Am 18. Juni verkündete die LEAG in einer Pressemitteilung, der Aufsichtsrat habe „die strategische Neuausrichtung der LEAG hin zu einem führenden Anbieter nachhaltiger Energielösungen beschlossen“. Was das Unternehmen hinter dieser Rhetorik verstecken will ist der Fakt, dass die neuen Geschäftsbereiche von der Verantwortung für die Tagebaue gesellschaftsrechtlich getrennt werden. In einer Holding haften die einzelnen Gesellschaften nicht für die jeweils anderen. Bis Ende des Jahres sollen die Änderungen umgesetzt werden. Damit steigt die Gefahr, dass die Bergbausparte als „bad bank“ früher oder später insolvent geht und große Teile der Tagebaufolgekosten den Steuerzahlenden hinterlässt. Die Landesbehörden in Sachsen und Brandenburg müssen schnellstens einschreiten, wenn sie Schaden von den Steuerzahlenden abwenden wollen.
Hintergrund der Aufspaltung ist, dass die LEAG für ihre großspurig angekündigten „GigaWattFactory“-Pläne Geld bei internationalen Finanzinvestoren einwerben will. Und diese legen inzwischen Wert darauf, nicht in fossile Unternehmen zu investieren. („Attraktivität für Investoren und Partner unter ESG-Gesichtspunkten“)
Doch das wirft die Frage auf, ob der Aufbau Erneuerbarer Energien auf Tagebauflächen wirklich unter der Kontrolle von LEAG bzw. EPH erfolgen muss. Denn wer sich aufspaltet, um für Investoren lukrativ zu werden, der investiert ja gerade nicht eigenes Geld. Anders ausgedrückt: Mit ihrer „GigaWatt-Factory“ bringt die LEAG nicht den großen Geldkoffer in die Lausitz, sondern versucht sich auf die Geldkoffer draufzusetzen, die so oder so in den Ausbau Erneuerbarer Energien investiert werden.
Drei Fragen sollten voneinander unterschieden und einzeln beantwortet werden:
Erstens: Wie viel und wo soll auf der Tagebaukippe Windkraft und PV ausgebaut werden? Das darf nicht die LEAG allein entscheiden, denn Tagebaue sind kein rechtsfreier Raum. Die verschiedenen Ansprüche an die Bergbaufolgelandschaft sind ergebnisoffen abzuwägen. Schon jetzt ist klar, das Ergebnis wird keine plakativen 14 Gigawatt groß sein.
Zweitens: Wie kann der Erlös solcher Anlagen dafür gesichert werden, die Tagebaufolgen zu bewältigen? Wird hier das mit der Braunkohle verdiente Geld investiert, ist eine öffentliche Stiftung der beste Weg, sämtliche Erlöse für die langfristigen Tagebaufolgen zu sichern. Nur wenn das Kohle-Geld nicht ausreicht und noch andere Investoren gewonnen werden müssen kommen Pachtverträge in Frage. Denn dann fließt nur die Pacht, aber nicht der Gewinn in die Tagebaunachsorge.
Drittens: Wer darf auf diesen Flächen investieren und Anlagen errichten? Würden die Flächen von der LEAG-Bergbausparte verpachtet, wäre es Marktverzerrung, wenn nur andere LEAG-Tochterfirmen pachten dürften. Denn letzten Endes war es der Staat, der der LEAG oder ihren Vorgängerunternehmen (Braunkohlenkombinat, LAUBAG, Vattenfall) die Kontrolle über diese Flächen verschafft hat, um die Braunkohlenförderung durchzusetzen. Das einem Oligarchen wie dem LEAG-Eigner Daniel Křetínský als Marktposition bei den Erneuerbaren fort- und festzuschreiben, hat mehr als nur ein Geschmäckle.