Klage gegen Wald-Enteignung eingereicht

241006 rote karte4Geplanter Abbau verstößt gegen Klimaschutzgebot des Grundgesetzes

Umweltgruppe bleibt 2025 mit Veranstaltungen vor Ort

Bautzen/Rohne, 02.12.2024. Am heutigen Tag wurde gegen die Enteignung eines privaten Waldes für den Braunkohlentagebau Nochten Klage beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingereicht. In den nächsten Monaten muss das Gericht nun klären, ob das Waldstück wie vom Kohlekonzern LEAG geplant am 1. Januar 2026 zerstört werden darf.

„Enteignungen sind nur zugunsten vollständig rechtmäßiger Vorhaben zulässig. Das Gericht wird zu klären haben, ob die zahlreichen Schäden durch den Tagebau Nochten tatsächlich für das Allgemeinwohl notwendig sind. Daran gibt es erhebliche Zweifel auf mehreren rechtlichen Gebieten. So ist die Verbrennung der geplanten Kohlemengen mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar.“ sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte, der die Grundeigentümer vor Gericht vertritt.

„Als Pächter des Waldes unterstützen wir die Klage der privaten Eigentümer. Wir werden mindestens bis Ende 2025 mit Veranstaltungen vor Ort präsent sein, bei einem Sieg vor Gericht noch deutlich länger.“ sagt René Schuster von der Umweltgruppe Cottbus.

Die Eigentümer bedanken sich für die zahlreichen Spenden, die in den vergangenen Wochen in einer öffentlichen Spendensammlung eingezahlt wurden, um die Klage zu ermöglichen.

Das Sächsische Oberbergamt hatte am 30. Oktober die Grundabtretung und vorzeitige Besitzeinweisung angeordnet. Die ausführliche Begründung der heute eingereichten Klage wird in den folgenden Wochen zusammengestellt. (Hinweis: Da es erste Rückfragen der Presse gab, ob es sich um ein oder mehrere Grundeigentümer*innen handelt: Die Umweltgruppe meint in ihren Texten die gesamte Familie, während für LEAG und Behörden nur die eine Person zählt, die davon im Grundbuch steht.)

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Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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