Der Tagebau Jänschwalde muss nach der am 5. Mai getroffenen Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg nicht am 15. Mai angehalten werden. Das Oberverwaltungsgericht hat es abgelehnt, die aktuelle Tagebauzulassung im Eilverfahren außer Vollzug zu setzen und einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus abgeändert.
"Mit dieser Entscheidung besteht die Rechtsunklarheit um den Tagebau Jänschwalde fort. Das Gericht läßt ausdrücklich offen, ob der Tagebau derzeit rechtswidrig betrieben wird. Das könne erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Die von der Grundwasserabsenkung betroffene Region wird noch lange mit den Folgen des Tagebaues konfrontiert sein, der nun vorerst weiter Tatsachen schafft." kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.
"Beim Tagebau Jänschwalde fehlen der LEAG weiterhin mehrere Zulassungen, um ihre Vorstellungen umzusetzen. So ist offen, ob die bisher nur bis 2022 zugelassene Wasserentnahme wie von der LEAG beantragt bis 2044 verlängert werden darf. Zudem will der Konzern bei der Rekultivierung vom geltenden Braunkohlenplan abweichen und hat dafür noch keine Erlaubnis der Behörden. Wir werden in allen diesen Verfahren intensiv prüfen, wie der durch den Tagebau bedingte Schaden am Wasserhaushalt wirksam minimiert werden kann." sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.