Cottbus, 10.11.2022. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA ist heute im Brandenburgischen Braunkohlenausschuss Darstellungen entgegengetreten, der politisch beschlossene Braunkohleausstieg wäre die Ursache des drohenden Wassermangels in der Lausitz. In der Sitzung des Gremiums stellte das Umweltbundesamt einen Zwischenstand des von ihm beauftragten Gutachtens „wasserwirtschaftliche Folgen des Braunkohlenausstieges in der Lausitz“ in der Lausitz vor.
„Das Umweltbundesamt hat uns ausdrücklich bestätigt, dass eine Zuweisung der Verantwortung für die erwartete Wassersituation an den Kohleausstieg irreführend und sachlich falsch ist. Angesichts des irreführenden Gutachten-Titels erwarten wir auch öffentlich eine klarere Kommunikation in dieser Frage.“ sagt René Schuster, Vertreter der Umweltverbände im Ausschuss.
Schuster weiter: „Es bleibt nicht akzeptabel, dass ein Tochterunternehmen und mehrere regelmäßige Auftragnehmer des Kohlekonzerns mit dem Gutachten beauftragt wurden. Es bestand die Möglichkeit, solche Interessenkonflikte der Gutachter in den Ausschreibungskriterien auszuschließen, diese wurde aber nicht genutzt.“
Hintergrund
Die mit dem Auslaufen des Gewinnungsbergbaus verbundene Wassersituation tritt zu einem Teil unabhängig vom beschlossenen Kohleausstieg ein und zum anderen Teil wird sie durch diesen zeitlich um wenige Jahre vorgezogen. Grundsätzlich ist das Auslaufen eines Tagebaues die unvermeidbare Folge seines Aufschlusses. Es hat zu keinem Zeitpunkt eine rechtliche Festlegung existiert, nach der immer neue Tagebaue zu genehmigen gewesen wären.
Konkret bezogen auf das Lausitzer Kohlerevier
Der Präsident des UBA bestätigte den brandenburgischen Naturschutzverbänden in einem Schreiben vom 03.09.2021, dass „eine Zuweisung der Verantwortung für die erwartete Wassersituation an den Kohleausstieg irreführend und sachlich falsch“ ist.
Quellen:
1. „Die Kohleförderung im Tagebau Jänschwalde wird mit dem Erreichen der Endstellung an der Taubendorfer Rinne im Jahre 2019 beendet.“ Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde, 2002
2. Auskohlung des Restfeldes im Bagger-Band-Betrieb, Zulassungsantrag, Dezember 2017, S. 8. Bei Inanspruchnahme des Teilfeldes II war für diesen Bereich die Inanspruchnahme mit der Förderbrücke vorgesehen, die damit gleichzeitig in das Teilfeld II einfahren sollte.
3. Zulassungsbescheid des LBGR vom 18.04.2018: https://lbgr.brandenburg.de/sixcms/detail.php/861034. Die Kohlekommission konstituierte sich erst am 26. Juni 2018.
4. Vorsorgevereinbarung LEAG-Freistaat Sachsen (2018, Nebenbestimmung 27), zitiert in „Ermittlung von Folgekosten des Braunkohletagebaus bei einem gegenüber aktuellen Braunkohle- bzw. Revierplänen veränderten Abbau und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen“, Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, BET et al, 14.12.2020, S. 33