Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.
Die Bundesländer Sachsen und Brandenburg haben seit 2019 Vorsorgevereinbarungen mit dem Braunkohleförderer LEAG abgeschlossen, nach denen die LEAG Geld in zwei Zweckgesellschaften einzahlt, um die Wiedernutzbarmachung der Kohlelandschaften sicherzustellen. Allerdings wurden diese Zweckgesellschaften nicht beim Staat angesiedelt, sondern als Töchter der LEAG. Schon im Frühjahr war bekannt geworden, dass die LEAG das Geld in den Zweckgesellschaften nutzt, um sich in andere Unternehmen einzukaufen – etwa in ein brandenburgisches Pelletierwerk. Eine Anfrage im Brandenburger Landtag brachte ans Licht, dass die Zweckgesellschaft sich selbst an Unternehmen beteiligen darf, die zu 49,9 Prozent ihr Geld mit der Kohle verdienen. (Drucksache 7/5562) Auch in Sachsen fragte daraufhin die Abgeordnete Antonia Mertsching (DIE LINKE), unter welchen Maßgaben die LEAG mit Rekultivierungsgeld andere Unternehmen aufkaufen darf. Die Staatsregierung verwies statt einer Antwort auf „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“. (Drucksache 7/10513)
Mertsching findet es „skandalös, dass die Öffentlichkeit nicht einmal die landeseigenen Richtlinien kennen darf. Die Staatsregierung teilt nicht mit, ob und wie die LEAG das Vorsorge-Geld nutzen darf, um andere Unternehmen zu erwerben. Klar ist aber: Weder in Brandenburg noch Sachsen müssen die Regierungen dem Einkauf in andere Unternehmen mit Rekultivierungsgeld zustimmen. Lediglich bis Mitte der 2020er Jahre wurde die LEAG verpflichtet, ihr Geschäftsgebaren der Regierung zu erklären.“ Mertsching fordert die Offenlegung, ein Mitspracherecht des Landes und eine Anpassung der Vorsorgevereinbarungen, bevor die Milliardenentschädigung für den Kohleausstieg an die LEAG ausgezahlt wird. Noch prüft die EU-Kommission, ob diese Beihilfe gerechtfertigt ist. (Quelle: Pressemitteilung der Linksfraktion Sachsen vom 15.09.2022, gekürzt) Hier zur Erinnerung die Stellungnahme der GRÜNEN LIGA und von Proschimer Bürger*innen zum beihilferechtlichen Verfahren vom Mai 2021.
Cottbus, 24.06.2022. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA warnt vor einer Verschärfung des Wassermangels in der Spree durch die von der Bundesregierung geplante Wiederinbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Jänschwalde E und F. Betroffen kann auch die Trinkwassergewinnung für zwei Millionen Menschen sein. Wenn überhaupt, dürften diese Blöcke deshalb nur nachrangig nach anderen Kraftwerken eingesetzt werden.
„Werden die Blöcke E und F stark ausgelastet, gehen der Spree weitere 13 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr durch die Kühltürme verloren. Seit die Blöcke zuletzt in Betrieb waren, hat sich der Wassermangel im Spreegebiet durch die Dürrejahre massiv verschärft. Ein erneutes Ansteigen des Kühlwasserverbrauchs kann deshalb auf Kosten der Trinkwassergewinnung für Berlin und Frankfurt (Oder) gehen.“ warnt René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA.
Die Rettung der LEAG mit einem KfW-Kredit über die Rekordsumme von 5,5 Mrd. Euro ist offenbar doch nicht ganz ohne Bedingungen passiert. Allerdings gehen die nicht so weit wie nötig gewesen wäre und Transparenz darüber wurde offenbar nur versehentlich hergestellt:
Anfang März retteten offenbar die deutschen Steuerzahler die LEAG vor der Insolvenz. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stützt bis zum Jahresende den Stromhandel der LEAG mit 5,5 Milliarden Euro – dem höchsten von ihr jemals vergebenen Kredit. Das berichteten erst Handelsblatt (14.03.), dann Lausitzer Rundschau (16.03.).
Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA hat auf Bundesebene vor den Koalitionsverhandlungen auf drei Forderungen hingewiesen, die in den vergangenen Wochen nicht im Zentrum der öffentlichen Diskussion standen. Dazu gehört mit der Novellierung des Bundesberggesetzes eine lange bekannte Forderung der Umweltbewegung, die nichts an ihrer Aktualität verloren hat: „Eine Änderung des Bundesberggesetzes ist nicht etwa durch den Kohleausstieg hinfällig geworden. Noch immer drohen Enteignungen durch Kohletagebaue, aber auch die vom Abbau mineralischer Rohstoffe. Betroffenen fordern bundesweit eine Novellierung des Gesetzes. Alte Zöpfe müssen abgeschnitten und der Rohstoffabbau in einem modernen Fachplanungsrecht geregelt werden.“ sagt Ulrich Wieland von der Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau der GRÜNEN LIGA.