Was der Ampel-Koalitionsvertrag für die Lausitz bedeutet

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Im Folgenden kommentieren wir einige Passagen des Koalitionsvertrags im Hinblick auf das Lausitzer Kohlerevier:

„Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist auch ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung nötig. Idealerweise gelingt das schon bis 2030. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das verschärfte 2030-Klimaziel sowie die kommende und von uns unterstützte Verschärfung des EU-Emissionshandels schränken die Spielräume zunehmend ein. (…) Dafür werden wir den für 2026 im Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Überprüfungsschritt bis spätestens Ende 2022 analog zum Gesetz vornehmen.“

So klar wie das Ziel benannt ist, so offen wird gelassen, mit welchen Instrumenten der Kohleausstieg eigentlich beschleunigt werden soll. Der Überprüfungsschritt des geltenden Kohleausstiegsgesetzes dient ja zunächst einmal nur dem Vorziehen des Kohleausstieges auf 2035. Und da das Gesetz bei der Braunkohle auf einen freiwilligen Vertrag mit den Kraftwerksbetreibern setzt, lässt es sich nicht ohne weiteres nachschärfen. Ohne klares Rechtsinstrument auf Bundesebene kann der ohnehin nötigen Überarbeitung der Braunkohlenpläne der Tagebaue Welzow-Süd und Nochten möglicherweise eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Umsetzung des Kohleausstiegs zukommen. Dazu müsste der Bund energiepolitische Ziele so definieren, dass die Braunkohlenländer Brandenburg und Sachsen daran auch formal nicht vorbeikommen. Ein Koalitionsvertrag wird dafür nicht ausreichen.

„Das verlangt den von uns angestrebten massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Errichtung moderner Gaskraftwerke, um den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken.“

Für Laien vielleicht nicht sofort erkennbar, versteckt sich in diesem Satz eine Bankrotterklärung deutscher Nachhaltigkeitspolitik: ein steigender Energieverbrauch soll nicht etwa nach Kräften vermieden, sondern Grundannahme der deutschen Energiepolitik werden. Zwar taucht ein steigender Strombedarf in fast allen Klimaschutzszenarien auf, weil zunehmend Strom aus erneuerbaren Energien auch im Wärme- und Verkehrssektor genutzt werden soll. Der Gesamt-Energieverbrauch darf jedoch auf keinen Fall noch weiter steigen „Dass die deutliche Minderung des Endenergiebedarfs eine wichtige Voraussetzung für ambitionierten Klimaschutz ist“ beschreibt nicht nur das Wuppertal-Institut in seinem Diskussionsbeitrag für Fridays for Future vom Oktober 2020. Dass Versorgungslücken mit Gaskraftwerken gestopft werden sollen, ist da das kleinste Problem. Viel problematischer ist es, wenn niemand die Größe der Lücken begrenzen will. Ohne klare Linie zum Energieverbrauch droht eine Flut überhaupt nicht zukunftsfähiger sogenannter Zukunftsprojekte.

„Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigen Gaskraftwerke sollen zur Nutzung der vorhandenen (Netz-)Infrastrukturen und zur Sicherung von Zukunftsperspektiven auch an bisherigen Kraftwerksstandorten gebaut werden. Sie müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können. (…) Erdgas ist für eine Übergangszeit unverzichtbar. (…) Wir werden das IPCEI (=Important Project of Common European Interest) Wasserstoff zusammen mit den Bundesländern schnell umsetzen und Investitionen in den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur fördern.“

Hier kommt offenbar das Gaskraftwerk in Jänschwalde wieder aus der vorübergehenden Versenkung hervor. Es war schon im Januar 2020 in der Pressekonferenz zum zwischen Bundesregierung und Kohlekonzernen ausgehandelten Ausstiegsplan angekündigt, danach aber lange nicht mehr erwähnt worden. Freilich wird auch für ein Gaskraftwerk Kühlwasser benötigt, das die Spree nicht mehr durchgängig bieten kann. Bevor von Steuergeldern eine Gasleitung nach Jänschwalde gezogen wird (im Gespräch sind 150 Millionen Euro!), muss auf jeden Fall die Frage des Wasserverbrauchs beantwortet sein. Zudem würde hier offenbar gegen den Grundsatz verstoßen, dass Strukturwandelgelder nicht in fossile Infrastruktur und nicht an die Kohlekonzerne selbst fließen sollen. Denn an diesem Standort wäre die LEAG als Betreiber wohl gesetzt.

„Die betroffenen Regionen sowie die vom Kohleabbau Betroffenen können weiterhin auf solidarische Unterstützung zählen. Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes wie zum Beispiel das Vorhaben Universitätsmedizin Cottbus werden vorgezogen bzw. beschleunigt. Die flankierenden arbeitspolitischen Maßnahmen wie das Anpassungsgeld werden entsprechend angepasst und um eine Qualifizierungskomponente für jüngere Beschäftigte ergänzt. Niemand wird ins Bergfreie fallen.“

Ob ohne die zusätzlichen Anpassungen jemand „ins Bergfreie gefallen“ wäre, sei mal dahingestellt. Im Zweifel gilt: besser haben als brauchen. Wenn in so einem Text allerdings ein einziges konkretes Projekt auftaucht, hat es offenbar ein bei den Verhandlungen anwesender als Prestigeprojekt benötigt. Die Universitätsmedizin sei Dietmar Woidke gegönnt.

„Unser Ziel ist es, im Rahmen des Kohleausstiegs ergänzend zu den bisher im Gesetz zugesagten Leistungen an Kommunen keine zusätzlichen Entschädigungen an Unternehmen zu zahlen. Geprüft wird die Errichtung einer Stiftung oder Gesellschaft, die den Rückbau der Kohleverstromung und die Renaturierung organisiert.“

Mit der Konstruktion einer Stiftung wird offenbar darauf reagiert, dass die mit den Tagebaubetreibern vereinbarten opulenten Entschädigungszahlungen von der EU-Kommission zu Recht nicht akzeptiert werden. Über eine Stiftung soll das Steuergeld jetzt anders in die Folgekosten der Tagebaue fließen. Hier muss die Öffentlichkeit ganz genau hinschauen: Das Konstrukt lässt sich sowohl als Taschenspielertrick zur Umgehung des Beihilferechts missbrauchen als auch für eine nachhaltige Lösung des Kohleausstieges benutzen. Denn wenn klar wird, dass der Braunkohlenabbau die von ihm verursachten Folgekosten nicht mehr erwirtschaftet, kann eine Stiftung den Beitrag der Steuerzahler*innen zu einem eindeutigen Zeitpunkt klar regeln, der sonst schleichend über Jahrzehnte anfallen würde. Allerdings müsste dazu eine Reihe Bedingungen erfüllt sein:

  • Bei Einrichtung der Stiftung muss eine Beschleunigung des Kohleausstiegs festgeschrieben sein. Ein „idealerweise“ reicht da nicht aus.
  • Der Grundbesitz der LEAG muss vollständig an die Stiftung übergehen. Sonst droht eine erneute Wettbewerbsverzerrung bei seiner Vermarktung beispielsweise für Projekte zur Nutzung Erneuerbarer Energien.
  • Es muss gesichert sein, dass vor Übernahme durch die Stiftung keine Finanzmittel mehr aus dem Unternehmen LEAG abfließen. Trotz Nichtvorliegen einer Patronatserklärung darf nicht pauschal auf einen finanziellen Beitrag der LEAG-Eigentümer verzichtet werden. Seit 2016 ggf. aus dem Unternehmen abgeflossene Mittel sind zurückzufordern.
  • Übernimmt der Bund die nicht gedeckten Folgekosten, so übernimmt er auch die Kontrolle über die Stiftung und ihre Entscheidungen. Eine Konstruktion, bei der die Braunkohleländer entscheiden und der Bund nur die Kosten übernimmt, ist zu vermeiden.

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Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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