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Tagebau Jänschwalde trocknet Pinnower See aus – Cottbuser Ostsee nur zu fünf Prozent gefüllt

GRÜNE LIGA fordert klare Konsequenzen der Behörden

Cottbus/Pinnow, 10.03.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA fordert klare Konsequenzen aus dem vom Braunkohletagebau verursachten Wasserverlust im Pinnower See. Gleichzeitig konnten in den Vorzeigesee der LEAG, der Cottbuser Ostsee in zweieinhalb Jahren nur 5 Prozent der insgesamt nötigen Wassermenge eingeleitet werden. Die GRÜNE LIGA fordert die LEAG auf, auf unseriöse Erfolgsmeldungen zur Seeflutung zu verzichten.

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Bergamt rätselt über aus dem Pinnower See verschwundenes Wasser

Aus Anlass des Besuches der bündnisgrünen Bundesvorsitzenden Annalena Baerbock am 4. August am Pinnower See kamen Anrainer und Behördenvertreter zusammen, um über den dramatischen Wasserverlust zu sprechen. Wegen des zunehmenden Einflusses des Tagebaues Jänschwalde hat das Bergamt 2018 der LEAG aufgegeben, Wasser in den See einzuleiten. Trotzdem sinkt der Wasserspiegel im See weiter. Laut Uwe Sell, Abteilungsleiter im Landesamt für Bergbau, wisse man bisher nicht konkret, wohin die etwa 600.000 Kubikmeter Wasser verschwunden sind, die bisher eingeleitet wurden. Man pumpe bereits an der Kapazitätsgrenze. Das Bergamt wolle sich dazu im September mit dem Bergbaubetreiber austauschen. Mit 500 Bungalows, Tauchschule, Hotel und Campingplatz ist der Pinnower See seit Jahrzehnten ein bedeutendes regionales Naherholungszentrum - was der Propagandasee der LEAG in Cottbus erst noch werden will.

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Tagebau Jänschwalde verursacht dramatischen Wasserverlust im Calpenzmoor

191003 calpenz moorsee reste

 

Wie der RBB am 16. Juni berichtete, ist das Wasser im Calpenzmoor bei Jänschwalde seit 2017 um 2,5 Meter gefallen. Über Jahre galt der unter europäischem Naturschutz stehende Calpenz offiziell als weniger vom Tagebau beeinflusst als der naheliegende Pastlingsee, wo es schon im Jahr 2015 zu einem Fischsterben aufgrund sinkender Wasserstände kam. Doch nun trocknet auch das Calpenzmoor in einem Maße aus, das nicht allein mit den Trockenjahren 2018 und 2019 erklärt werden kann. Eine Wassereinleitung plant die LEAG in ihrem Hauptbetriebsplan erst für das kommende Jahr. Gegen die Betriebsplanzulassung für die Jahre 2020 bis 2023 ist ein Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe und der GRÜNEN LIGA anhängig. (Foto: Das Wasser schwindet - Reste des Moorsees im Herbst 2019)

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Widerspruch gegen Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans fristwahrend eingereicht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat, unterstützt durch die GRÜNE LIGA, gegen den aktuellen Genehmigungsbescheid zur Fortführung des Tagebaus Jänschwalde Widerspruch eingelegt.

Die Einlegung des Widerspruchs erfolgte zunächst fristwahrend aufgrund des Ergebnisses der bislang möglichen Prüfung der sehr umfangreichen Unterlagen. Nach Einschätzung der Verbände bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die von der Betreiberin des Tagebaues, LEAG, und dem Landesbergamt durchgeführte Prüfung der Auswirkungen des Tagebaus auf die umliegenden europäischen Schutzgebiete (so genannte Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung) an substanziellen Mängeln leidet.

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Bergbehörde genehmigt Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde – Klagebündnis prüft den Bescheid

(Kohlerundbrief vom 26. Februar 2020) Am 24. Februar hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe den Weiterbetrieb des Tagebaues Jänschwalde zugelassen. Dazu wurde der Hauptbetriebsplan 2020-23 zugelassen. Den Umweltverbänden liegt der Bescheid bis heute nicht vor, da das Bergamt ihn – anders als andere Entscheidungen zum Tagebau Jänschwalde - nicht auf seiner Internetseite veröffentlichte. Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA werden in den nächsten Tagen intensiv prüfen, ob sie die Zulassung als rechtskonform ansehen. Die mehrfache Verzögerung des Genehmigungsverfahrens zeigt aber, dass die Behörden offenbar Schwierigkeiten hatten, eine Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht festzustellen.
Ende August letzten Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht auf eine Klage von Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA hin den Vollzug des Betriebsplanes ausgesetzt, da die Verträglichkeit der Grundwasserabsenkung mit den umliegenden europäisch geschützten Feuchtgebieten überhaupt nicht geprüft worden war. (Hintergründe zur Klage) Sie sollte daraufhin ursprünglich bis Mitte November nachgehoplt werden, später wurde eine Entscheidung zum Jahresende, zu Ende Januar und zu Mitte Februar angekündigt. Der Tagebau befindet sich nun bis auf weiteres wieder im regulären Betrieb. (Foto: Waldspaziergang am Tagebaurand am 30. März 2019)Bergbehörde genehmigt Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde – Klagebündnis prüft den Bescheid

Regulärer Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde bleibt auch Anfang 2020 unwahrscheinlich

Nachzuholende Umweltprüfung verzögert sich massiv – Aufgrund schwerer Versäumnisse von Betreiber und Bergbehörde musste der Tagebau Jänschwalde am 1. September 2019 in Sicherheitsbetrieb gehen – Landesbergbehörde hebt Zulassung des Hauptbetriebsplans Jänschwalde auf – GRÜNE LIGA und Deutsche Umwelthilfe hatten im Februar 2019 Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans eingereicht

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Seit gestern steht der Tagebau Jänschwalde still

(Kohlerundbrief vom 2. September 2019:) Am Freitag mittag stoppte das Verwaltungsgericht Cottbus aufgrund eines Eilantrages von Deutscher Umwelthilfe und GRÜNE LIGA bis auf weiteres den Tagebau Jänschwalde. Er befindet sich seit Sonntag im sogenannten Sicherheitsbetrieb, um sicherzustellen, dass die Böschungen nicht ins Rutschen kommen und ein späterer Weiterbetrieb grundsätzlich möglich bleibt.

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Nach Einschätzung von Juristen handelt es sich um den ersten, unmittelbar und ausschließlich aufgrund von Naturschutzgründen verfügten Tagebaustopp in Deutschland. Hier die gemeinsame Pressemittilung von Deutscher Umwelthilfe und GRÜNE LIGA dazu. 

Eigentlich wird damit nur die schon Ende Juni ergangene Gerichtsentscheidung umgesetzt. Doch erst Ende August war klar, dass die LEAG die fehlende Prüfung der Verträglichkeit mit europäischem Naturschutzrecht nicht vor dem 1. September nachholen kann. Offenbar fällt es ihr immer schwerer, bei dieser Prüfung zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

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Tagebau Jänschwalde: Vorbereitung auf den Sicherheitsbetrieb

(Kohlerundbrief vom 28. August 2019:) Am 7. August ordnete das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), Vorbereitungen für einen „Sicherheitsbetrieb“ des Tagebaus Jänschwalde an. Grund ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus von Ende Juni, nach dem der Tagebau ab dem 1. September stillstehen muss, wenn die fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht bis dahin nachgeholt wird. Das Klagebündnis aus Deutscher Umwelthilfe und GRÜNE LIGA sieht in der Anordnung den vorläufigen Höhepunkt jahrelanger Versäumnisse des Tagebaubetreibers. Die LEAG, Betreibergesellschaft des Tagebaus, bereitet sich jetzt darauf vor, dass die Braunkohleförderung nicht fortgeführt werden kann.

René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: „Dass die Anordnung des Sicherheitsbetriebs notwendig geworden ist, muss die LEAG auf ihre Kappe nehmen. Seit 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, welche Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete notwendig und möglich sind. Unternehmen und Bergbehörde haben diese Hinweise ignoriert und so den Konflikt zwischen Tagebau und Feuchtgebieten immer weiter verschärft. Mit der Anordnung musste das Bergamt jetzt kurzfristig die Notbremse ziehen, wir hätten uns stattdessen mehr Weitsicht gewünscht.“
Am heutigen 28. August beantragte die LEAG nun beim Verwaltungsgericht, den Termin für die Nachholung der Verträglichkeitsprüfung auf Mitte/Ende November zu verschieben. Man habe festgestellt „dass die Zeit für eine sachgerechte und sorgfältige Untersuchung und Prüfung zu knapp ist“ und „dass die von der LEAG eingereichten Unterlagen durch weitere Angaben zu ergänzen sind“.
Für das Klagebündnis zeigt dieser Antrag, dass die LEAG offensichtlich die Verträglichkeit des Tagebaues nicht nachweisen kann. Eine Fristverlängerung bis Ende November würde die Verträglichkeitsprüfung ad absurdum führen. Mit dem beklagten Hauptbetriebsplan für 2019 wurde ein Jahr Tagebaubetrieb ohne die notwendigen Prüfungen zugelassen. Jetzt will die LEAG elf Monate davon Tatsachen schaffen dürfen. Darin sehen wir ein durchsichtiges Manöver, um die gerichtliche Kontrolle des Tagebaues auszuhebeln.

Termine

Ausstellung "Unverkäuflich"
26 April 2024
10:00 - 20:00
Franz-Mehring-Platz 1, Berlin
Wir beim Umweltfestival in Berlin
28 April 2024
Berlin, Straße des 17. Juni
Filmabend "Es kommt darauf an das Hoffen zu lernen"
21 Mai 2024
19:00 -
Salon des Franz-Mehring-Platzes 1, 10243 Berlin

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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