GRÜNE LIGA kritisiert geplante Entnahme von Spreewasser für das Kraftwerk Jänschwalde

Wasserbewirtschaftungsplan der Bundesländer ignoriert den Kohleausstieg

160314 westlich kraftwerk jaenschwalde kleinCottbus, 01.07.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert die geplante Entnahme von Spreewasser für das Kraftwerk Jänschwalde als unverantwortlich. In wenigen Jahren will der Kraftwerks- und Tagebaubetreiber LEAG offenbar beginnen, Wasser aus der Spree zu entnehmen, um es im Kraftwerk Jänschwalde als Kühlwasser zu verbrauchen. Das ergab eine Akteneinsicht der GRÜNEN LIGA beim Landesamt für Umwelt Brandenburg. Die GRÜNE LIGA veröffentlichte heute ihre Stellungnahme zum Umgang mit der Braunkohle in der Wasserbewirtschaftungsplanung der Bundesländer.

„Seit Jahren wird darüber diskutiert, wie knapp das Wasser der Spree ist. Nun soll ausgerechnet für weitere Braunkohleverstromung plötzlich Wasser übrig sein. Das ist das Gegenteil dessen, was die Spree dringend braucht!“ sagt René Schuster von der Bundeskontaktstelle Braunkohle der GRÜNEN LIGA.

Anders als die Flutung der Tagebauseen soll das Kraftwerke offenbar selbst in Niedrigwasserperioden Wasser aus der Spree abzweigen. Bisher wird als Kühlwasser abgepumptes Grundwasser aus dem Tagebau Jänschwalde genutzt, der aber bis 2023 auslaufen soll. Akteneinsichten der GRÜNEN LIGA haben ergeben, dass die LEAG eine Überleitung von Spreewasser ins Kraftwerk beim brandenburgischen Landesamt für Umwelt beantragt hat. Zu den Anträgen selbst wurde die Akteneinsicht allerdings verweigert. Es handele sich um Entwürfe, die nach Hinweisen der Behörden derzeit überarbeitet würden.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Berücksichtigung des Kohleausstiegs bei den im Bewirtschaftungsplan Elbe vorgesehenen Ausnahmen für den Bergbau:
„Diese Planung ist dringend zu überarbeiten, wenn sie dem EU-Recht entsprechen soll. Statt einen pauschalen Freibrief für veraltete Tagebauplanungen auszustellen, muss unabhängig von LEAG-Interessen ermittelt werden, wie viel Kohleabbau noch im öffentlichen Interesse liegt. Nur dafür können Ausnahmen von den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie überhaupt geprüft werden.“ sagt René Schuster.

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes sieht zugunsten der Braunkohletagebaue in der Lausitz erneut weniger strenge Umweltziele für die betroffenen Grundwasserkörper vor. Die Analyse der Unterlagen zeigt aber,

  • dass dabei deutlich mehr Abbauflächen angenommen werden, als mit dem Kohleausstiegsgesetz vereinbar sind. Der Tagebaubetreiber LEAG hat dafür die Datengrundlage geliefert und durfte sich so praktisch selbst aussuchen, für welche Abbauplanungen ihm die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ermäßigt werden. Selbst für längst abgesagte Tagebaue wie Welzow-Süd II sind noch Ausnahmen vorgesehen.
  • dass die Prüfung des öffentlichen Interesses (Anhang 5-4-1) unverändert aus dem Jahr 2009 übernommen wurde. Sie argumentiert damit, dass noch 200 Jahre lang Braunkohle abgebaggert werden könnte und dies künftig dank einer (im Jahr 2011 abgesagten) CO2-Abscheidungsanlage klimafreundlich würde.
  • dass die Datengrundlage der Ausnahmeprüfung offensichtlich fehlerhaft ist. Aktuelle Angaben von LEAG wie Bergbehörden zeigen eine deutlich weiter reichende Grundwasserabsenkung der Tagebaue als der entsprechende Anhang des Bewirtschaftungsplanes (Anhang 5-4-1). Das ergab eine stichprobenartige Prüfung zum Tagebau Jänschwalde.

Bis zum Jahresende 2021 wird der Bewirtschaftungsplan für das Elbe-Einzugsgebiet, zu dem das Spreegebiet in der Lausitz gehört, für die Jahre 2022-27 von den beteiligten Bundesländern aufgestellt. In den von Lausitzer Tagebauen betroffenen Bundesländern Sachsen, Brandenburg und Berlin sind dafür jeweils grün geführte Ministerien zuständig. Zu den Inhalten des Plans zählen die Ausnahmen für diejenigen Wasserkörper, die bis 2027 keinen guten Zustand erreichen. Für mehrere Grundwasserkörper in der sächsischen und Brandenburgischen Lausitz trifft das aufgrund der Folgen des Braunkohlenabbaus zu. Ausnahmen von der Pflicht zur Zielerreichung sind nach der FFH-Richtlinie nur zulässig, wenn alle praktisch geeigneten Maßnahmen zum Gewässerschutz ergriffen werden. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Anpassung von Abbaugrenzen der Tagebaue.

Präsentation der heutigen Pressekonferenz
Die ausführliche Stellungnahme der GRÜNEN LIGA mit sechs Anhängen ist hier abrufbar

Die Umweltgruppe Cottbus e.V. fungiert im Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA als Bundeskontaktstelle Braunkohle. Sie wird beim Projekt „Begleitung des Braunkohleausstieges in der Lausitz unter besonderer Berücksichtigung des Wasserhaushaltes“ von April 2020 bis März 2022 gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages. Die Verantwortung für den Inhalt liegt bei den Autorinnen und Autoren.

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