Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.
Wie die Europäische Kommission am 02.03.2021 in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat sie nun auch formal eine Untersuchung eingeleitet, ob die von Deutschland geplanten Entschädigungszahlungen für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Soweit war der Schritt bereits vor Monaten angekündigt und wenig überraschend. Was überraschte, war aber die deutliche Wortwahl der Kommission in Bezug auf die LEAG: Der Entschädigungssumme liege ein "kontrafaktisches Szenario" zugrunde.
Aufgrund der Entwicklung der CO2-, Strom- und Gaspreise sah Energieexperte Felix Christian Matthes vom Ökoinstitut alte Braunkohlenkraftwerke schon in einem tweet vom 22. Januar diesen Jahres in der „Todeszone“, bei der sich der Betrieb der Kraftwerke nicht mehr refinanzieren lässt. Als alte Kraftwerken zählen in der Lausitz das Kraftwerk Jänschwalde und die zwei 500MW-Blöcke in Boxberg. Die Anfang des Jahres vorübergehend höhere Auslastung der Lausitzer Braunkohlenkraftwerke bringt der LEAG offensichtlich keine wirtschaftliche Erholung.
Im Mitarbeiter-Newsletter der LEAG vom 22. Februar (nicht im Internet veröffentlicht) vermeidet man die Unterscheidung in alte und neuere Kraftwerke lieber, aber auch dort musste LEAG-Energiemarktexperte Olaf Adermann einräumen „die negativen Entwicklungen können wir nicht immer vollständig kompensieren“.
Wie die LEAG am 9. Februar veröffentlichte, hat sie ein im Bau befindliches 300-MW-Gasturbinenkraftwerk am Standort Leipheim gekauft. Eine Projektgesellschaft der Stadtwerke Ulm hat das Kraftwerksprojekt entwickelt und nun verkauft. Die LEAG besitzt bereits die von Vattenfall übernommenen Gasturbinenkraftwerke Thyrow und Ahrensfelde bei Berlin. Das Gaskraftwerk Leipheim werde als „besonderes netztechnisches Betriebsmittel“ nicht am Strommarkt teilnehmen, sondern zehn Jahre lang für Versorgungsengpässe bereitgehalten und erhält dafür vom Netzbetreiber Amprion eine Vergütung. (§ 11 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz).
Cottbus, 14.01.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert das neue LEAG-Revierkonzept als schon heute überholt. Es müsse deutlich mehr Kohle im Boden bleiben. Welche Gebiete vom Abbau verschont werden, habe nicht das Unternehmen sondern staatliche Planverfahren zu entscheiden.
„Das neue sogenannte „Revierkonzept“ der LEAG ist bereits am Tag seiner Veröffentlichung hoffnungslos überholt. Zum Schutz von Wasser und Klima muss eindeutig noch mehr Kohle im Boden bleiben als das Unternehmen bisher zugibt. So ignoriert das Konzept die Verschärfung des EU-Klimaziels für 2030, dass zu einer deutliche Verringerung der Kohleverstromung führen wird.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.
Während die Lausitzer Rundschau sich zu aktuell höheren Auslastungen der Lausitzer Braunkohlekraftwerke ergeht, stellte das Nachrichtenportal energate Anfang des Jahres fest, dass die 2015 beschlossene Sicherheitsreserve auch im Jahr 2020 nicht zum Einsatz kam. Bei dieser Reserve werden Kraftwerksblöcke gegen Bezahlung durch den Steuerzahle für vier Jahre in Bereitschaft gehalten. In der Lausitz betrifft das die Blöcke Jänschwalde E und F. Obwohl 2020 bundesweit so viele Kraftwerke wie noch nie zu dieser Reserve gehörten, wurde sie nicht ein einziges Mal für die Versorgungssicherheit benötigt. Die Millionenzahlungen an die Kraftwerksbetreiber für vier Jahre Stillstand waren seinerzeit von IGBCE-Chef Vasiliadis vorgeschlagen worden. Jetzt scheint sich die damalige Kritik zu bestätigen, dass es sich nicht um eine Maßnahme für die Versorgungssicherheit, sondern eine opulente Stillegungsprämie handelt.
Während der Bundestag am Mittwoch über die öffentlich-rechtlichen Verträge der Bundesregierung mit den Braunkohleunternehmen LEAG und RWE abstimmte, droht ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zukünftige Klimapolitik weiter zu verteuern. Die Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Naturschutzring e.V. (DNR), GRÜNE LIGA, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ClientEarth, Alle Dörfer bleiben und Greenpeace warnen in ihrer Stellungnahme vor zusätzlichen Kosten für den Kohleausstieg.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Bundesberggesetz sichern sich die Kohlebetreiber längere Genehmigungen für ihre Tagebaue und damit möglicherweise weitere Entschädigungsansprüche an die öffentliche Hand, zusätzlich zu den milliardenschweren Zusagen im Rahmen des Kohleausstiegs. Durch eine geplante Verlängerung der Zulassungen von Hauptbetriebsplänen verbessern sie bei künftigen Änderungen, etwa für zusätzliche staatliche Klimaschutzmaßnahmen, ihre Rechtsposition, um später Schadensersatzforderungen erheben zu können. Bereits mit den öffentlich-rechtlichen Verträgen können Braunkohleunternehmen zukünftige Klimapolitik erschweren. Enteignungen für den Abbau von Braunkohle sollen dagegen weiterhin erlaubt sein.