Gericht setzt Flutungserlaubnis teilweise außer Kraft

Am 2. Juni 2021 beschloss das Verwaltungsgericht Cottbus, dass der "Cottbuser Ostsee" nur so weit geflutet werden darf, dass er nicht überläuft. Die Stadt Frankfurt (Oder) hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, weil sie durch die Flutung des Sees zusätzliche Sulfatbelastungen der Spree und damit Gefahren für ihre Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Briesen sieht. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache darf der See jetzt nur bis zu einer Pegelhöhe von 61,8 Meter NHN geflutet werden, aber danach nicht überlaufen. Da dieser Wasserstand nicht eben unmittelbar bevorsteht, ist wohl der deutlich wichtigere Teil der Entscheidung ein anderer: Das VG Cottbus hat beschlossen, den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie anzurufen, um über das Verhältnis zwischen Tagebauflutung hier und Trinkwassergewinnung dort urteilen zu können.

Es ist kein Ruhmesblatt für die brandenburgische Verwaltungsgerichtsbarkeit: Nach dem Planfeststellungsbeschluss vom April 2019  hatte Frankfurt im Mai 2019 einen "Eilantrag" eingereicht, ober den nun nach mehr als zwei Jahren entschieden ist (Aktenzeichen VG 5 L 228/19). Das Hauptsacheverfahren dürfte nun erst nach der Entscheidung des EuGH vorankommen. Gegen die Planfeststellung des Sees existiert noch eine zweite Klage. Eine Anwohnerin, deren Wald für den Tagebau enteignet worden war und die dagegen gerichtlich vorgeht, hatte zusätzlich Klage gegen die Seeflutung einreichen müssen, um ihre Rechtsposition nicht zu verlieren.

 

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