Kommentar: Was man zum „Kohlekonsens“ nicht vergessen sollte

Seit der Veröffentlichung des Ampel-Sondierungspapiers mit seinem butterweichen „idealerweise“ auf 2030 vorzuziehenden Kohleausstieg mahnen nicht wenige altbekannte Lausitzer Akteure davor, den in der Kohlekommission erreichten „gesellschaftlichen Konsens“ nicht aufzukündigen. Klingt erstmal nachvollziehbar, oder? Hier ist Denken in Zusammenhängen gefragt, an die kurz erinnert werden soll.

Nicht nur, dass die Staatskanzleien der Kohleländer 2018/19 hinter den Kulissen mehr Einfluss hatten als die offiziell stimmberechtigten Mitglieder auf der Showbühne Kohlekommission. Nicht nur, dass im Kohleausstiegsgesetz zugunsten der Braunkohle von den Empfehlungen der Kommission abgewichen wurde, wie acht Kommissionsmitglieder deutlich zu verstehen gaben. Das Problem liegt tatsächlich noch tiefer:

Die im Mai 2018 eingesetzte Kohlekommission war an den Auftrag gebunden, den ihr die Bundesregierung erteilt hatte. Mit Verweis auf diesen „Einsetzungsbeschluss“ wurde dann auch in den Sitzungen der Kommission jede Diskussion unterbunden, die auf den in der Klimawissenschaft längst konsensfähigen Budgetansatz hinauslief. Die Kommission durfte also nur auf Basis der damalige Klimaziele der Bundesregierung für 2030 und 2040 ein Enddatum der Kohleverstromung aushandeln. Egal, wie viel CO2 jeweils bis dahin insgesamt freigesetzt wird. Gerade Lausitzer Kraftwerke haben aufgrund dieser Herangehensweise nicht zufällig Laufzeiten bis Ende 2029 oder Ende 2038 zugebilligt bekommen.

Das der Kommission von der Bundesregierung aufgezwungene Denkverbot entspricht genau dem, was das Bundesverfassungsgericht im April 2021 als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erkannt hat. Verschieberitis beim Klimaschutz verletzt die Freiheit künftiger Generationen, so sinngemäß das höchste deutsche Gericht. Zwar hatte es formal das damalige Klimaschutzgesetz zu überprüfen und nicht den Einsetzungsbeschluss der Kohlekommission. Aber kann ein „gesellschaftliche Konsens“ mit verfassungswidrigen Vorgaben ausgehandelt werden? Einen Rechtsstreit darüber werden die oben zitierten wohl lieber nicht riskieren. Sie begnügen sich mit Meinungsmache und hoffen offenbar, dass die Öffentlichkeit nicht in Zusammenhängen denkt.

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Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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