Am 22. Februar teilte der tschechische Außenminister Tomáš Petříček der Öffentlichkeit mit, dass sein Land gegen die Genehmigung zum Weiterbetrieb des polnischen Braunkohlentagebaues Turów vor den Europäischen Gerichtshof ziehen wird. Es handelt sich dabei um die erste Klage eines EU-Mitglieds gegen ein anderes aus Umweltschutzgründen. Die Klage kritisiert eine unzureichende grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit. Von dem Tagebau des polnischen Staatskonzerns PGE ist die Trinkwassergewinnung in mehreren tschechischen Orten betroffen. In Widerspruch gegen die Genehmigung war auch die sächsische Stadt Zittau gegangen. Im Dezember hatte sich bereits die EU-Kommission den Kritikpunkten Tschechiens in einer Stellungnahme angeschlossen. Während es bei der beklagten Genehmigung noch um die Fortführung des Tagebaues bis 2026 geht, wurde inzwischen auch bekannt, dass PGE wohl im November 2020 auch die offizielle Verlängerung der Abbaulizenz bis 2044 beantragt hat (Pressemitteilung von MdEP Anna Cavazzini dazu).