Cottbus/Berlin, 14.03.2024. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA fordert die Länder Brandenburg und Sachsen auf, weitere Sicherheitsleistungen für die Folgen der LEAG-Braunkohlentagebaue anzuordnen. Ein Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei GGSC zeigt, dass weitere Sicherheitsleistungen vom Bergbauunternehmen LEAG verlangt werden können. Insbesondere ist auch eine Kostenbeteiligung des Unternehmens an den Wasserspeichern und Überleitern im Spreegebiet nötig, die zur planmäßigen Flutung der Tagebauseen benötigt werden.
„Für alle Maßnahmen, die gemeinschädliche Auswirkungen der Tagebaue wie die Schädigung von Gewässern vermeiden sollen, können Sicherheitsleistungen erforderlich sein. Das gilt auch für Maßnahmen, die mehr als einhundert Jahre nach Ende des Kohleabbaus weitergeführt werden müssen.“ fasst Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz wesentliche Aussagen des Gutachtens zusammen.
„Diese Kosten sind mit den bisherigen Rücklagen und Vorsorgegesellschaften bei Weitem nicht erfasst.“ sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA und Mitglied im Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg. „Wenn die Gesellschaft nicht auf Milliardenkosten des privaten Braunkohlebergbaus sitzenbleiben will, müssen jetzt weitere Sicherheitsleistungen angeordnet werden.“
Die Frage hat besondere Brisanz angesichts noch fehlender Genehmigungen für den Tagebau Nochten sowie der geplanten Aufspaltung des LEAG-Konzerns in eine Holding. Diese würde dazu führen, dass neu aufgebaute Geschäftsbereiche wie die Nutzung Erneuerbar Energieen oder Energiespeicher nicht mehr für Folgen der Braunkohlentagebaue herangezogen werden können. Die LEAG wurde 2016 gegründet, als die EPH-Gruppe des tschechischen Milliardärs Daniel Křetínský die Braunkohlenwirtschaft im Lausitzer Revier übernahm. Das verschachtelte Unternehmensgeflecht der EPH-Gruppe wurde seitdem bereits mehrfach umgebaut. Nun ist auch ein grundlegender gesellschaftsrechtlicher Umbau der LEAG selbst vorgesehen.
Bei bisherigen Rückstellungen konzentrieren sich die Bergbehörden auf die Wiedernutzbarmachung des eigentlichen Abbaugebietes, wie die Herstellung standsicherer Kippenflächen. Zu den Folgekosten der Tagebaue zählt aber auch der Umgang mit dem bergbaubedingt gestörten Wasserhaushalt. In Zulassungsanträgen für ihre Tagebaue argumentiert die LEAG selbst, sie würde bis ins 22. Jahrhundert solche Maßnahmen zum Schutz des Wasserhaushaltes ergreifen. Gleichzeitig endet die Kostenplanung des Unternehmens im Jahr 2082. Alle bisher ausgewiesenen Rückstellungen, Vorgsorgevereinbarungen oder Zweckgesellschaften beruhen auf dieser Kostenplanung.
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Das 56 seitige Gutachten beantwortet fünf gestellte Fragen und enthält eine fünfseitige Zusammenfassung:
Da das Gutachten rein rechtliche Fragen abstrakt behandelt, haben wie die konkrete praktische Relevanz der Fragen zusätzlich in einem vierseitigen Hintergrundpapier zusammengefasst:
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