Rekultivierung des Tagebaues Jänschwalde völlig ungeklärt

Aus dem Arbeitskreis Jänschwalde des Braunkohlenausschusses

Am 12. August 2021 trat der Arbeitskreis Tagebau Jänschwalde des Braunkohlenausschusses in Forst wieder zusammen. Dabei wurde deutlich: Obwohl der Tagebau vor Jahrzehnten geplant wurde, ist zweieinhalb Jahre vor seinem angekündigten Auslaufen rechtlich unklarer denn je, wie die Landschaft nach der Kohlegewinnung hergestellt wird. Pandemie-bedingt war es die erste Sitzung seit längerem. Im Arbeitskreis sind die konkret vom Tagebau betroffenen Kommunen und Ortsteile, Landwirtschaftsbetriebe, Bürgerinitiativen und zuständigen Behörden vertreten, die Sitzungen sind öffentlich.

  • Drei-Seen-Wirrwarr geht ins vierte Jahr
  • Aktenlage versus Menschenverstand
  • Wassermodell im Fluss?
  • Kontroverse zu LEAGs Wind- und Solarprojekten

Drei-Seen-Wirrwarr geht ins vierte Jahr

Die Vertreterin der gemeinsamen Landesplanungsabteilung informierte dabei über den Stand des Zielabweichungsverfahrens zum Tagebau. Bereits im März 2017 hatte die LEAG verkündet, beim Tagebau Jänschwalde statt des im Braunkohlenplan vorgesehenen „Taubendorfer Sees“ drei getrennte Seen zu schaffen. Das Unternehmen will die Landschaft also anders gestalten als es 2002 (beruhend auf den damaligen Unternehmensplanungen) im Braunkohlenplan festgeschrieben wurde. Statt nun ein Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplanes einzuleiten, hat die Planungsbehörde erst einmal jahrelang die Verfahrensart geprüft und sich dann für ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren entschieden. Der Unterschied: Hier gibt es keine formelle Umweltprüfung und keine Öffentlichkeitsbeteiligung, mit betroffenen Kommunen ist nur ein Benehmen nötig, also kein Einvernehmen. Und: Ein Zielabweichungsverfahren findet erst auf Antrag statt. Den reichte die LEAG dann im Oktober 2020 (!) ein. Zu diesem Zeitpunkt hätte ein unverzüglich eingeleitetes Planänderungsverfahren schon kurz vor dem Abschluss stehen können. Obendrein muss die LEAG ihren Antrag zu den Themen Wasserhaushalt, Naturschutzvorrangflächen und Landwirtschaft aufgrund von Nachforderungen der Behörde noch ergänzen.

Auch ein Zielabweichungsverfahren werde natürlich ergebnisoffen geführt, wurde betont. Wobei es drei möglichen Ergebnisse gibt: Wenn sich die Fachbehörden nicht einigen können, müsste der Antrag abgelehnt werden, ansonsten kann er genehmigt oder unter Auflagen genehmigt werden.

Parallel gibt es zur Herstellung der Folgelandschaft natürlich auch ein bergrechtliches Verfahren, den Abschlussbetriebsplan. Auch hierzu gab es zwar schon einen Antrag, aber auch dieser ist wegen Nachforderungen der zuständigen Behörde LBGR zu überarbeiten. Ein anwesender LEAG-Vertreter erklärte auf Nachfrage, mit der Einreichung werde im Herbst diesen Jahres gerechnet. Zulassen kann das LBGR aber letztlich nur einen Antrag, der sich in Übereinstimmung mit dem geltenden Braunkohlenplan befindet. Sollte sich im Zielabweichungsverfahren eine Änderung ergeben, müsse also auch der ABP entsprechend geändert werden, führte der Vertreter des LBGR aus.

Aktenlage versus Menschenverstand

Landesplanungsabteilung wie Bergbehörde bestätigten auf Nachfrage, ihr Kenntnisstand sei die klare Aussage des Unternehmens, dass der Tagebau Ende 2023 ausgekohlt sein soll. Allerdings gibt dasselbe Unternehmen zum 1.1.2021 einen verbleibenden Kohlevorrat von 36,7 Millionen Tonnen an, der bei Jahresförderungen zwischen 7 und 9 Mio. t schlichtweg gar nicht bis 2023 alle werden kann. In diesem Jahr stand der Tagebau bekanntlich mangels Wirtschaftlichkeit wochenlang still, da ist nicht mit Förderrekorden zu rechnen. Für einen längeren Betrieb müsste ein (Hauptbetriebsplan-)Antrag gestellt werden, der laut LBGR nicht vorliegt. Zudem stellte der LBGR-Vertreter auf Nachfrage auch noch einmal klar, dass die wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaues bis Ende 2022 befristet ist und auch der Antrag auf deren Verlängerung noch in Erarbeitung sei.

Hier passt kaum etwas zum anderen: Die wasserrechtliche Erlaubnis nicht zum Hauptbetriebsplan, die Laufzeit des Tagebaues nicht mehr zur Kohlemenge und die geplante Folgelandschaft nicht mehr zum Braunkohlenplan. Arbeitskreisleiter Andreas Stahlberg erwartet daher mit Blick auf die ausstehenden LEAG-Anträge einen „spannenden Herbst“.

Wassermodell im Fluss?

Gespannt sind die Mitglieder des Arbeitskreises auch immer, wenn der Zeitplan zur Flutung des Klinger Sees zur Sprache kommt. Hier nahe der Stadt Forst war der Tagebau in den 1970er Jahren aufgeschlossen worden, dieser Bereich wurde später nicht privatisiert. Der Vertreter der Sanierungsgesellschaft LMBV teilte mit, die Grundwasseranstieg im Zustrom des Sees sei aktuell praktisch zum Erliegen gekommen und erläuterte zum weiteren Zeitplan: „Wir haben ein gemeinsames hydrologisches Großraummodell mit der LEAG und können mittlere Verhältnisse damit gut prognostizieren. Nur die helfen uns nicht, die mittleren Verhältnisse. Zu den Auswirkungen des Klimawandels laufen Forschungen und wir haben uns entschieden, die Ergebnisse dieser Forschungen abzuwarten.“

Kontroverse zu LEAGs Wind- und Solarprojekten

Unter dem Punkt „Sonstiges“ wurde klar, dass die Pläne der LEAG für großflächige Wind- und Solaranlagen auf Widerstand vor Ort stoßen. „Hier erfolgt eine weitere Ausbeutung unserer Gemarkung“ monierte Frau Lerke aus dem Ort Briesnig (Stadt Forst/Lausitz), der auf dem Landstreifen zwischen Tagebau und Grenzfluss Neiße liegt und jahrzehntelang den Tagebaubelastungen ausgesetzt war. Das Vorhaben mit allein 400 Hektar Solarflächen widerspreche dem Braunkohlenplan, nach dem eine landschaftsgerechte Bergbaufolgelandschaft herzustellen sei und verschärfe das Defizit an Landwirtschaftsflächen. Ihre Sichtweise wurde unterstützt vom Vertreter des Ortes Gosda (Gemeinde Wiesengrund), der zwar Erneuerbare Energien auf der Kippe befürwortet, die konkrete großflächige Planung aber klar ablehnt: „Wir haben über Jahrzehnte mitgewirkt an der Gestaltung der Landschaft, das ist einfach nur noch eine Zumutung.“ Der Vertreter der Forster Stadtverwaltung verteidigte dagegen die Planungen der LEAG, für die in der Stadtverordnetenversammlung am 17. September der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan geplant sei. In den Ortsteilen wie Briesnig seien die Ortsbeiräte von der Stadt intensiv einbezogen worden.

 

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