Tagebau Welzow: Gericht weist Klage zu Wasserrecht ab

(Kohlerundbrief vom 11. Februar 2020:) Das Bundesverwaltungsgericht hat am 3. Februar den Antrag des BUND Brandenburg auf Zulassung der Revision bei der Klage gegen die wasserrechtliche Erlaubnis des Braunkohletagebaus Welzow-Süd I abgelehnt.

Die Klage wurde unterstützt von ClientEarth und Greenpeace und sollte die Auswirkungen der großflächigen Zerstörung des Grundwasserkörpers durch den Tagbaubetrieb einschränken. Über zwölf Jahre und mehrere Instanzen war die wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Welzow-Süd aus dem Jahr 2008 beklagt worden. Dazu Ida Westphal von ClientEarth: „Es ist bedauerlich, dass nach so langer Zeit, die der Rechtsstreit bereits andauert, die zugrundeliegenden Rechtsfragen nicht dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt wurden. Schließlich sprechen wir über erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt und nur so hätte abschließend Klarheit geschaffen werden können.“ Auf die derzeit noch immer nicht erteilte neue Zulassung des Tagebaues Jänschwalde wirkt sich diese Gerichtsentscheidung nicht aus. Dort geht es um die Beeinflussung europäischer Schutzgebiete und damit um andere Sach- und Rechtsfragen.

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Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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