Berlin/Cottbus 03.05.2021: Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA halten die Weiterbetriebszulassung für den Braunkohletagebau Jänschwalde für rechtswidrig. Die DUH hat deshalb heute mit Unterstützung der GRÜNEN LIGA beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ihre Widerspruchsbegründung eingereicht. Zuvor hat das LBGR bereits einräumen müssen, dass der Wasserentzug aus dem in der Nähe des Braunkohletagebaus gelegenen Pinnower Sees nicht gestoppt werden konnte. Damit muss die brandenburgische Bergbehörde die Rechtsmäßigkeit nun erneut prüfen.
„Wir halten die aktuelle Betriebszulassung für rechtswidrig. So hat sich gezeigt, dass die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) den vom Tagebau verursachten Wasserentzug aus dem Pinnower See nicht unter Kontrolle hat. Die Auswirkungen des Tagebaus auf Eichenbestände und geschützte Tierarten wurden auch nur ungenügend geprüft. Das Bergamt muss jetzt die Rechtmäßigkeit der Tagebauzulassung im Licht der aktuellen Erkenntnisse überprüfen“, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH.
Im Jahr 2018 hatte die Bergbehörde die LEAG dazu aufgefordert, in mehrere Seen Wasser einzuleiten, um die durch den Tagebau bewirkte Grundwasserabsenkung auszugleichen. Bis zum Frühjahr 2021 sollte der Wasserstand des Jahres 2010 wieder erreicht sein. Doch vor allem im Pinnower See sank der Wasserstand trotz umfangreicher Einleitung weiter.