Das Aus für polnischen Tagebau Gubin ist jetzt amtlich

(Kohlerundbrief vom 28. August 2019:) Wir gratulieren allen Anwohnern zum Ende der Planungen zum polnischen Tagebau Gubin an der Neiße! Schon am 20.08.2019 hat das Regionaldirektorat für Umweltschutz in Gorzów Wielkopolski öffentlich mitgeteilt, dass das Umweltprüfungsverfahren zum geplanten Braunkohlentagebau Gubin offiziell eingestellt wurde.

Das ist ein gemeinsamer Erfolg des jahrelangen Widerstandes der Anwohner Die Stellungnahmen der Bürger aus Brandenburg haben die Hürden für das Projekt deutlich erhöht und so dazu beigetragen, dass es nie weiterverfolgt wurde.


„Der Tagebau Gubin hätte die Umsiedlung von bis zu sechzehn polnischen Dörfern bedeutet und besonders die grenznahen Orte Groß- und Klein Gastrose sowie Taubendorf erheblich beeinträchtigt.“ erläutert der Kreistagsabgeordnete Andreas Stahlberg (parteilos) aus der Gemeinde Schenkendöbern.
Im Januar 2016 hatten die Stadt Guben, die Gemeinde Schenkendöbern und die GRÜNE LIGA mehr als 1000 Einwendungen von Anwohnern auf deutscher Seite an die polnischen Behörden übergeben. Auch die brandenburgischen Landesbehörden sahen sich danach genötigt, Nachforderungen zur Umweltprüfung zu stellen. Im Ergebnis wurde die Bürgerbeteiligung auf polnischer Seite letztlich nie eingeleitet, die Behörden forderten vom Investor PGE zusätzliche Unterlagen an, die dieser nie lieferte.
Seit 2009 hatten polnische und deutsche Bürgerinitiativen bei zahlreichen Veranstaltungen gemeinsam gegen die Tagebaupläne protestiert, die betroffenen polnischen Gemeinden hatten sich mit einem Bürgerentscheid gegen das Vorhaben ausgesprochen.
PGE konnte 2016, trotz beantragter Fristverlängerungen, die Stellungnahmen der deutschen Seite, insbesondere auch die der am stärksten betroffenen Gemeinde Schenkendöbern, nicht beantworten und die erforderlichen Unterlagen nachreichen. Daraufhin wurde das Verfahren auf Antrag der PGE im August 2016 zunächst eingestellt. Nach polnischem Recht bestand die Möglichkeit, das Verfahren innerhalb von drei Jahren wieder aufzunehmen. Diese Frist ist nun abgelaufen. Dass das Unternehmen die zweiwöchige Widerspruchsfrist nutzt, ist nach drei Jahren Stillstand wohl extrem unwahrscheinlich.
Bekanntmachung des Regionaldirektorates für Umweltschutz Gorzów Wielkopolski (Auf Polnisch)

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