Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.
(Kohlerundbrief vom 28. August 2019:) Die Umweltgruppe Cottbus hat Forderungen der Lausitzer Tagebaubetroffenen an die künftigen Regierungen in Brandenburg und Sachsen veröffentlicht. Danach müssen neue Abbaugebiete wie Welzow II und das Sonderfeld Mühlrose sofort ausgeschlossen und die von den laufenden Tagebauen ausgehenden Probleme entschlossen minimiert werden. Die Forderungen betreffen beispielsweise die Verkleinerung der Tagebaue Jänschwalde und Nochten, den Umgang mit Folgekosten, Bundesratsinitiativen zur Änderung des Berggesetzes oder den Wasserhaushalt der Region.
Wir fordern schon seit Jahren, dass künftige Tagebauseen, etwa beim Tagebau Nochten, so umgeplant werden, dass sie nicht durch zusätzliche Verdunstungsverluste den Wassermangel im Spreegebiet verschärfen. Nach dem Dürrejahr 2018 sollte das Thema auch im Bewusstsein der Landespolitiker angekommen sein. Die Seen wirken sich über Jahrhunderte aus, da dürfen kurzfristige Gewinne der LEAG keine Rolle spielen. Insgesamt formuliert die Umweltgruppe acht Forderungen an die brandenburgische und elf an die sächsische Regierung. Unsere Analyse der Wahlprogramme brandenburgischer Parteien bleibt natürlich weiterhin aktuell.
Forderungen Brandenburg
Forderungen Sachsen
Am 1. September ist Landtagswahl in Brandenburg. Im „Wahlomat“ der Landeszentrale für politische Bildung existiert zwar auch eine Frage zur Braunkohle, das Thema wird dabei aber auf die Frage „Ausstieg 2038 oder früher“ verkürzt. Für wen das Thema bei seiner Wahlentscheidung wirklich eine Rolle spielt, der/die sollte sich etwas genauer mit dem Umgang der brandenburgischen Parteien mit der Kohle befassen. Wir haben uns die Wahlprogramme der im Landtag vertretenen Parteien angeschaut und geben hier einen Überblick. Dabei ist der Tagebau Welzow-Süd II als wichtigste kohlepolitische Frage in Brandenburg natürlich ein entscheidendes Kriterium. Gehen wir in alphabetischer Reihenfolge vor:
(Kohlerundbrief vom 22. Juli 2019:) (Pressemitteilung der Landtagsfraktion Bündnis90/Grüne vom 09.07.2019, gekürzt)
Mitten in der Sommerpause veröffentlichte das Brandenburger Landesbergamt die seit längerem überfällige sogenannte „Vorsorgevereinbarung“. Mit dem auf den 1. Juli 2019 datierten öffentlich-rechtlichen Vertrag soll nach Vorstellung des Landes Brandenburg gewährleistet werden, dass der tschechische Braunkohle-Bergbaubetreiber LEAG die milliardenschweren Rekultivierungskosten tatsächlich vorhalten kann.
Laut Vertrag soll der Bergbaubetreiber zunächst einen Sockelbeitrag bereitstellen und danach jährlich weitere Beiträge einzahlen. Nicht veröffentlicht wurden hierbei die Höhe der Beträge und Einzelheiten zur Zweckgesellschaft; sämtliche Anlagen fehlen auf der Webseite. Auch den Abgeordneten des Brandenburger Landesparlaments wurde die Vorsorgevereinbarung samt Anlagen trotz mehrerer Ausschussbefassungen bislang nicht zur Verfügung gestellt. Die bündnisgrüne Fraktion wird daher nun Akteneinsicht beantragen.
„Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf zu erfahren, wie die Rekultivierung abgesichert wird. Es geht dabei um mehrere Milliarden Euro“, sagt die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion Heide Schinowsky. Sollte das umstrittene Konstrukt mit zu geringen Mitteln ausgestattet werden, muss bei einer Insolvenz des Bergbaubetreibers das Land bzw. der Steuerzahler für die Kosten aufkommen. Nach groben Schätzungen des Wirtschaftsministeriums sollen sich die Rekultivierungskosten für die Tagebaue in der Lausitz auf etwa 3 Milliarden Euro belaufen. „Ob das Modell der Landesregierung ausreicht, um die Rekultivierung zu sichern, kann ohne Daten nicht abschließend bewertet werden. Hieran bestehen jedoch erhebliche Zweifel“, sagt Schinowsky.
Am Konstrukt der Vorsorgevereinbarung nach sächsischem Vorbild gibt es massive Kritik. In einem juristischen Kurzgutachten wurde bereits im Frühjahr untersucht, ob die “Vorsorgevereinbarung" den gesetzlichen Anforderungen an eine Sicherheitsleistung nach Bundesberggesetz entspricht. Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm kam dabei zu einem eindeutigen Ergebnis: "Die beabsichtigte sog. "Vorsorgevereinbarung" samt Gründung einer LEAG-eigenen Zweckgesellschaft genügt den gesetzlichen Anforderungen an eine Sicherheitsleistung nicht, sie ist nicht geeignet, die Tagebaufolge-Kosten in der notwendigen Art und Höhe zu sichern."
Die Bündnisgrünen bekräftigten daher ihre Forderung nach Erhebung von Sicherheitsleistungen, wie es das Bergrecht vorsieht. Auch die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") hatte in ihrem Abschlussbericht explizit darauf hingewiesen, dass die "Länder bei der Zulassung von neuen Betriebsplänen nach Bundesberggesetz die Möglichkeit von insolvenzfesten Sicherheitsleistungen ausschöpfen" sollen, um die Folgekosten abzudecken.
(Kohlerundbrief vom 22. Juli 2019:) Die Wirtschaftsregion Lausitz lädt – gefördert u.a. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - die Bürger der Region ein, ab September 2019 über ein länderübergreifendes Leitbild der Lausitz mitzudiskutieren, das bis 2020 entstehen soll. Nicht jeder wird damit einverstanden sein, dass die fünf zentralen Handlungsfelder bereits feststehen, bevor die Bürger einbezogen werden und dass auch der Kohlekommission der Bundesregierung bereits am Bürger vorbei ein “Leitbild der Region” übermittelt wurde. Aber jeder soll selbst entscheiden, ob er in dem jetzt gestarteten Prozess eine Scheinbeteiligung oder eine Chance sieht:
Wer über zukünftige Veranstaltungen und Beteiligungsangebote informiert werden möchte, muss sich unter www.zw-lausitz.de anmelden. “Bei einer Registrierung bis zum 02. August 2019 werden Sie möglicherweise schon für eine der im September stattfindenden Bürgerdialogveranstaltungen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur als Person, nicht als Organisation registrieren können. Gerne können sich mehrere Personen und Mitglieder aus Ihrer Organisation anmelden.” schreibt die Zukunftswerkstatt dazu in einer E-Mail an Vereine der Region.
(Kohlerundbrief vom 22. Juli 2019:) Am 3. Juli hat das BMWi einen Überblick über den Rahmen und die nächsten Schritte der Kohleausstiegsgesetzgebung veröffentlicht. Das Dokument ist hier abrufbar.
(Kohlerundbrief vom 24. Juni 2019:) Mit 98 Prozent und damit mit großer Mehrheit der Stimmen hat der Deutsche Evangelische Kirchentag in Dortmund am Freitag die von den Klimapilgern eingebrachte Resolution zu Klimagerechtigkeit verabschiedet. Unter dem Titel "Die Ziele des Pariser Klimaabkommens konsequent umsetzen" richten sie sowohl Forderungen an die Politik, als auch an die Kirchen. Zu den Forderungen an die Politik zählt dabei „bis 2025 mindestens die Hälfte der Kohlekraftwerke abzuschalten und den Strukturwandel in den betroffenen Regionen sozial abzufedern“ und „den Bestand aller noch von Tagebauen bedrohten Dörfer wie auch den Erhalt des Hambacher Waldes zu sichern“. Die Resolution im Original-Wortlaut findet sich hier