Windflächen auf Tagebaugebieten demokratisch und transparent auswählen

GRÜNE LIGA zur geplanten Änderung des Baugesetzbuches: Marktverzerrung zugunsten von Kohlekonzernen vermeiden

Cottbus/Berlin, 28.11.2022. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA mahnt bei der Ausweisung von Wind- und Solarflächen in Tagebaugebieten eine Beteiligung der Anwohner und transparente planerische Kriterien an. Eine marktverzerrende Bevorzugung der Bergbaukonzerne darf nicht stattfinden. Heute soll im Bundestag eine Anhörung zum Entwurf eines „Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ stattfinden. Das Gesetz sieht vor, dass die Landesregierungen an allen bisher geltenden Planverfahren vorbei Wind- und Solarflächen auf Tagebaugebieten ausweisen können.

„Die Tagebauflächen müssen für andere Erneuerbare-Investoren jenseits von LEAG und MIBRAG geöffnet werden, um Marktverzerrungen zu vermeiden. Dazu wäre die Überführung der Flächen in eine öffentliche Stiftung der richtige Weg.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

Voraussetzung ist jedoch eine demokratische und transparente Auswahl der Wind- und Solar-Flächen. Schuster: „Es ist ein Märchen, dass auf Tagebauflächen keine Konflikte beim Ausbau Erneuerbarer Energien abzuwägen wären. Das kann nur glauben, wer die Region wie eine Kolonie aus der Ferne betrachtet. In aufwändigen jahrelangen Verfahren wurde in Braunkohlenplänen ausdrücklich eine vielfältig nutzbare Bergbaufolgelandschaft festgelegt. Die soll jetzt quasi über Nacht abgeschafft werden können – ohne Beteiligung der Anwohner und ohne planerische Umweltprüfung.“ fasst Schuster die Wirkungen des geplanten Paragraphen 249b des Baugesetzbuches zusammen.

Schuster weiter: „Dass LEAG-Eigentümer Daniel Křetinský aus möglichst jedem Quadratmeter Geld machen will, ist kein Geheimnis und sollte nicht mit dem Allgemeinwohl verwechselt werden. Leider mussten wir die Erfahrung machen, dass die Landesregierungen in Brandenburg und Sachsen die Gewinnmaximierung des Konzerns schon immer über die Belange von Anwohner*innen und Umwelt gestellt haben. Bei der vorgesehenen Ermächtigung zu Rechtsverordnungen fehlt uns deshalb das Vertrauen in ergebnisoffene und ausgewogene Prüfungen.“

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ plant die Einfügung eines § 249b in das Baugesetzbuch. Dieser soll die Landesregierungen ermächtigen, per Rechtsverordnung Tagebauflächen an regulären Planverfahren vorbei für die Wind- und Solarparks freizugeben. Eingeschränkt wird dadurch die grundgesetzlich geschützte Planungshoheit der Kommunen und die bisher für Windkraft zuständige Regionalplanung. Aus der Lausitzer Kommunalpolitik gibt es dazu bereits einen kritischen Brief an die zuständigen Bundestagsabgeordneten.

Das geplante Gesetz würde drei konkreten Unternehmen – LEAG, MIBRAG und RWE – finanzielle Vorteile verschaffen. Flächeneigentum und damit Machtposition der Bergbauunternehmen beruhen auf dem Bundesberggesetz, und dienen damit ausdrücklich dem Abbau standortgebundener Rohstoffe. Sie stillschweigend in ein dauerhaftes Flächenmonopol zu überführen, würde unlautere Vorteile gegenüber anderen Erneuerbare-Energien-Akteuren schaffen – zusätzlich zu den umstrittenen Entschädigungszahlungen für den Kohleausstieg. Die Flächen von LEAG und MIBRAG entstammen dabei teilweise noch dem DDR-Braunkohlekombinat, ihre ursprünglichen Eigentümer hatten keine Möglichkeit, sich gegen den Verkauf zu wehren.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Stellungnahme Andreas Stahlberg (25.08.2022)

Erste Analyse der von der LEAG engekündigten Giga-Watt-Factory (vom 7. Oktober 2022)

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