Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.
Am 3. Juli beschlossen Bundestag und Bundesrat sowohl das Kohleausstiegs- als auch das Strukturwandelstärkungsgesetz. Die Lausitzer Kohlekraftwerke werden dabei aber längstmöglich geschont, so sehr, dass sie praktisch genauso viel Kohle verbrennen können, wie es schon Vattenfall 2016 beim Verkauf der Kraftwerke und Tagebaue an EPH ohnehin annahm.
Freilich kann es auch zu weniger Kohleverbrauch kommen, dann wären auch genehmigte Tagebaue zu verkleinern. Doch das läge nicht am Kohleausstiegsgesetz, sondern an der aktuellen Entwicklung von Stromnachfrage, CO2- und Gaspreisen - und muss den Betreibern deshalb auch nicht vom Staat entschädigt werden.
Der Energiejournalist Stefan Schroedter beklagt in einem ausführlichen Kommentar eine bedenkliche systematische Undurchsichtigkeit der Geschäftsberichte von LEAG und MIBRAG. „So war es früher selbstverständlich, die Gesellschafter eines Unternehmen mit ihren jeweiligen Anteilen in den Geschäfts- und Jahresberichten aufzuführen. In den regelmäßig spät veröffentlichten Jahresberichten der Bergbau- und Kraftwerksunternehmen Mibrag und Leag sind sie nun nur noch ungenau oder gar nicht mehr zu finden. Eigentlich wäre auch zu erwarten, dass wichtige Einflüsse auf den Unternehmenserfolg im Geschäfts- oder Jahresbericht beschrieben und näher beziffert werden. Doch in Mibrags Berichten tauchen die hohen Einnahmen aus der Sicherheitsbereitschaft für ausgediente Braunkohle-Kraftwerke überhaupt nicht auf. In Leags Berichten fehlen Informationen darüber, wie und wohin eine beträchtliche Ausgleichszahlung des früheren Eigentümers Vattenfall geflossen ist.“
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Cottbus, 2. Juli 2020. Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Auftrag des BMWi die bisherigen Unternehmensplanungen der LEAG gesichtet und bewertet, wie stark sie sich von der am 15. Januar 2020 verkündeten Ausstiegspfad unterscheiden. Das heute veröffentlichte Gutachten ist dabei aber nicht in der Lage, die geplante Entschädigungshöhe von 1,75 Milliarden Euro zu begründen.
Im Einzelnen:
Cottbus, 30.06.2020. Die GRÜNE LIGA fordert, dass der Bund statt milliardenschwerer Entschädigungen im Kohleausstiegsgesetz die Überführung der Braunkohlekonzerne LEAG und MIBRAG in eine Stiftung prüft.
„Statt 1,75 Milliarden Euro an zwei Milliardäre zu verschenken, sollte die unwirtschaftliche Braunkohlenverstromung in eine öffentliche Stiftung überführt werden. Wenn die Steuerzahler schon auf den Folgekosten der Tagebaue sitzen bleiben sollen, dann nur im Austausch für Transparenz und demokratische Kontrolle!“, fordert René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA.
Die Bundesregierung will Wasserstofftechnologie fördern und jede Region hätte davon gerne etwas ab. Weshalb die Zukunftswerkstatt Lausitz auch eine Studie zur "Wasserstoffwirtschaft in der Lausitz" in Auftrag gab. Das Portal klimareporter.de hat sie gelesen und kommt zu einem vernichtenden Urteil. Offenbar sollen Großkraftwerke um der Großkraftwerke willen erhalten werden.
Cottbus, 26.05.2020. Die GRÜNE LIGA widerspricht vehement der Forderung des Kohlekonzerns LEAG, die energiepolitischen Notwendigkeit ihrer ostdeutscher Tagebaue im Kohleausstiegsgesetz explizit festzuhalten.
René Schuster von der Bundeskontaktstelle Braunkohle der GRÜNEN LIGA sagt dazu:
„Die LEAG versucht dem Gesetzgeber, die Katze im Sack zu verkaufen. Das Unternehmen hat angekündigt, seine Abbauplanung um etwa 340 Millionen Tonnen reduzieren zu müssen, verrät aber noch nicht, wo diese Kohle im Boden bleiben würde. Die LEAG verlangt jetzt offenbar vom Parlament, ein Konzept für notwendig zu erklären, das sich das Unternehmen erst im Anschluss aussuchen will. Ein solcher Blanko-Scheck wäre mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar.“