Dass die LEAG die Großgeräte des in diesem Jahr auslaufenden Tagebaues Jänschwalde schon mal auf ihrer Internetseite zum Kauf anbietet, wird in den Medienredaktionen offenbar amüsiert zur Kenntnis genommen. Beispielsweise berichtete der RBB in einem Fernsehbeitrag. Doch was so lustig daherkommt, zeigt auch ein ernstes Problem: Die LEAG geht offenbar davon aus, dass sie ganz allein entscheiden kann, wann welcher Bagger in Jänschwalde nicht mehr gebraucht wird. Dabei hat sie bis heute keine Genehmigung für die von ihr geplante Bergbaufolgelandschaft. Das Verfahren zu diesem Abschlussbetriebsplan hat sie sogar durch extra späte Antragstellung selbst verzögert. Das Unternehmen ist sich offenbar sehr sicher, dass keine Bergbehörde auf die Idee kommen wird, zur Vermeidung von Allgemeinschäden mehr oder andere Bodenbewegungen anzuordnen als die LEAG von selbst vor hat. Einmal mehr werden die Landesbehörden am Nasenring durch die Manege geführt. Dass zur Folgelandschaft des Tagebaues Jänschwalde Variantenprüfungen fehlen und sogar die Standsicherheit der Dörfer am Tagebaurand gefährdet sein kann, haben wir in unserer Stellungnahme zur beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis ausführlich dargestellt.