Rechtzeitig raus aus der Kohle!

Jahrelanger Widerstand hat bereits mehrere Tagebauprojekte in der Lausitz verhindert. Doch trotz "Kohleausstiegsgesetz" sollen noch immer Menschen für Braunkohle umgesiedelt und hunderte Millionen Tonnen Treibhausgase ausgestoßen werden. Das Grundwasser wird durch Tagebaue weiter abgesenkt und verunreinigt. Folgekosten drohen auf die Allgemeinheit abgewälzt zu werden. Wir kämpfen für den Erhalt der Dörfer und ihres Umlandes, gegen Wasserkrise und Klimakatastrophe und für eine nachhaltige Zukunft der Region!

Will Woidke die Öffentlichkeit über Kohleausstieg täuschen?

Keine Tagebau-Genehmigungen bis 2040 in Brandenburg

Cottbus, 17.12.2018. Der Umweltverband GRÜNE LIGA widerspricht vehement der Aussage des brandenburgischen Ministerpräsidenten Woidke, dass derzeitige Braunkohle-Genehmigungen bis 2040 laufen würden und ein früherer Ausstieg Entschädigungen an die Betreiber erfordern würde. Tatsächlich will der Tagebaubetreiber LEAG die bisher genehmigten Tagebaue Jänschwalde bis 2023 und Welzow-Süd bis 2033 betreiben.

„Braunkohle-Genehmigungen bis 2040 gibt es in Brandenburg nicht. Es stellt sich die deshalb Frage, ob Herr Woidke die Öffentlichkeit bewusst täuschen will. Oder will die Landesregierung noch extra weitere Genehmigungen erteilen, um der LEAG Schadensersatz-Ansprüche zu verschaffen?“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, seit 1999 Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.

Anfang des Jahres 2018 genehmigte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eine zeitliche Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes für den Tagebau Welzow-Süd Teilfeld I, dessen Betrieb laut Antrag der LEAG „voraussichtlich Ende 2033 abgeschlossen sein wird“. Beim zweiten brandenburgischen Tagebau Jänschwalde ist der 1994 genehmigte Rahmenbetriebsplan bis zum Jahr 2019 befristet, eine Verlängerung über 2019 hinaus ist bisher von der LEAG nicht beantragt worden. Die LEAG hat jedoch angekündigt, diesen Tagebau noch bis 2023 betreiben zu wollen. Ein bergrechtlicher Antrag zum Abbau des Kohlefeldes Welzow-Süd II existiert bisher nicht.

Zudem ist juristisch umstritten, ob genehmigte Rahmenbetriebspläne im konkreten Fall ausreichen, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen. Die einzelnen Jahresscheiben der Tagebaue müssen gesondert als Hauptbetriebspläne genehmigt werden. Die Genehmigung ist nach § 55 Bundesberggesetz beispielsweise dann zu versagen, wenn durch den Tagebau gemeinschädliche Einwirkungen zu erwarten sind.

Genehmigungen von Kraftwerken haben grundsätzlich keine festgelegten Laufzeiten, auf die sich Woidke bezogen haben könnte.

Termine

Film + Gespräch "Lacoma - der Kohle im Weg"
24 Juni 2025
20:00 -
Dresden, Programmkino Ost
Von der Revolution in die Defensive? Umweltbewegung in Ostdeutschland gestern und heute
26 Juni 2025
19:00 - 21:00
Berlin
Gottes Werk und Menschenbilder
29 Juni 2025
14:00 -
im Wald, Treffpunkt Bhf. Schleife
Lesung und Bilder: Kinder von Hoy, banner im wald - na kromje
20 Juli 2025
14:00 -
im Wald, Treffpunkt Bahnhof Schleife

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

 

Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

230625 lausitz2030

 

Lacoma-Filmdokumentation

lacoma werbemotiv 1500px

 

Aktuelle Seite: Startseite Aktuell Pressemitteilung Will Woidke die Öffentlichkeit über Kohleausstieg täuschen?

Lausitzer Kohlerundbrief