Unter dem Aufschluss eines neuen Braunkohletagebaus leiden nicht nur die umzusiedelnden Gemeinden. Gerade für die Orte, die am Rande der Tagebaulöcher stehenbleiben, wird das Lebensumfeld der Menschen zerstört, und dies ohne Entschädigung.
Auch sie verlieren einen großen Teil ihrer Heimat, ihre benachbarten Erholungsgebiete und müssen mit Lärm und Staub aus den Tagebauen leben. Eine Entschädigungspflicht besteht nur in den wenigen Fällen, in denen Überschreitungen der Grenzwerte oder Schäden an den Häusern nachgewiesen werden. Die Grundstücke verlieren an Wert, das Image dieser Regionen ist beschädigt und sie vermag kaum noch andere Investoren anzuziehen. Landesweit gilt für Windkraftanlagen in Brandenburg ein Mindestabstand von 800 Metern zu bewohnten Siedlungen, in Einzelfällen wird auf 1000 m erhöht. Dagegen plant die Kohlestudie des Wirtschaftministeriums Abstände der Tagebaulöcher von 300 m zu den Dörfern, „im konkreten Einzelfall“ sind auch „geringere Abstandsvorgaben“ möglich.(1) Bürger des Cottbuser Stadtteiles Willmersdorf haben sich Anfang November 2006 mit einer Petition über die Verordnung zum Braunkohlenplan Tagebau Cottbus-Nord beschwert. Der Petitionsausschuß des Landtages stellte in seiner Antwort folgendes dar:
„Für den Petitionsausschuß ist nicht ersichtlich, dass Grundeigentümer (...) einen rechtlichen Anspruch darauf geltend machen könnten, finanziellen Ausgleich für die Entwertung ihrer Grundstücke zu erlangen. (...) Für einen sogenannten Lagenachteil in der Nähe eines Tagebaus sind Entschädigungszahlungen nicht vorgesehen. Ein eventuell entstehender Schaden ist (...) als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen. (...)“.(2)
Wo Anwohner keinen Rechtsanspruch haben, werden zwar oft kleinere Unterstützungen des Braunkohleunternehmens für lokale Vereine gewährt. Diese „Geschenke“ können jedoch systematisch zu Abhängigkeiten führen („Ruhigstellen“). Sie entsprechen auch nicht ansatzweise dem durch den Lagenachteil entstandenen Schaden. Oftmals werden durch die Tagebaue Verkehrswege unterbrochen, so dass die Anwohner lange Umwege in Kauf nehmen müssen, um wie bisher zur Arbeit, zum Arzt oder zu Verwandten zu kommen. Einzelne Orte werden von ihrem Umland abgeschnitten und verlieren langfristig einen großen Teil ihrer infrastrukturellen Einrichtungen.
Fußnoten:
(1) Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage, Landtagsdrucksache 4/4810
(2) Schreiben des Petitionsausschusses des Landtages Brandenburg vom 03.07.2007