GRÜNE LIGA fordert grundlegende Novellierung des Bergrechtes

Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA hat auf Bundesebene vor den Koalitionsverhandlungen auf drei Forderungen hingewiesen, die in den vergangenen Wochen nicht im Zentrum der öffentlichen Diskussion standen. Dazu gehört mit der Novellierung des Bundesberggesetzes eine lange bekannte Forderung der Umweltbewegung, die nichts an ihrer Aktualität verloren hat: „Eine Änderung des Bundesberggesetzes ist nicht etwa durch den Kohleausstieg hinfällig geworden. Noch immer drohen Enteignungen durch Kohletagebaue, aber auch die vom Abbau mineralischer Rohstoffe. Betroffenen fordern bundesweit eine Novellierung des Gesetzes. Alte Zöpfe müssen abgeschnitten und der Rohstoffabbau in einem modernen Fachplanungsrecht geregelt werden.“ sagt Ulrich Wieland von der Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau der GRÜNEN LIGA.

Das Bundesberggesetz ist ein Relikt vergangener Zeiten. So wurde die Möglichkeit der Zwangsenteignung („bergrechtliche Grundabtretung“) bewohnter Grundstücke in den 1930er Jahren als Vorbote einer Kriegswirtschaft in das Gesetz eingefügt und besteht bis heute. Das Bundesverfassungsgericht musste das Gesetz im Jahr 2013 entgegen seinem Wortlaut auslegen, um es als (gerade noch) vereinbar mit dem Grundgesetz anzusehen. Trotz eines Kohleausstiegsgesetzes drohen bei mehreren Braunkohletagebauen (Tagebau Garzweiler in Nordrhein-Westfalen, Tagebau Nochten in Sachsen) noch immer Grundabtretungsverfahren. Doch auch beim Abbau mineralischer Rohstoffe, wie Sand, Kies oder Gips kommt es oft zu Konflikten aufgrund des antiquierten Bergrechts. Bei einem bundesweiten Treffen der von Gesteinsabbau betroffener Initiativen wurde mit der „Erfurter Erklärung“ ein Forderungskatalog verabschiedet, der als ersten Punkt die Novellierung des Bundesberggesetzes nennt. Vorschläge zur Novellierung des Gesetzes wurden seit Jahren in Gutachten und Forschungsprojekten erarbeitet. Die von der Großen Koalition im Frühjahr 2021 im Eilverfahren durchgesetzten Änderungen haben den grundsätzlichen Novellierungsbedarf in keiner Weise angepackt.

Zugleich kritisiert das Netzwerk, dass im Sondierungspapier offenbar ein weiter steigender Gesamt-Energieverbrauch hingenommen werden soll. Das am 15. Oktober veröffentlichte Sondierungspapier nennt im Kontext des Kohleausstieges einen „im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf“. Während dem steigenden Stromverbrauch ein zunehmender Einsatz von Strom im Verkehrs- und Wärmesektor („Sektorkopplung“) zugrunde liegen dürfte, ist ein weiteres Ansteigen des gesamten Energieverbrauches in keinem Fall mit Nachhaltigkeits- oder Klimazielen vereinbar.

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