Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.
Wie die LEAG am 9. Februar veröffentlichte, hat sie ein im Bau befindliches 300-MW-Gasturbinenkraftwerk am Standort Leipheim gekauft. Eine Projektgesellschaft der Stadtwerke Ulm hat das Kraftwerksprojekt entwickelt und nun verkauft. Die LEAG besitzt bereits die von Vattenfall übernommenen Gasturbinenkraftwerke Thyrow und Ahrensfelde bei Berlin. Das Gaskraftwerk Leipheim werde als „besonderes netztechnisches Betriebsmittel“ nicht am Strommarkt teilnehmen, sondern zehn Jahre lang für Versorgungsengpässe bereitgehalten und erhält dafür vom Netzbetreiber Amprion eine Vergütung. (§ 11 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz).
Cottbus, 14.01.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert das neue LEAG-Revierkonzept als schon heute überholt. Es müsse deutlich mehr Kohle im Boden bleiben. Welche Gebiete vom Abbau verschont werden, habe nicht das Unternehmen sondern staatliche Planverfahren zu entscheiden.
„Das neue sogenannte „Revierkonzept“ der LEAG ist bereits am Tag seiner Veröffentlichung hoffnungslos überholt. Zum Schutz von Wasser und Klima muss eindeutig noch mehr Kohle im Boden bleiben als das Unternehmen bisher zugibt. So ignoriert das Konzept die Verschärfung des EU-Klimaziels für 2030, dass zu einer deutliche Verringerung der Kohleverstromung führen wird.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.
Während die Lausitzer Rundschau sich zu aktuell höheren Auslastungen der Lausitzer Braunkohlekraftwerke ergeht, stellte das Nachrichtenportal energate Anfang des Jahres fest, dass die 2015 beschlossene Sicherheitsreserve auch im Jahr 2020 nicht zum Einsatz kam. Bei dieser Reserve werden Kraftwerksblöcke gegen Bezahlung durch den Steuerzahle für vier Jahre in Bereitschaft gehalten. In der Lausitz betrifft das die Blöcke Jänschwalde E und F. Obwohl 2020 bundesweit so viele Kraftwerke wie noch nie zu dieser Reserve gehörten, wurde sie nicht ein einziges Mal für die Versorgungssicherheit benötigt. Die Millionenzahlungen an die Kraftwerksbetreiber für vier Jahre Stillstand waren seinerzeit von IGBCE-Chef Vasiliadis vorgeschlagen worden. Jetzt scheint sich die damalige Kritik zu bestätigen, dass es sich nicht um eine Maßnahme für die Versorgungssicherheit, sondern eine opulente Stillegungsprämie handelt.
Während der Bundestag am Mittwoch über die öffentlich-rechtlichen Verträge der Bundesregierung mit den Braunkohleunternehmen LEAG und RWE abstimmte, droht ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zukünftige Klimapolitik weiter zu verteuern. Die Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Naturschutzring e.V. (DNR), GRÜNE LIGA, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ClientEarth, Alle Dörfer bleiben und Greenpeace warnen in ihrer Stellungnahme vor zusätzlichen Kosten für den Kohleausstieg.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Bundesberggesetz sichern sich die Kohlebetreiber längere Genehmigungen für ihre Tagebaue und damit möglicherweise weitere Entschädigungsansprüche an die öffentliche Hand, zusätzlich zu den milliardenschweren Zusagen im Rahmen des Kohleausstiegs. Durch eine geplante Verlängerung der Zulassungen von Hauptbetriebsplänen verbessern sie bei künftigen Änderungen, etwa für zusätzliche staatliche Klimaschutzmaßnahmen, ihre Rechtsposition, um später Schadensersatzforderungen erheben zu können. Bereits mit den öffentlich-rechtlichen Verträgen können Braunkohleunternehmen zukünftige Klimapolitik erschweren. Enteignungen für den Abbau von Braunkohle sollen dagegen weiterhin erlaubt sein.
Sie wurde vom Bundeswirtschaftsministerium zur Vorbereitung des Kohleausstiegsgesetzes in Auftrag gegeben, sie war im November 2019 fertig und sie kostete die Steuerzahler*innen 1,2 Millionen Euro. Doch dann verschwand die ausführliche Studie von BET und weiteren Büros zu den Braunkohle-Entschädigungen in der Schublade, offenbar weil sie die Einigkeit mit den Kohlekonzernen gefährdet hätte. Erst Monate nach der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes wurde das Gutachten klammheimlich im Internet veröffentlicht. Ein Artikel des SPIEGEL vom 16. Dezember holte den Skandal ans Licht der bundesweiten Öffentlichkeit.
Ein Skandal nicht nur für die Dörfer am rheinischen Tagebau Garzweiler, deren Zerstörung laut diesem Gutachten nicht nötig ist, zwischenzeitlich aber im Bundesgesetz als „energiepolitische notwendig“ festgeschrieben wurde. Auch bei den Entschädigungszahlungen an die LEAG gab es vermutlich Gründe, weshalb das Gutachten dem Bundestag im Gesetzgebungsverfahren vorenthalten wurde – gut, dass die EU-Kommission die geplanten Beihilfen noch nicht durchgewunken hat. Wir werden das Gutachten (267 Seiten) in den nächsten Wochen gründlich auswerten.
(Kohlerundbrief vom 19. Dezember 2019:) Die für Dezember geplante Kabinettsbeschluss zum Kohleausstiegsgesetz wurde von der Bundesregierung ins neue Jahr verschoben. Tagesspiegel background berichtet, er solle nun bis Ende Januar erfolgen, damit der Entwurf in der einzigen Bundestagssitzung im Februar erstmals gelesen werden könne. Eine Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes durch den Bundestag kann dann zeitigstens im März 2020 erfolgen.
Unbekannt ist, ob der bisherige Zeitplan wirklich an der "sehr hohen Komplexität" scheiterte, wie es ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums ausdrückte. Die Ursache kann genauso gut in den noch immer laufenden Geheimverhandlungen mit den Betreibern der Braunkohlenkraftwerke liegen. Dass Regelungen zur Braunkohle erst nach einer „einvernehmlichen Lösung“ in das Gesetz eingefügt werden sollen, gibt RWE und EPH-Gruppe (Eigentümer von LEAG und MIBRAG) die Möglichkeit, den Kohleausstieg in Deutschland durch überhöhte Entschädigungsforderungen komplett zu blockieren. Die Bundesregierung hat sich hier freiwillig erpressbar gemacht – zu Lasten von Klimaschutz und Steuerzahlern. (Foto: Proteste vor der Kohlekommission, November 2018)