EU-Kommission: Geplante Milliardenzahlung an LEAG beruht auf „kontrafaktischem Szenario“

Wie die Europäische Kommission am 02.03.2021 in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat sie nun auch formal eine Untersuchung eingeleitet, ob die von Deutschland geplanten Entschädigungszahlungen für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Soweit war der Schritt bereits vor Monaten angekündigt und wenig überraschend. Was überraschte, war aber die deutliche Wortwahl der Kommission in Bezug auf die LEAG: Der Entschädigungssumme liege ein "kontrafaktisches Szenario" zugrunde.

Im Kohleausstiegsgesetz und dem entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Kohlekonzernen sind 2,6 Mrd. EUR für RWE und 1,75 Mrd. EUR für die LEAG vorgesehen. Die Kommission habe nun „Zweifel, ob die Entschädigung der Betreiber für entgangene Gewinne, die sehr weit in die Zukunft reichen, als erforderliches Mindestmaß betrachtet werden kann. Sie äußert auch Bedenken hinsichtlich einiger Inputparameter des von Deutschland verwendeten Modells zur Berechnung der entgangenen Gewinne, so u. a. der angesetzten Brennstoff- und CO2-Preise. Ferner wurden der Kommission keine Informationen auf Ebene der einzelnen Anlagen vorgelegt.“

Zu Tagebaufolgekosten räumt die Kommission „zwar ein, dass Zusatzkosten, die durch die vorzeitige Stilllegung der Braunkohleanlagen entstehen, ebenfalls eine Entschädigung für RWE und LEAG rechtfertigen könnten, hat jedoch Zweifel in Bezug auf die übermittelten Informationen und besonders das für LEAG zugrunde gelegte kontrafaktische Szenario.“

Wir sehen uns in unserer Kritik bestätigt, die im Februar 2020 unter dem Titel "Milliardenschwindel um den Kohleausstieg in der Lausitz" als Gastkommentar auf energiezukunft.eu erschienen war.

Im Rahmen der ergebnisoffenen Prüfung durch die Kommission sollen der Mitgliedsstaat Deutschland sowie Dritte noch Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen.

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