Brandenburger Koalitionsvertrag: Planverfahren zur Rettung Proschims sofort beginnen

(Kohlerundbrief vom 28. Oktober 2019:) Am Freitag stellten SPD, CDU und Bündnisgrüne in Potsdam den für Brandenburg ausgehandelten Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vor. Die GRÜNE LIGA sieht in dem Vertrag deutliche Fortschritte im Vergleich zur Vorgängerregierung. Zugleich kritisiert sie dass die wesentliche Verantwortung zur Rettung des Dorfes Proschim der Großen Koalition im Bund zugeschoben wird.
Die zugesagte Planungssicherheit für das Dorf Proschim lässt sich nur über eine Änderung des Braunkohlenplanes herstellen. Mit dieser soll nun unnötigerweise auf ein Gesetz des Bundes gewartet werden. Sollte dort die große Koalition platzen, wäre das auf unbestimmte Zeit verzögert. Wir fordern die künftige Landesregierung auf, unverzüglich mit dem Planverfahren zur Rettung Proschims zu beginnen.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
„Mit dieser Koalition wird es keine neuen Tagebaue, keine Tagebauerweiterung und keine Umsiedlung von Dörfern mehr geben. Deswegen werden wir nach der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes vom Bund unverzüglich die notwendigen landesplanerischen Änderungen vornehmen.“ (Hervorhebung: Grüne Liga)
Der Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd II wurde 2014 vom rot-roten Landeskabinett beschlossen. Der Plan muss geändert werden, um ein Auslaufen des Tagebaues Welzow-Süd I vor Proschim festzuschreiben und die Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft zu regeln. Braunkohlenpläne sind in Brandenburg Rechtsverordnungen der Landesregierung. Schon aufgrund des umfangreichen Planungsverfahrens, das einem solchen Beschluss vorangehen muss, ist weiteres Abwarten nicht zu verantworten.
Die weiteren Aussagen des Koalitionsvertrages zur Braunkohle kommentieren wir in einem fünfseitigen Hintergrundpapier.

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