Verfahren zur Umplanung des Tagebaues Welzow-Süd jetzt beginnen

Koalitionsvertrag verpflichtet zu „unverzüglichen landesplanerischen Änderungen“

171031 Proschim 9536 ideengruenCottbus, 09.07.2020. Der Umweltverband GRÜNE LIGA fordert die Brandenburgische Landesregierung auf, das Braunkohlenplanverfahren zur Umplanung des Tagebaues Welzow-Süd noch im Sommer zu eröffnen. Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass dies „unverzüglich“ nach Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes im Bund geschehen soll.

„Die Rettung des Dorfes Proschim muss schnellstmöglich rechtsverbindlich werden. Das ist die Landesregierung den Bewohnern schuldig, die sie jahrzehntelang in Unsicherheit über ihre Zukunft gelassen hat. Zugleich muss endlich die Rekultivierung für den Teilabschnitt I des Tagebaus geplant werden.“ sagt René Schuster, langjähriges Mitglied im Braunkohlenausschuss des Landes.

Im Koalitionsvertrag der rot-schwarz-grünen Landesregierung heißt es: „Mit dieser Koalition wird es keine neuen Tagebaue, keine Tagebauerweiterung und keine Umsiedlung von Dörfern mehr geben. Deswegen werden wir nach der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes vom Bund unverzüglich die notwendigen landesplanerischen Änderungen vornehmen.“

Eine Rekultivierungsplanung für den Auslauf des Tagebaues im Teilfeld I enthielt bisher weder der Braunkohlenplan noch der erst 2018 verlängerte Rahmenbetriebsplan, obwohl der Abbau bergrechtlich nur im Teilfeld I beantragt und genehmigt wurde. Dieser sehr wahrscheinlich rechtswidrige Zustand muss mit einer Überarbeitung des Braunkohlenplanes beendet werden.

Hintergrund:

Zu ändernder Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd aus dem Jahr 2014

Koalitionsvertrag 7. Legislaturperiode

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Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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