Bündnisgrüne stellen Gutachten zur Modernisierung des Bergrechts vor

Die bündnisgrüne Fraktion im Brandenburger Landtag stellte am 3. Mai 2023 Ergebnisse eines Gutachtens vor, dass Rechtsanwalt und Bergrechtsspezialist Dirk Teßmer im Auftrag der Fraktion erstellt hat. Daraus ergeben sich Vorschläge, die aus Brandenburger Sicht bei einer Novellierung des Bundesbergrechts unbedingt zu beachten seien.

Das deutsche Bergrecht ist seit über 30 Jahren nicht mehr entscheidend geändert worden. Die Rechtsgrundsätze sind vorrangig auf die Rohstoffgewinnung ausgerichtet und vernachlässigen dabei die Interessen der betroffenen Bevölkerung und den Umweltschutz. Deshalb will die Ampelkoalition laut ihrem Koalitionsvertrag das Bundesbergrecht modernisieren. Auch im Brandenburger Koalitionsvertrag von 2019 heißt es: „Die Koalition wird sich für ein zeitgemäßes Bergrecht einsetzen“. Die grüne Brandenburger Landtagsfraktion will deshalb mit dem Gutachten Vorschläge für die Bundesebene unterbreiten.

„Zum Beispiel geht es darum, den Brandenburger*innen, die an ihrem Haus mit Bergschäden zu kämpfen haben, die Verfahrenswege zu erleichtern. Zur Absicherung der Ewigkeitskosten, die uns in der Braunkohle noch Jahrzehnte beschäftigen werden, müssen Sicherheitsleistungen eingefordert und insolvenzfest gemacht werden. Ansonsten bleiben Gewinne bei den Unternehmen, für die entstandenen Schäden aber müssen die Steuerzahler*innen aufkommen.“ sagt Ricarda Budke, Sprecherin der Fraktion für Strukturwandel und Klimaschutz.

Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden.

(Quelle: Pressemitteilung der Fraktion, gekürzt)

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