Weiter Geheimniskrämerei um Braunkohle in Brandenburg: Vertrag zur Absicherung der Rekultivierungskosten ohne Beträge veröffentlicht

(Kohlerundbrief vom 22. Juli 2019:) (Pressemitteilung der Landtagsfraktion Bündnis90/Grüne vom 09.07.2019, gekürzt)

Mitten in der Sommerpause veröffentlichte das Brandenburger Landesbergamt die seit längerem überfällige sogenannte „Vorsorgevereinbarung“. Mit dem auf den 1. Juli 2019 datierten öffentlich-rechtlichen Vertrag soll nach Vorstellung des Landes Brandenburg gewährleistet werden, dass der tschechische Braunkohle-Bergbaubetreiber LEAG die milliardenschweren Rekultivierungskosten tatsächlich vorhalten kann.
Laut Vertrag soll der Bergbaubetreiber zunächst einen Sockelbeitrag bereitstellen und danach jährlich weitere Beiträge einzahlen. Nicht veröffentlicht wurden hierbei die Höhe der Beträge und Einzelheiten zur Zweckgesellschaft; sämtliche Anlagen fehlen auf der Webseite. Auch den Abgeordneten des Brandenburger Landesparlaments wurde die Vorsorgevereinbarung samt Anlagen trotz mehrerer Ausschussbefassungen bislang nicht zur Verfügung gestellt. Die bündnisgrüne Fraktion wird daher nun Akteneinsicht beantragen.
„Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf zu erfahren, wie die Rekultivierung abgesichert wird. Es geht dabei um mehrere Milliarden Euro“, sagt die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion Heide Schinowsky. Sollte das umstrittene Konstrukt mit zu geringen Mitteln ausgestattet werden, muss bei einer Insolvenz des Bergbaubetreibers das Land bzw. der Steuerzahler für die Kosten aufkommen. Nach groben Schätzungen des Wirtschaftsministeriums sollen sich die Rekultivierungskosten für die Tagebaue in der Lausitz auf etwa 3 Milliarden Euro belaufen. „Ob das Modell der Landesregierung ausreicht, um die Rekultivierung zu sichern, kann ohne Daten nicht abschließend bewertet werden. Hieran bestehen jedoch erhebliche Zweifel“, sagt Schinowsky.
Am Konstrukt der Vorsorgevereinbarung nach sächsischem Vorbild gibt es massive Kritik. In einem juristischen Kurzgutachten wurde bereits im Frühjahr untersucht, ob die “Vorsorgevereinbarung" den gesetzlichen Anforderungen an eine Sicherheitsleistung nach Bundesberggesetz entspricht. Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm kam dabei zu einem eindeutigen Ergebnis: "Die beabsichtigte sog. "Vorsorgevereinbarung" samt Gründung einer LEAG-eigenen Zweckgesellschaft genügt den gesetzlichen Anforderungen an eine Sicherheitsleistung nicht, sie ist nicht geeignet, die Tagebaufolge-Kosten in der notwendigen Art und Höhe zu sichern."
Die Bündnisgrünen bekräftigten daher ihre Forderung nach Erhebung von Sicherheitsleistungen, wie es das Bergrecht vorsieht. Auch die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") hatte in ihrem Abschlussbericht explizit darauf hingewiesen, dass die "Länder bei der Zulassung von neuen Betriebsplänen nach Bundesberggesetz die Möglichkeit von insolvenzfesten Sicherheitsleistungen ausschöpfen" sollen, um die Folgekosten abzudecken.

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