag, den 7. September hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages eine Anhörung zur geplanten Entschädigung der Betreiber von Braunkohlekraftwerken angesetzt. Der Bundestag muss über die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Kraftwerksbetreibern entscheiden, bevor diese in Kraft treten können. Vorgesehen sind etwa für die LEAG 1,75 Milliarden Euro. Das Öko-Institut kam Ende Juni zu dem Ergebnis, dass hier eine Milliarde Euro zu viel gezahlt werden soll, selbst wenn man die Entschädigung großzügig ermitteln würde. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die LEAG hier eine Laufzeit des Kraftwerks Jänschwalde entschädigen lässt, die lediglich seit 2017 behauptet wurde. Schon im Herbst 2018 schrieben wir in unserem Hintergrundpapier zum Kraftwerk Jänschwalde:
Cottbus, 21.08.2020. Laut den im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium erfolgten Berechnungen von Wirtschaftsprüfern müsste der Lausitzer Kohlekonzern LEAG nicht nur auf neue Abbaugebiete verzichten, sondern auch die bereits genehmigten Tagebaue verkleinern.
„Nach diesen Berechnungen könnte sowohl der Tagebau Nochten mehr Abstand zu den Dörfern Rohne und Mulkwitz einhaltend, als auch der Tagebau Jänschwalde mehr Abstand zu Taubendorf. Die sächsischen und brandenburgischen Landesbehörden müssen diese Ergebnisse ernst nehmen und dürfen nicht unkritisch die Prognosen der LEAG übernehmen.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft E&Y hat im Auftrag der Bundesregierung das Unternehmenskonzept der LEAG auf Plausibilität geprüft, eine Kurzfassung wurde bereits Anfang Juli durch den Bundestag veröffentlicht. Demnach werden bis zum Jahr 2038 etwa 80 Millionen Tonnen Kohle weniger verbraucht, als in den vier laufenden LEAG-Tagebauen liegt.
Am 3. Juli beschlossen Bundestag und Bundesrat sowohl das Kohleausstiegs- als auch das Strukturwandelstärkungsgesetz. Die Lausitzer Kohlekraftwerke werden dabei aber längstmöglich geschont, so sehr, dass sie praktisch genauso viel Kohle verbrennen können, wie es schon Vattenfall 2016 beim Verkauf der Kraftwerke und Tagebaue an EPH ohnehin annahm.
Freilich kann es auch zu weniger Kohleverbrauch kommen, dann wären auch genehmigte Tagebaue zu verkleinern. Doch das läge nicht am Kohleausstiegsgesetz, sondern an der aktuellen Entwicklung von Stromnachfrage, CO2- und Gaspreisen - und muss den Betreibern deshalb auch nicht vom Staat entschädigt werden.