Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.
Während der Bundestag am Mittwoch über die öffentlich-rechtlichen Verträge der Bundesregierung mit den Braunkohleunternehmen LEAG und RWE abstimmte, droht ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zukünftige Klimapolitik weiter zu verteuern. Die Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Naturschutzring e.V. (DNR), GRÜNE LIGA, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ClientEarth, Alle Dörfer bleiben und Greenpeace warnen in ihrer Stellungnahme vor zusätzlichen Kosten für den Kohleausstieg.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Bundesberggesetz sichern sich die Kohlebetreiber längere Genehmigungen für ihre Tagebaue und damit möglicherweise weitere Entschädigungsansprüche an die öffentliche Hand, zusätzlich zu den milliardenschweren Zusagen im Rahmen des Kohleausstiegs. Durch eine geplante Verlängerung der Zulassungen von Hauptbetriebsplänen verbessern sie bei künftigen Änderungen, etwa für zusätzliche staatliche Klimaschutzmaßnahmen, ihre Rechtsposition, um später Schadensersatzforderungen erheben zu können. Bereits mit den öffentlich-rechtlichen Verträgen können Braunkohleunternehmen zukünftige Klimapolitik erschweren. Enteignungen für den Abbau von Braunkohle sollen dagegen weiterhin erlaubt sein.
Sie wurde vom Bundeswirtschaftsministerium zur Vorbereitung des Kohleausstiegsgesetzes in Auftrag gegeben, sie war im November 2019 fertig und sie kostete die Steuerzahler*innen 1,2 Millionen Euro. Doch dann verschwand die ausführliche Studie von BET und weiteren Büros zu den Braunkohle-Entschädigungen in der Schublade, offenbar weil sie die Einigkeit mit den Kohlekonzernen gefährdet hätte. Erst Monate nach der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes wurde das Gutachten klammheimlich im Internet veröffentlicht. Ein Artikel des SPIEGEL vom 16. Dezember holte den Skandal ans Licht der bundesweiten Öffentlichkeit.
Ein Skandal nicht nur für die Dörfer am rheinischen Tagebau Garzweiler, deren Zerstörung laut diesem Gutachten nicht nötig ist, zwischenzeitlich aber im Bundesgesetz als „energiepolitische notwendig“ festgeschrieben wurde. Auch bei den Entschädigungszahlungen an die LEAG gab es vermutlich Gründe, weshalb das Gutachten dem Bundestag im Gesetzgebungsverfahren vorenthalten wurde – gut, dass die EU-Kommission die geplanten Beihilfen noch nicht durchgewunken hat. Wir werden das Gutachten (267 Seiten) in den nächsten Wochen gründlich auswerten.
(Kohlerundbrief vom 19. Dezember 2019:) Die für Dezember geplante Kabinettsbeschluss zum Kohleausstiegsgesetz wurde von der Bundesregierung ins neue Jahr verschoben. Tagesspiegel background berichtet, er solle nun bis Ende Januar erfolgen, damit der Entwurf in der einzigen Bundestagssitzung im Februar erstmals gelesen werden könne. Eine Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes durch den Bundestag kann dann zeitigstens im März 2020 erfolgen.
Unbekannt ist, ob der bisherige Zeitplan wirklich an der "sehr hohen Komplexität" scheiterte, wie es ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums ausdrückte. Die Ursache kann genauso gut in den noch immer laufenden Geheimverhandlungen mit den Betreibern der Braunkohlenkraftwerke liegen. Dass Regelungen zur Braunkohle erst nach einer „einvernehmlichen Lösung“ in das Gesetz eingefügt werden sollen, gibt RWE und EPH-Gruppe (Eigentümer von LEAG und MIBRAG) die Möglichkeit, den Kohleausstieg in Deutschland durch überhöhte Entschädigungsforderungen komplett zu blockieren. Die Bundesregierung hat sich hier freiwillig erpressbar gemacht – zu Lasten von Klimaschutz und Steuerzahlern. (Foto: Proteste vor der Kohlekommission, November 2018)
Cottbus, 25.11.2020. Der Umweltverband GRÜNE LIGA sieht durch die angekündigte Prüfverfahren der EU-Kommission seine Kritik an den Milliardenentschädigungen für Braunkohlekonzerne bestätigt. Wie die Kommission heute bekanntgab „wird in dieser Sache voraussichtlich die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens gerechtfertigt sein.“ Dieses findet nur für strittige Fälle statt, während die Zahlungen an Steinkohlekraftwerke heute genehmigt wurden.
Brandenburg erhebt für die aktiven Tagebaue Welzow und Jänschwalde erstmalig Sicherheitsleitungen nach Bundesbergrecht vom Bergbaubetreiber LEAG. Das teilte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Anfang Oktober auf Nachfrage des BUND Brandenburg mit. Die Einführung von Sicherheitsleistungen war ein seit Jahren überfällig Schritt. Das Risiko, das der Staat die Folgekosten der LEAG-Tagebaue übernimmt, wird so zumindest verringert. Schon seit Jahren zeichnet sich es sich ab, dass die Braunkohleverstromung diese Folgekosten nicht mehr erwirtschaften kann. Es muss deshalb verhindert werden, dass noch weitere Finanzmittel über das Firmenkonstrukt der Oligarchen Křetinský und Kellner aus der Lausitz abfließen.
Für kommenden Montag, den 7. September hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages eine Anhörung zur geplanten Entschädigung der Betreiber von Braunkohlekraftwerken angesetzt. Der Bundestag muss über die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Kraftwerksbetreibern entscheiden, bevor diese in Kraft treten können. Vorgesehen sind etwa für die LEAG 1,75 Milliarden Euro. Das Öko-Institut kam Ende Juni zu dem Ergebnis, dass hier eine Milliarde Euro zu viel gezahlt werden soll, selbst wenn man die Entschädigung großzügig ermitteln würde. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die LEAG hier eine Laufzeit des Kraftwerks Jänschwalde entschädigen lässt, die lediglich seit 2017 behauptet wurde. Schon im Herbst 2018 schrieben wir in unserem Hintergrundpapier zum Kraftwerk Jänschwalde: