Standsicherheit geplanter Seen im Tagebau Jänschwalde nicht nachgewiesen

220404 rutschung schlichow 0292Einwendungen zum Abschlussbetriebsplan noch bis Montag möglich

Cottbus/Freiberg, 06.09.2023: Der Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert in einer heute veröffentlichten Stellungnahme die Planung der Folgelandschaft des Braunkohlentagebaues Jänschwalde. Zu den beantragten Tagebauseen liegen weder Nachweise für die Standsicherheit noch für das benötigte Flutungswasser vor. Bis zum 11. September können Betroffene ihre Einwendungen zum Abschlussbetriebsplan beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg einreichen. Nach Ansicht der GRÜNEN LIGA darf der Abschlussbetriebsplan von der Landesbehörde auf dieser Grundlage nicht zugelassen werden.

Hier ein Musterbrief für Einwendungen

Eine Zulassung dieses Antrages wäre für die Anwohner des Tagebaues eine Art Glücksspiel. Die Seeufer liegen in geologischen Störungen. Gerade nach den überraschenden Rutschungen an Cottbuser See muss ihre Standsicherheit gründlich vor einer Zulassung geprüft werden und nicht etwa danach. Unterhalb von Taubendorf will die LEAG die Böschung sogar noch steiler baggern als während der Kohleförderung. Mitten in einer eiszeitlichen Störungszone und ohne Standsicherheitsnachweis ist das nicht verantwortbar.

Auch die Flutung der Seen mit Wasser aus Neiße und Spree sorgt für erhebliche Zweifel: Der Antrag der LEAG geht davon aus, dass die geplanten drei Tagebauseen im Jahr 2044 voll sind. Ob das dafür nötige Flutungswasser auch verfügbar ist, soll aber erst später geprüft werden.

Der Hintergrund:

Die Kohleförderung im Tagebau Jänschwalde soll Ende 2023 enden. Ein Abschlussbetriebsplan regelt, welche Landschaft nach dem Kohleabbau herzustellen ist und muss dazu normalerweise mehrere Jahre vor dem Ende des Tagebaues vorliegen.

Direkt neben den Orten Taubendorf, Heinersbrück und Jänschwalde plant die LEAG bis zu 80 m tiefe Restlöcher zu hinterlassen, die später als Seen geflutet werden sollen. Die Zulassung des Abschlussbetriebsplanes beantragt das Unternehmen ohne Nachweise der Standsicherheit der Böschungen dieser Seen vorzulegen. Die den drei Dörfern zugewandten „gewachsenen“ Böschungen liegen im Bereich eiszeitlicher Rinnen, für die der Antrag selbst „chaotische“ Lagerungsverhältnisse beschreibt. Das erschwert die Bewertung und die Sicherstellung der Standsicherheit. Im Bereich Taubendorf ist nach Ende der Kohleförderung ein weiterer „Massenabtrag“ geplant. Bei 72 Metern Höhenunterschied soll die Unterkante der Böschung weiter an das Dorf heranrücken, um Bodenmassen für die Rekultivierung anderer Flächen zu gewinnen.

Die verbleibenden Restlöcher („Hohlformen“) für die Seen dürfen aus Sicht der GRÜNEN LIGA erst zugelassen werden, wenn die Standsicherheit der gewachsenen Böschung für dieselben Wasserstände und Flutungsdauern nachgewiesen ist, für die auch die Verfügbarkeit von Flutungswasser geklärt ist. Zudem muss abgeschätzt werden, wie sich ein trockener werdendes Klima (sinkende Grundwasserneubildung) auf die Wasserstände der Seen auswirken würde. Auch für diesen Fall sind standsichere Ufer herzustellen.

Am „Cottbuser Ostsee“, dem ehemaligen LEAG-Tagebau Cottbus-Nord, mussten trotz 2012 zugelassenem Abschlussbetriebsplan wegen der überraschenden Rutschungen des Jahres 2022 bereits gewachsene Ufer nachsaniert werden. (Foto: Bereich Schlichow im Frühjahr 2022, Ideengruen, Markus Pichlmaier)

Stellungnahme der GRÜNEN LIGA

Musterbrief

Beteiligungsverfahren zum Abschlussbetriebsplan (Seite des LBGR)

Termine

Ausstellung in Cottbus
27 September 2024
18:00 - 18:00
ROSA, Wilhelm Külz Straße 51 03044 Cottbus
Rote-Karte-Aktion im bedrohten Wald
06 Oktober 2024
Online-Vortrag: Energiewende in Ostdeutschland: Wer zahlt für die Braunkohlefolgekosten?
10 Oktober 2024
17:30 - 18:45
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