Energiepolitik

Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.

Müllkraftwerk der LEAG könnte Kraftwerk Jänschwalde 2024 ersetzen

160314 westlich kraftwerk jaenschwalde kleinCottbus/Jänschwalde, 10.04.2019. Der Kohlekonzern LEAG will sein Geschäft mit Müllverbrennung und Fernwärme offenbar schnellstmöglich von der Verstromung von Braunkohle unabhängig machen. Er scheint sich damit auf ein deutlich früheres Ende des Kraftwerkes Jänschwalde vorzubereiten als bisher behauptet.

Am 2. April gab die LEAG bekannt, am Kraftwerksstandort Jänschwalde eine „Energie- und Verwertungsanlage“ bauen zu wollen, die 2024 in Betrieb gehen soll. Hier soll durch Müllverbrennung Strom, Prozessdampf und Fernwärme gewonnen werden. Wie aus der bei den Behörden eingereichten Anlagenbeschreibung hervorgeht, entsprechen sowohl die geplante Müllmenge als auch die Fernwärmemenge ungefähr den bisherigen Werten des Kraftwerkes Jänschwalde.

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Kohleausstieg: Der Zeitplan der Bundesregierung

(Kohlerundbrief vom 15. März 2019:) Der neue Staatssekretär für Energiefragen im Bundeswirtschaftsministerium, Andreas Feicht, hat den Zeitplan für den politischen Prozess rund um den Kohle-Ausstieg konkretisiert. Zu Fragen des Strukturwandels in den betroffenen Regionen und Revieren werde es noch im Frühjahr Eckpunkte geben, sagte Feicht bei einem Besuch im Wirtschaftsausschuss am 13. März. Was den energiewirtschaftlichen Teil betreffe, sollten im Spätherbst Gesetzesentwürfe zum Steinkohle- und zum Braunkohleausstieg erarbeitet sein. Ob die zwei Themen in ein Gesetz gegossen würden, sei noch offen. (Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, gekürzt)

Senftleben gegen Abbaggerung - Proschimer Bürger dürfen nicht Verhandlungsmasse in Koalitionsverhandlungen werden

Woidke muss Braunkohlenplan Welzow-Süd II noch vor der Landtagswahl aufheben

Cottbus, 20.02.2019. Der Umweltverband GRÜNE LIGA begrüßt die Positionierung des brandenburgischen CDU-Landesvorsitzenden Senftleben gegen die Abbaggerung des Dorfes Proschim. Der Verband fordert von der Landesregierung, die nötige Überarbeitung des Braunkohlenplans Welzow-Süd II noch vor der Landtagswahl zu beschließen. Ansonsten blieben SPD und AfD die letzten Verfechter von Zwangsumsiedlungen in der Lausitz.

„Es wäre menschenverachtend, die Entscheidung hinauszuschieben, um die Bewohner von Proschim als Verhandlungsmasse in Koalitionsverhandlungen zu missbrauchen.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA. „Genauso wenig darf die Entscheidung über brandenburgische Dörfer den ausländischen Milliardären überlassen werden, denen der LEAG-Konzern gehört.“

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Strengere Grenzwerte: Kraftwerksbetreiber und Freistaat Sachsen scheitern vor Europäischem Gericht

(Kohlerundbrief vom 18. Februar 2019:) Erst nach zwei Monaten wurde öffentlich bekannt, dass am 13.12.2018 das Europäische Gericht die Klage mehrerer Kohlekraftwerksbetreiber (darunter die LEAG) und der sächsischen Staatsregierung gegen die Verschärfung der Luftschadstoff-Grenzwerte abgewiesen hat.

Die 2017 von der EU verschärften Bandbreiten für Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen für Stickoxide und Quecksilber (LCP BREF) waren trotz Enthaltung Deutschlands beschlossen worden, Braunkohlenunternehmen reichten Klage ein und die sächsische Staatsregierung schloss sich an.
Die Klage wurde vom Gericht nun jedoch als unzulässig zurückgewiesen. Die klagenden Unternehmen seien von der EU-Regelung nicht direkt betroffen, sondern erst von deren nationaler Umsetzung. Mit dieser ist die Bundesregierung im Verzug. Eine Verordnung hätte im August 2018 in Kraft treten müssen, es wurde aber offenbar auf das Ergebnis der Klage gewartet. Nun stellte das Bundesumweltministerium einen ersten Entwurf für Sommer 2019 in Aussicht.
Die Kohlekommission hat von dem Urteil nicht erfahren, das zwischen der vorletzten und der letzten Plenumssitzung fiel und so geht der Kommissionsbericht auf Seite 25 noch von anhängigen Gerichtsverfahren aus. Dabei war in allen Kommissionssitzungen die sächsische Staatsregierung vertreten, die als Prozessbeteiligter ja von der Klageabweisung gewusst haben muss. Sie hat dieses Wissen der Kommission offensichtlich vorenthalten.
LCP-BREV betrifft insgesamt 600 Anlagen in Deutschland. Viele Kohlekraftwerke stellt es vor die Entscheidung zwischen Nachrüstung und Stilllegung, um die strengeren Werte bis August 2021 einzuhalten.
Allerdings können bis zum 25.02. noch Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, berichtet bizz-energy.com.

NRW will kurzfristig weniger Kraftwerke abschalten – muss jetzt doch die Lausitz liefern?

(Kohlerundbrief vom 18. Februar 2019:) Wie die Süddeutsche Zeitung vom 13. Februar berichtet, will die nordrhein-westfälische Landesregierung möglicherweise weniger Braunkohlekraftwerke kurzfristig stilllegen, als von der Kohlekommission vorgesehen. Statt der von der Kommission empfohlenen zusätzlichen Abschaltungen von 3,1 Gigawatt bis 2022 sollen es nach einer Unterrichtung des Wirtschaftsministers an den Wirtschaftsausschuss des Landtages nur 2,4 Gigawatt sein. Soll das Kommissionsergebnis trotzdem umgesetzt werden, müssten folgerichtig 700 Megawatt in einem anderen deutschen Braunkohlenrevier abgeschaltet werden. In jedem Fall ist das ein Affront gegen die Kohlekommission, die zuletzt (zu?) viel Mühe auf die Abstimmung mit den Braunkohleländern verwandte.

Termine

Ausstellung "Unverkäuflich"
26 April 2024
10:00 - 20:00
Franz-Mehring-Platz 1, Berlin
Filmabend "Es kommt darauf an das Hoffen zu lernen"
21 Mai 2024
19:00 -
Salon des Franz-Mehring-Platzes 1, 10243 Berlin

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

 

Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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Bitte unterstützt die Lacoma-Filmdokumentation

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