Hier veröffentlichen wir Meldungen zum Strukturwandel in der Lausitzer Bergbauregion
Die sogenannte „Online-Konsultation“ zur geplanten Müllverbrennungsanlage am Kraftwerkstandort Jänschwalde geht mit einem Eklat in die nächste Runde. In seiner Stellungnahme zu den Einwendungen bestätigte das Brandenburger Landesamt für Umwelt (LfU) eine zentrale Befürchtung von Anwohnern: „Es handelt sich nicht um eine Ersatzbrennstoffanlage“, heißt es von Seiten der Behörde. „Die Anlage sei der Nr. 8.1 gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen und dient der Verbrennung von Abfällen, die gemäß Antragsunterlagen zur Verbrennung beantragt sind“. Damit widerspricht das Landesamt der LEAG-Behauptung, dass es sich bei dem Projekt um eine EBS-Anlage handele.
Cottbus, 11.11.2020. Trotz eindeutigem Landtagsbeschluss verzögert die SPD-geführte Brandenburger Staatskanzlei die Förderung der Zivilgesellschaft im Strukturwandel weiter. Zudem soll die Schaffung des Teilhabefonds womöglich an die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH ausgelagert werden. Ein gesellschaftlicher Beirat zur Mittelvergabe wird überhaupt nicht mehr erwähnt. Dass geht aus einer aktuellen Antwort der Chefin der Staatskanzlei Kathrin Schneider (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor: „Durch die Wirtschaftsregion Lausitz (WRL) und die Einrichtung von Werkstattprozessen wurde ein Anlaufpunkt in der Region für Projektideen aus der Region geschaffen. In diesem Zuge wird auch ein Teilhabefonds zu diskutieren sein“, erklärt Ministerin Schneider darin.
Das Braunkohleunternehmen LEAG plant, am Kraftwerksstandort Jänschwalde eine der größten Müllverbrennungsanlagen Deutschlands zu errichten. Bei der Unterrichtung in einer Gemeindevertretersitzung Anfang des Sommers erteilte die LEAG dem Anliegen von Gemeindevertretern, an einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung mit den betroffenen Anwohnern zum Bau der Anlage teilzunehmen, eine Absage. Umfragen in Heinersbrück und Jänschwalde zu Beginn dieses Jahres ergaben eine breite Ablehnung dieser Anlage in den umliegenden Dörfern. Die Gemeindevertretung Jänschwalde hat daraufhin im Sommer beschlossen, sich am derzeit laufenden Genehmigungsverfahren mittels einer Einwendung und der Teilnahme am Erörterungstermin zu beteiligen. Die Frist für Einwendungen endet am 30. September 2020. Für weitere Informationen und zum Austausch über das umstrittene Vorhaben, den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger laden Jänschwalder Gemeindevertreter zu einer Infoveranstaltung am 23. September ab 18:30 Uhr auf den Jänschwalder Sportplatz ein.
Potsdam/Cottbus, 26.08.2020. Mit großer Mehrheit hat heute der Landtag Brandenburg für eine bessere Beteiligung der Zivilgesellschaft am Strukturwandel gestimmt. Die Landesregierung muss nun einen eigenen Teilhabefonds auflegen. Die Mittelvergabe soll demokratisch durch einen Beirat erfolgen. Bislang war die Zivilgesellschaft beim Strukturwandel außen vor. Der Bund und die Länder haben die Finanzmittel und deren Vergabe unter sich ausgemacht. In Brandenburg sollen nun die in der Lausitz aktiven Menschen besser unterstützt werden. Die Höhe des Fonds und die Besetzung des Beirats sind allerdings noch offen.
In einer korrigierten Bekanntmachung hat das Landesamt für Umwelt mit Hinweis auf zusätzliche Unterlagen die Verlängerung der Beteiligungsfrist bekanntgegeben: Einwendungen gegen das Vorhaben können demnach bis einschließlich 30. September 2020 eingereicht werden. Ursprünglich sollte die Frist bereits am 31. August 2020 ablaufen. Ob dem Amt inzwischen aufgefallen ist, dass man solche Beteiligungsverfahren nicht in die Sommerpause legen sollte oder die Frist-Verlängerung auch auf Kritik daran zurückgeht, dass die Unterlagen zuerst weder druckbar noch kopierbar waren, bleibt Spekulation. Derweil formiert sich der Protest gegen das Vorhaben in der Region. In der zweiten Septemberhälfte ist eine öffentliche Informationsveranstaltung der Kritiker geplant.
Hier der Auszug aus der amtlichen Bekanntmachung: "Die Firma Lausitz Energie Bergbau AG (...) beabsichtigt eine Anlage zur Verwertung fester nicht gefährlicher Abfälle mit brennbaren Bestandteilen durch Verbrennung (Energie- und Verwertungsanlage - EVA) mit einer Durchsatzkapazität von 66 Tonnen je Stunde (t/h) auf dem Grundstück in 03185 Teichland OT Neuendorf (...) zu errichten und zu betreiben. (…) Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Juli 2020 im zentralen UVP-Portal des Landes Brandenburg veröffentlicht." Einwendungen sind bis 31. August 2020 möglich.