Cottbus, 31.03.2022. Die Planungen des Kohlekonzerns LEAG zur Rekultivierung des Tagebaues Jänschwalde ignorieren offensichtlich den Klimawandel. Das hat die GRÜNE LIGA bei einer Akteneinsicht festgestellt. In einer heute eingereichten Stellungnahme wird eine Neuberechnung des Grundwassermodells gefordert.
„Die von der LEAG vorgelegte Wassermodellierung nimmt die Grundwasserneubildung der Jahre 1980 bis 2010 noch für die nächsten einhundert Jahre an. So wird der Klimawandel vorsätzlich ignoriert, während in der Realität der trockenste März seit Beginn der Wetteraufzeichnungen droht. Die absurde Grundannahme wurde dem beauftragten Gutachter dabei offensichtlich vom Unternehmen vorgegeben. Lange bevor das Verwaltungsgericht am 17. März beschloss, den Hauptbetriebsplan außer Vollzug zu setzten, stand die Rekultivierung nur auf tönernen Füßen.“ kritisiert René Schuster von der GRÜNEN LIGA.
Nach Aussage des von der LEAG beauftragten Ingenieurbüros für Grundwasser ist die Grundwasserneubildung ein „hoch sensitiver Eingangsparameter“ mit „großem Einfluss auf die sich prognostisch einstellenden Grundwasserstände“. Jedoch wurden „Modellparameter und Randbedingungen im Rahmen der Bearbeitung mit der LEAG abgestimmt“.
Erst vor wenigen Tagen warnte das Brandenburger Umweltministerium, dass langfristig klimafolgenbedingt mit einer verminderten Grundwasserneubildung gerechnet werden müsse und kündigte einen Klimaabschlag auf die Wasserentnahme an.
„Wo nach dem Tagebau Seen mit welchem Wasserspiegel geschaffen werden können, wird sich erst nach einer Überarbeitung des Modells mit realistischen Annahmen sagen lassen. Umso dramatischer ist, wie das Rekultivierungskonzept seit Jahren verschleppt wurde und zusätzlich Beteiligungsmöglichkeiten ausgehebelt werden. Nur über einen Akteneinsichtsantrag haben wir im Januar 2022 den Antrag der LEAG für ihr im März 2017 verkündetes Rekultivierungskonzept erhalten.“ sagt Schuster.
Im März 2017 hat die LEAG verkündet, mit einem „Drei-Seen-Konzept“ vom geltenden Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde abweichen zu wollen. Schon deutlich früher hätte die Notwendigkeit einer Umplanung erkannt werden müssen. Die Landesplanungsbehörde setzt statt einer Änderung des Braunkohlenplanes auf ein Zielabweichungsverfahren, bei dem keine Beteiligung der Öffentlichkeit, keine Umweltprüfung, keine Variantenuntersuchung und kein Rechtsschutz vorgesehen ist.
Die GRÜNE LIGA hat der Gemeinsamen Landesplanunsabteilung daher nun unaufgefordert eine Stellungnahme zu den eingesehenen Unterlagen übermittelt.
Stellungnahme der GRÜNEN LIGA mit Originalzitaten und Quellenangaben