(Kohlerundbrief vom 28. August 2019:) Am 7. August ordnete das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), Vorbereitungen für einen „Sicherheitsbetrieb“ des Tagebaus Jänschwalde an. Grund ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus von Ende Juni, nach dem der Tagebau ab dem 1. September stillstehen muss, wenn die fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht bis dahin nachgeholt wird. Das Klagebündnis aus Deutscher Umwelthilfe und GRÜNE LIGA sieht in der Anordnung den vorläufigen Höhepunkt jahrelanger Versäumnisse des Tagebaubetreibers. Die LEAG, Betreibergesellschaft des Tagebaus, bereitet sich jetzt darauf vor, dass die Braunkohleförderung nicht fortgeführt werden kann.
René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: „Dass die Anordnung des Sicherheitsbetriebs notwendig geworden ist, muss die LEAG auf ihre Kappe nehmen. Seit 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, welche Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete notwendig und möglich sind. Unternehmen und Bergbehörde haben diese Hinweise ignoriert und so den Konflikt zwischen Tagebau und Feuchtgebieten immer weiter verschärft. Mit der Anordnung musste das Bergamt jetzt kurzfristig die Notbremse ziehen, wir hätten uns stattdessen mehr Weitsicht gewünscht.“
Am heutigen 28. August beantragte die LEAG nun beim Verwaltungsgericht, den Termin für die Nachholung der Verträglichkeitsprüfung auf Mitte/Ende November zu verschieben. Man habe festgestellt „dass die Zeit für eine sachgerechte und sorgfältige Untersuchung und Prüfung zu knapp ist“ und „dass die von der LEAG eingereichten Unterlagen durch weitere Angaben zu ergänzen sind“.
Für das Klagebündnis zeigt dieser Antrag, dass die LEAG offensichtlich die Verträglichkeit des Tagebaues nicht nachweisen kann. Eine Fristverlängerung bis Ende November würde die Verträglichkeitsprüfung ad absurdum führen. Mit dem beklagten Hauptbetriebsplan für 2019 wurde ein Jahr Tagebaubetrieb ohne die notwendigen Prüfungen zugelassen. Jetzt will die LEAG elf Monate davon Tatsachen schaffen dürfen. Darin sehen wir ein durchsichtiges Manöver, um die gerichtliche Kontrolle des Tagebaues auszuhebeln.
heute beschäftigt sich unser Rundbrief ausschließlich mit der aktuellen Entwicklung um den Tagebau Jänschwalde. Erstmals seit langem steht ein Stop dieses Tagebaues konkret im Raum: Wir haben gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe bereits eine denkwürdige Gerichtsentscheidung erreicht, um landesweit bedeutsame Moorgebiete vor weiterem Wasserentzug zu schützen. Wir bleiben weiter dran, unterstützen Sie uns bitte dabei mit einer Spende!
(Kohlerundbrief vom 15. März 2019:) Die Evangelische Kirchengemeinde Region Guben ruft die Bürger auf, Bilder, Postkarten, Dokumente und Erinnerungen zu den Seen der Region einzureichen. Mit den bis zum 30. April eingereichten Material soll eine Ausstellung entstehen, die am 23. Mai, um 18.30 Uhr direkt am Pinnower See (Karpfenschänke) eröffnet wird.
Als im November 2018 die Teilnehmer des Ökumenischen Klimapilgerweges die Region besuchten, hatte die Gemeinde bereits am Ufer des Deulowitzer Sees anschaulich gemacht wie sich das Ufer zwischen 1958 bis 2018 um bis zu 56 Meter zurückgezogen hat. (Hier ein beeindruckendes einminütiges Video dazu)
Da ein Teil des Wasserrückganges in den Seen durch den nahenden Tagebau Jänschwalde verursacht ist, wurde der Tagebaubetreiber zur Einleitung von Wasser in drei Seen verpflichtet. Die Kirchengemeinde hält es jedoch nicht für ausreichend, wenn so lediglich der Wasserstand des Jahres 2010 wiederhergestellt werden soll.
Bis zum 30. April können Bürger die Zeitdokumente in einem verschlossenen Umschlag im Servicecenter der Stadtverwaltung Guben in der Gasstraße 4 oder im Kirchengemeindebüro in der Kirchstraße 2 zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgeben. Sie erhalten die Bilder nach Ende der Ausstellung zurück. Es wird gebeten, das Aufnahmejahr auf den Fotos zu notieren.
Berlin/Cottbus, 1.2.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute in Zusammenarbeit mit der GRÜNEN LIGA beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes zur Weiterführung des Braunkohlentagebaues Jänschwalde eingereicht. Ein Weiterbetrieb des Tagebaues droht, mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zu zerstören. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde nicht mehr finanzieren.