Energiepolitik

Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.

Brandenburg verhandelt und Sachsen hat sondiert

(Kohlerundbrief vom 8. Oktober 2019:) Nachdem wir am 20. September unsere Kritik am Brandenburger Sondierungsergebnis formuliert haben, laufen derzeit die KoalitionsverhandKenia flaggelungen. Ob auch die neue Koalition die Menschen in Proschim zum Spekulationsobjekt für die Oligarchen Kretinský und Kellner machen will, sollte sie dabei noch einmal gründlich prüfen. Ohne eine Abänderung des Braunkohleplanes Welzow Süd II gibt es keine Planungssicherheit für Proschim. Auch in Sachsen formiert sich eine Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen, die am 4. Oktober ihr Sondierungsergebnis vorlegte. Dabei zeichnen sich zu den Lausitzer Tagebauen ähnliche Probleme ab wie in Brandenburg.

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Brandenburg und Sachsen haben gewählt: kein Kohle-Bonus für die AfD

(Kohlerundbrief vom 2. September 2019:) Zur Analyse des Wahlergebnisses ließen sich viele Seiten verfassen. Da das aber schon viele andere tun, konzentrieren wir uns darauf, den oft behaupteten Zusammenhang von Kohlepolitik und den Ergebnissen von AfD und Grünen jetzt mal an den harten Zahlen zu überprüfen.

In Brandenburg haben die Zeitungskommentatoren sich in den letzten Wochen so sehr darin gefallen, die Grünen hoch- und die SPD runterzuschreiben, dass es sich schon etwas von der Realität entfernte. Das weiß man jetzt nach dem Wahlabend. Dennoch erreichen die Grünen mit 10,8 % das bisher beste Ergebnis in einem ostdeutschen Flächenland. Dass sie auch in der Lausitz deutlich dazugewinnen, ist durchaus mitteilenswert, nachdem der Kohleausstieg eine zentrale Rolle in ihrer Wahlkampagne gespielt hat. So haben die Grünen die absolute Stimmenzahl in beiden Cottbuser Wahlkreisen mehr als verdoppelt und kommen dort auf 8,6 bzw. 7,9 %. Im Spree-Neiße-Kreis fallen die Zugewinne verhaltener aus, sind aber trotzdem vorhanden.

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Forderungskatalog der Tagebaubetroffenen zur Landtagswahl in Brandenburg und Sachsen

(Kohlerundbrief vom 28. August 2019:) Die Umweltgruppe Cottbus hat Forderungen der Lausitzer Tagebaubetroffenen an die künftigen Regierungen in Brandenburg und Sachsen veröffentlicht. Danach müssen neue Abbaugebiete wie Welzow II und das Sonderfeld Mühlrose sofort ausgeschlossen und die von den laufenden Tagebauen ausgehenden Probleme entschlossen minimiert werden. Die Forderungen betreffen beispielsweise die Verkleinerung der Tagebaue Jänschwalde und Nochten, den Umgang mit Folgekosten, Bundesratsinitiativen zur Änderung des Berggesetzes oder den Wasserhaushalt der Region.

protest mit BannerWir fordern schon seit Jahren, dass künftige Tagebauseen, etwa beim Tagebau Nochten, so umgeplant werden, dass sie nicht durch zusätzliche Verdunstungsverluste den Wassermangel im Spreegebiet verschärfen. Nach dem Dürrejahr 2018 sollte das Thema auch im Bewusstsein der Landespolitiker angekommen sein. Die Seen wirken sich über Jahrhunderte aus, da dürfen kurzfristige Gewinne der LEAG keine Rolle spielen. Insgesamt formuliert die Umweltgruppe acht Forderungen an die brandenburgische und elf an die sächsische Regierung. Unsere Analyse der Wahlprogramme brandenburgischer Parteien bleibt natürlich weiterhin aktuell.
Forderungen Brandenburg
Forderungen Sachsen

Brandenburg-Wahl: Die Positionen der Parteien zur Braunkohle

Am 1. September ist Landtagswahl in Brandenburg. Im „Wahlomat“ der Landeszentrale für politische Bildung existiert zwar auch eine Frage zur Braunkohle, das Thema wird dabei aber auf die Frage „Ausstieg 2038 oder früher“ verkürzt. Für wen das Thema bei seiner Wahlentscheidung wirklich eine Rolle spielt, der/die sollte sich etwas genauer mit dem Umgang der brandenburgischen Parteien mit der Kohle befassen. Wir haben uns die Wahlprogramme der im Landtag vertretenen Parteien angeschaut und geben hier einen Überblick. Dabei ist der Tagebau Welzow-Süd II als wichtigste kohlepolitische Frage in Brandenburg natürlich ein entscheidendes Kriterium. Gehen wir in alphabetischer Reihenfolge vor:

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Weiter Geheimniskrämerei um Braunkohle in Brandenburg: Vertrag zur Absicherung der Rekultivierungskosten ohne Beträge veröffentlicht

(Kohlerundbrief vom 22. Juli 2019:) (Pressemitteilung der Landtagsfraktion Bündnis90/Grüne vom 09.07.2019, gekürzt)

Mitten in der Sommerpause veröffentlichte das Brandenburger Landesbergamt die seit längerem überfällige sogenannte „Vorsorgevereinbarung“. Mit dem auf den 1. Juli 2019 datierten öffentlich-rechtlichen Vertrag soll nach Vorstellung des Landes Brandenburg gewährleistet werden, dass der tschechische Braunkohle-Bergbaubetreiber LEAG die milliardenschweren Rekultivierungskosten tatsächlich vorhalten kann.
Laut Vertrag soll der Bergbaubetreiber zunächst einen Sockelbeitrag bereitstellen und danach jährlich weitere Beiträge einzahlen. Nicht veröffentlicht wurden hierbei die Höhe der Beträge und Einzelheiten zur Zweckgesellschaft; sämtliche Anlagen fehlen auf der Webseite. Auch den Abgeordneten des Brandenburger Landesparlaments wurde die Vorsorgevereinbarung samt Anlagen trotz mehrerer Ausschussbefassungen bislang nicht zur Verfügung gestellt. Die bündnisgrüne Fraktion wird daher nun Akteneinsicht beantragen.
„Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf zu erfahren, wie die Rekultivierung abgesichert wird. Es geht dabei um mehrere Milliarden Euro“, sagt die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion Heide Schinowsky. Sollte das umstrittene Konstrukt mit zu geringen Mitteln ausgestattet werden, muss bei einer Insolvenz des Bergbaubetreibers das Land bzw. der Steuerzahler für die Kosten aufkommen. Nach groben Schätzungen des Wirtschaftsministeriums sollen sich die Rekultivierungskosten für die Tagebaue in der Lausitz auf etwa 3 Milliarden Euro belaufen. „Ob das Modell der Landesregierung ausreicht, um die Rekultivierung zu sichern, kann ohne Daten nicht abschließend bewertet werden. Hieran bestehen jedoch erhebliche Zweifel“, sagt Schinowsky.
Am Konstrukt der Vorsorgevereinbarung nach sächsischem Vorbild gibt es massive Kritik. In einem juristischen Kurzgutachten wurde bereits im Frühjahr untersucht, ob die “Vorsorgevereinbarung" den gesetzlichen Anforderungen an eine Sicherheitsleistung nach Bundesberggesetz entspricht. Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm kam dabei zu einem eindeutigen Ergebnis: "Die beabsichtigte sog. "Vorsorgevereinbarung" samt Gründung einer LEAG-eigenen Zweckgesellschaft genügt den gesetzlichen Anforderungen an eine Sicherheitsleistung nicht, sie ist nicht geeignet, die Tagebaufolge-Kosten in der notwendigen Art und Höhe zu sichern."
Die Bündnisgrünen bekräftigten daher ihre Forderung nach Erhebung von Sicherheitsleistungen, wie es das Bergrecht vorsieht. Auch die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") hatte in ihrem Abschlussbericht explizit darauf hingewiesen, dass die "Länder bei der Zulassung von neuen Betriebsplänen nach Bundesberggesetz die Möglichkeit von insolvenzfesten Sicherheitsleistungen ausschöpfen" sollen, um die Folgekosten abzudecken.

Termine

Buchvorstellung: "Angels over Lusatia"
17 April 2024
19:00 - 21:00
Helle Panke e.V., Kopenhagener Str. 9, 10437 Berlin
Ausstellung "Unverkäuflich"
26 April 2024
10:00 - 20:00
Franz-Mehring-Platz 1, Berlin
Wir beim Umweltfestival in Berlin
28 April 2024
Berlin, Straße des 17. Juni
Filmabend "Es kommt darauf an das Hoffen zu lernen"
21 Mai 2024
19:00 -
Salon des Franz-Mehring-Platzes 1, 10243 Berlin

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

 

Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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Bitte unterstützt die Lacoma-Filmdokumentation

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