Der am 27. November vorgestellte Koalitionsvertrag für Brandenburg enthält im Kapitel „Inneres“ den Satz: „Die Unabhängigkeit der Justiz werden wir unterstreichen, indem wir sicherstellen, dass Ministerweisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft zukünftig schriftlich zu erfolgen haben und aktenkundig zu machen sind.“ Für alle, die sich schon immer gefragt haben, warum bisher ausnahmslos alle Strafanzeigen im Zusammenhang mit Braunkohleabbau in Brandenburg im Lausitzer Sand verliefen, tut sich hier eine Erklärungsmöglichkeit auf. Offenbar reichte bisher ein Anruf, um unliebsames aus der Welt zu schaffen. Künftig soll es nicht viel besser werden: Der Koalitionsvertrag geht genau so weit, wie auch schon ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Frühjahr 2024. Der Deutsche Richterbund schreibt dazu in einer Stellungnahme vom Mai: „Das Festhalten an dem ministeriellen Einzelweisungsrecht in der geltenden Form widerspricht europarechtlichen Vorgaben“, die Schriftlichkeit leiste „nur einen kosmetischen Beitrag“.