Cottbus 02.05.2019. Am 7. Mai jährt sich zum dreißigsten Mal die Aufdeckung der Kommunalwahlfälschung in der DDR durch Oppositionsgruppen. Die daran beteiligte Umweltgruppe Cottbus erinnert an dieses Datum und grenzt sich entschieden von heutigen rechtspopulistischen Aufrufen zur Wahlbeobachtung ab.
(Kohlerundbrief vom 23. April 2019:) Als Vattenfall im Jahr 2016 seine Braunkohlegesellschaften abgab, kündigte der schwedische Konzern eine umfangreiche Finanzausstattung für sie an. Doch in den Jahresabschlüssen der Bergbau- und Kraftwerksgesellschaften ist bisher davon relativ wenig zu finden. Das stellt Energiejournalist Stefan Schroeter in einer neuen Recherche fest.
(Kohlerundbrief vom 23. April 2019:) Bereits am 31. März erschien bei den klimareportern ein lesenswerter Beitrag zum Verhältnis des brandenburgischen Ministerpräsidenten zum Braunkohlekraftwerk Jänschwalde
(Kohlerundbrief vom 23. April 2019:) Wie die Lausitzer Rundsachau in ihrer Spremberger Lokalausgabe vom 23. April berichtet, hat sich die Welzower Stadtverordnetenversammlung hinter die Pläne zur Ansiedlung einer Löschflugzeugstaffel am Welzower Flugplatz gestellt. Das Projekt war im Vorjahr von Hannelore Wodtke als Mitglied der von der Bundesregierung berufenen Kohlekommission öffentlich ins Gespräch gebracht worden. Eine solche Nachnutzung des Flugplatzes schließt sich mit dem Aufschluss des Tagebaues Welzow-Süd II aus. Dieser würde den Flugplatz stattdessen komplett abbaggern. LEAG und Potsdamer Landesregierung wollen auf das Tagebauprojekt bislang jedoch nicht verzichten, sondern die betroffenen Menschen offensichtlich als Geiseln benutzen, solange mit der Bundesregierung über Entschädigungszahlungen an den Konzern verhandelt wird.
(Kohlerundbrief vom 23. April 2019:) So eine Überschrift hätten wir noch vor wenigen Jahren als zu reißerisch abgelehnt. Doch nun hat der Klimawandel für jeden erlebbar Mitteleuropa im Griff. Auf das Dürrejahr 2018 folgt das Dürrefrühjahr 2019, weil die Tiefdruckgebiete mit dem über dem Atlantik aufgenommenen Wasser immer öfter in einem riesigen Bogen an uns vorbei ziehen. Jetzt geht es selbst den Osterbräuchen an den Kragen: Etwa ein Drittel der angemeldeten traditionellen Osterfeuer in der Niederlausitz wurden von den Ordnungsämtern wegen der Trockenheit abgesagt. Von den anderen gerieten einige außer Kontrolle und haben die „Feuerwehren und Rettungsdienste so extrem gefordert wie lange nicht“ (Lausitzer Rundschau). Während die Osterfeuer „nur“ ein Symbol sind, sind die Sorgen der Landwirte, Förster und Naturschützer existenzieller. Gerhard Gundermanns Rat an Mutter Erde „Das Abendland braucht auf die Fresse“ scheint dreißig Jahre nach Veröffentlichung (im Lied „Halte durch“) Wahrheit geworden zu sein. Die in diesen dreißig Jahren geförderte und verbrannte Braunkohle hat dazu nach fast einhelliger Meinung der Wissenschaft viel beigetragen. Höchste Zeit entschlossen zu bewahren, was noch zu retten ist. Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen heißen Boden, Wasser und Luft. Nicht Braunkohle.
Cottbus/Jänschwalde, 10.04.2019. Der Kohlekonzern LEAG will sein Geschäft mit Müllverbrennung und Fernwärme offenbar schnellstmöglich von der Verstromung von Braunkohle unabhängig machen. Er scheint sich damit auf ein deutlich früheres Ende des Kraftwerkes Jänschwalde vorzubereiten als bisher behauptet.
Am 2. April gab die LEAG bekannt, am Kraftwerksstandort Jänschwalde eine „Energie- und Verwertungsanlage“ bauen zu wollen, die 2024 in Betrieb gehen soll. Hier soll durch Müllverbrennung Strom, Prozessdampf und Fernwärme gewonnen werden. Wie aus der bei den Behörden eingereichten Anlagenbeschreibung hervorgeht, entsprechen sowohl die geplante Müllmenge als auch die Fernwärmemenge ungefähr den bisherigen Werten des Kraftwerkes Jänschwalde.
(Kohlerundbrief vom 28. März 2019:) Mit einem bemerkenswerten Schreiben wandte sich die Arbeitsgruppe Kirche und Gesellschaft des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz an kirchliche Einrichtungen in der Lausitz. Darin beklagt er destruktive Polemik im Lausitzer Familienmagazin „Lausebande“, das an 400 Stellen in der Region kostenlos ausliegt – darunter in vielen kirchlichen Einrichtungen.
Das Magazin enthielt über Jahre eine vom Verein Pro Lausitzer Braunkohle gestaltete Doppelseite, in der andere Meinungen regelmäßig als „grüne Ideologie“ oder „Merkels Klima-Irrsinn“ bezeichnet und öffentlich-rechtliche Medien kritisiert werden. Die Arbeitsgruppe bescheinigt der Artikelserie eine „bedenkliche Sprache“, die nicht zur Versachlichung beitrage, sondern „durch ihre unsägliche Polemik die Spannungen und Konflikte“ verschärfe. Dass der Herausgeber des Magazins gleichzeitig Pressesprecher von Pro Lausitzer Braunkohle ist, ist für die Leser des kostenlosen Familienmagazins nicht erkennbar.
Die Arbeitsgruppe stehe daher der Auslage dieses kostenlosen Magazins in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen ebenso kritisch gegenüber wie seiner Finanzierung des Familienmagazins durch Inserate von kirchlichen und diakonischen Stellen.
(Kohlerundbrief vom 15. März 2019:) Am 4. März starb Werner Domain, der im Jahr 2005 als der letzte Hornoer bundesweit bekannt geworden war. Nach jahrelangem gemeinsamen Widerstand und mehreren Gerichtsverfahren der Gemeinde Horno, die zu Gunsten des Bergbaus ausgegangen waren, hatte sich die Dorfgemeinschaft zur Umsiedlung entschieden.
Nur Familie Domain blieb, ließ es auf die Enteignung ankommen, und klagte dagegen vor Gericht. Vor der Enteignung stand nach damaliger Rechtsprechung einzelnen Betroffenen der Weg zum Gericht nicht offen. Zu diesem Zeitpunkt stand der Vorschnittbagger jedoch bereits 50 Meter vor Werner Domains Haus und der Rest des Dorfes war bereits völlig zerstört. Unter diesem Druck beendete Familie Domain das Gerichtsverfahren schließlich durch einen Vergleich und zog nach Mulknitz bei Forst.
Dieses drastische Beispiel für die Chancenungleichheit zwischen Betroffenen und Konzern trug dazu bei, dass das Bundesverwaltungsgericht in späteren Verfahren die Klagebefugnis der Betroffenen Bürger auch gegen Rahmenbetriebspläne bestätigte. Heute ist klar: die gesamte Umsiedlung der Hornoer wurde von der Brandenburgischen Landesregierung mit Mitteln erzwungen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Damit haben Werner und Ursula Domain dazu beigetragen, die Rechte Betroffener gegen den Braunkohletagebau zu stärken. Für ihren hartnäckigen Kampf hatte die Grüne Liga Brandenburg vor einigen Jahren Werner und Ursula Domain die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Wir wünschen seiner Familie viel Kraft!
(Kohlerundbrief vom 15. März 2019:) Die Einrichtung einer Schiedsstelle für Betroffene von Bergschäden in Brandenburg verzögert sich weiter, das Wirtschaftsministerium teilte aber dem Braunkohleausschuss am 7. März erste Details mit. Noch in diesem Jahr soll die Schiedsstelle arbeitsfähig sein. Dazu sollen sowohl für die Bergbauunternehmen als auch für die Betroffenen jeweils Beisitzer benannt werden. Die Unternehmen sollen dabei selbst aussuchen dürfen, wer sie vertritt. Für die Betroffenen soll dagegen der Braunkohlenausschuss des Landes entscheiden.
„Das unwürdige Gezerre um die Einrichtung einer Schiedsstelle scheint zumindest bald ein Ende zu haben“, kommentiert Hannelore Wodtke vom Netzwerk Bergbaugeschädigter der Lausitzer Braunkohleregion. Die Welzowerin ist selbst von Bergschaden betroffen und hat mit anderen Mitstreitern bereits im Jahr 2014 ein Netzwerk gegründet. Ob die Schiedsstelle ein Erfolg wird, hängt maßgeblich davon ab, wer für die Betroffenenseite als Beisitzer ernannt wird, meint Wodtke. "Warum dürfen wir nicht selbst Beisitzer benennen? Wenn Industrielobbyisten, stramme Kohleverfechter oder Vorstandsmitglieder des Pro-Kohle-Vereins über die Beisitzer für die Betroffenenseite mit entscheiden, dann ist meine Hoffnung gering, dass für die Geschädigten etwas Substanzielles rauskommt“, gibt Wodtke zu bedenken. Im rheinischen Kohlerevier, wo es schon lange eine Schiedsstelle gibt, dürfen die Betroffenen selbst ihre Beisitzer aussuchen.
"Die Vorstellung des Sachstandes im Braunkohlenausschuss lässt noch einige Fragen offen, die darüber entscheiden ob die Schlichtungsstelle auch bei den Betroffenen Akzeptanz finden wird. So ist weiter unbekannt wer den Vorsitz der Schlichtungsstelle übernehmen soll. Die Schlichtungsordnung soll bislang nur den Bergbaubetreibern zur Stellungnahme vorgelegt werden - Hier gilt es auch die Betroffenenseite anzuhören." betont Andreas Stahlberg. Kreistagsabgeordneter aus Spree-Neiße und selbst Mitglied des Braunkohlenausschusses.
Nach Auskunft des Ministeriums soll die Schiedsstelle vollständig durch das Land Brandenburg finanziert werden. Antragsberechtigt seien nur Privatpersonen, sowie Klein- und mittelständische Unternehmen. Für diese sei das Schiedsverfahren kostenfrei. Es dürften allerdings nur Fälle behandelt werden, für die noch keine Verjährung eingetreten ist und nur für nicht abgeschlossene Bergschadensanzeigen nach dem 25. März 2014. Die Stelle soll bei der IHK in Cottbus angesiedelt sein, der Vorsitz durch das Wirtschaftsministerium ernannt werden. Ob der Braunkohlenausschuss vor der Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammenkommt, um die Beisitzer zu benennen, konnte am 7. März noch nicht geklärt werden. Die nächste reguläre Sitzung findet erst im November dieses Jahres statt. Seit einem Beschluss des Landtages Brandenburg aus dem Jahr 2013 wurde die Einrichtung immer wieder verschleppt.
Nach Bundesbergrecht müssen Betroffene selbst nachweisen, ob es sich bei Schäden an ihren Immobilien um Bergschäden handelt. Entscheiden sich Betroffene zu klagen, droht ihnen vor Gericht eine ungleiche Auseinandersetzung mit einem Großkonzern. Nach massivem Protest aus der Lausitz und Anträgen von den Grünen und der CDU hatte bereits am 3. April 2014 der damalige Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Ralf Christoffers angekündigt, dass eine Schlichtungsstelle für Betroffene von Schäden durch den Bergbau eingerichtet werde. (Pressemitteilung des Netzwerkes Bergbaugeschädigter in der Lausitz, gekürzt)
(Kohlerundbrief vom 15. März 2019:) Der neue Staatssekretär für Energiefragen im Bundeswirtschaftsministerium, Andreas Feicht, hat den Zeitplan für den politischen Prozess rund um den Kohle-Ausstieg konkretisiert. Zu Fragen des Strukturwandels in den betroffenen Regionen und Revieren werde es noch im Frühjahr Eckpunkte geben, sagte Feicht bei einem Besuch im Wirtschaftsausschuss am 13. März. Was den energiewirtschaftlichen Teil betreffe, sollten im Spätherbst Gesetzesentwürfe zum Steinkohle- und zum Braunkohleausstieg erarbeitet sein. Ob die zwei Themen in ein Gesetz gegossen würden, sei noch offen. (Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, gekürzt)
Cottbus, 20.02.2019. Der Umweltverband GRÜNE LIGA begrüßt die Positionierung des brandenburgischen CDU-Landesvorsitzenden Senftleben gegen die Abbaggerung des Dorfes Proschim. Der Verband fordert von der Landesregierung, die nötige Überarbeitung des Braunkohlenplans Welzow-Süd II noch vor der Landtagswahl zu beschließen. Ansonsten blieben SPD und AfD die letzten Verfechter von Zwangsumsiedlungen in der Lausitz.
„Es wäre menschenverachtend, die Entscheidung hinauszuschieben, um die Bewohner von Proschim als Verhandlungsmasse in Koalitionsverhandlungen zu missbrauchen.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA. „Genauso wenig darf die Entscheidung über brandenburgische Dörfer den ausländischen Milliardären überlassen werden, denen der LEAG-Konzern gehört.“
(Kohlerundbrief vom 18. Februar 2019:) Erst nach zwei Monaten wurde öffentlich bekannt, dass am 13.12.2018 das Europäische Gericht die Klage mehrerer Kohlekraftwerksbetreiber (darunter die LEAG) und der sächsischen Staatsregierung gegen die Verschärfung der Luftschadstoff-Grenzwerte abgewiesen hat.
Die 2017 von der EU verschärften Bandbreiten für Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen für Stickoxide und Quecksilber (LCP BREF) waren trotz Enthaltung Deutschlands beschlossen worden, Braunkohlenunternehmen reichten Klage ein und die sächsische Staatsregierung schloss sich an.
Die Klage wurde vom Gericht nun jedoch als unzulässig zurückgewiesen. Die klagenden Unternehmen seien von der EU-Regelung nicht direkt betroffen, sondern erst von deren nationaler Umsetzung. Mit dieser ist die Bundesregierung im Verzug. Eine Verordnung hätte im August 2018 in Kraft treten müssen, es wurde aber offenbar auf das Ergebnis der Klage gewartet. Nun stellte das Bundesumweltministerium einen ersten Entwurf für Sommer 2019 in Aussicht.
Die Kohlekommission hat von dem Urteil nicht erfahren, das zwischen der vorletzten und der letzten Plenumssitzung fiel und so geht der Kommissionsbericht auf Seite 25 noch von anhängigen Gerichtsverfahren aus. Dabei war in allen Kommissionssitzungen die sächsische Staatsregierung vertreten, die als Prozessbeteiligter ja von der Klageabweisung gewusst haben muss. Sie hat dieses Wissen der Kommission offensichtlich vorenthalten.
LCP-BREV betrifft insgesamt 600 Anlagen in Deutschland. Viele Kohlekraftwerke stellt es vor die Entscheidung zwischen Nachrüstung und Stilllegung, um die strengeren Werte bis August 2021 einzuhalten.
Allerdings können bis zum 25.02. noch Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, berichtet bizz-energy.com.