Bergbau-Schiedsstelle: Betroffene sollen ihre Beisitzer nicht selbst aufstellen dürfen

(Kohlerundbrief vom 15. März 2019:) Die Einrichtung einer Schiedsstelle für Betroffene von Bergschäden in Brandenburg verzögert sich weiter, das Wirtschaftsministerium teilte aber dem Braunkohleausschuss am 7. März erste Details mit. Noch in diesem Jahr soll die Schiedsstelle arbeitsfähig sein. Dazu sollen sowohl für die Bergbauunternehmen als auch für die Betroffenen jeweils Beisitzer benannt werden. Die Unternehmen sollen dabei selbst aussuchen dürfen, wer sie vertritt. Für die Betroffenen soll dagegen der Braunkohlenausschuss des Landes entscheiden.

„Das unwürdige Gezerre um die Einrichtung einer Schiedsstelle scheint zumindest bald ein Ende zu haben“, kommentiert Hannelore Wodtke vom Netzwerk Bergbaugeschädigter der Lausitzer Braunkohleregion. Die Welzowerin ist selbst von Bergschaden betroffen und hat mit anderen Mitstreitern bereits im Jahr 2014 ein Netzwerk gegründet. Ob die Schiedsstelle ein Erfolg wird, hängt maßgeblich davon ab, wer für die Betroffenenseite als Beisitzer ernannt wird, meint Wodtke. "Warum dürfen wir nicht selbst Beisitzer benennen? Wenn Industrielobbyisten, stramme Kohleverfechter oder Vorstandsmitglieder des Pro-Kohle-Vereins über die Beisitzer für die Betroffenenseite mit entscheiden, dann ist meine Hoffnung gering, dass für die Geschädigten etwas Substanzielles rauskommt“, gibt Wodtke zu bedenken. Im rheinischen Kohlerevier, wo es schon lange eine Schiedsstelle gibt, dürfen die Betroffenen selbst ihre Beisitzer aussuchen.
"Die Vorstellung des Sachstandes im Braunkohlenausschuss lässt noch einige Fragen offen, die darüber entscheiden ob die Schlichtungsstelle auch bei den Betroffenen Akzeptanz finden wird. So ist weiter unbekannt wer den Vorsitz der Schlichtungsstelle übernehmen soll. Die Schlichtungsordnung soll bislang nur den Bergbaubetreibern zur Stellungnahme vorgelegt werden - Hier gilt es auch die Betroffenenseite anzuhören." betont Andreas Stahlberg. Kreistagsabgeordneter aus Spree-Neiße und selbst Mitglied des Braunkohlenausschusses.
Nach Auskunft des Ministeriums soll die Schiedsstelle vollständig durch das Land Brandenburg finanziert werden. Antragsberechtigt seien nur Privatpersonen, sowie Klein- und mittelständische Unternehmen. Für diese sei das Schiedsverfahren kostenfrei. Es dürften allerdings nur Fälle behandelt werden, für die noch keine Verjährung eingetreten ist und nur für nicht abgeschlossene Bergschadensanzeigen nach dem 25. März 2014. Die Stelle soll bei der IHK in Cottbus angesiedelt sein, der Vorsitz durch das Wirtschaftsministerium ernannt werden. Ob der Braunkohlenausschuss vor der Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammenkommt, um die Beisitzer zu benennen, konnte am 7. März noch nicht geklärt werden. Die nächste reguläre Sitzung findet erst im November dieses Jahres statt. Seit einem Beschluss des Landtages Brandenburg aus dem Jahr 2013 wurde die Einrichtung immer wieder verschleppt.
Nach Bundesbergrecht müssen Betroffene selbst nachweisen, ob es sich bei Schäden an ihren Immobilien um Bergschäden handelt. Entscheiden sich Betroffene zu klagen, droht ihnen vor Gericht eine ungleiche Auseinandersetzung mit einem Großkonzern. Nach massivem Protest aus der Lausitz und Anträgen von den Grünen und der CDU hatte bereits am 3. April 2014 der damalige Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Ralf Christoffers angekündigt, dass eine Schlichtungsstelle für Betroffene von Schäden durch den Bergbau eingerichtet werde. (Pressemitteilung des Netzwerkes Bergbaugeschädigter in der Lausitz, gekürzt)

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