Hintergründe zum Rechtsstreit gegen den Hauptbetriebsplan
- Das Eilverfahren gegen die aktuelle Tagebaugenehmigung
- Fakten zum Tagebau Jänschwalde
- Versorgung des Kraftwerkes Jänschwalde
- Seit 1994 unterlassene Verträglichkeitsprüfung
- Unterlassener wirksamer Schutz der Feuchtgebiete
- Europäische Schutzgebiete im Absenkungstrichter des Tagebaues
- Taubendorf: Leben an der Grubenkante?
- Geschichte des Tagebaus: verfassungswidrige Zwangsumsiedlung von Horno
Der Stopp des Tagebaues Jänschwalde am 1. September 2019 ist die Folge jahrelanger Versäumnisse der zuständigen Behörden. Vor Ort weist die Grüne Liga schon lange auf die Folgen der Grundwasserabsenkung durch den Tagebaubetrieb hin. Grundeigentümer, Anwohner und Gemeinden fordern wirksame Maßnahmen zum Schutz der umliegenden FFH (Flora-Fauna-Habitat) Gebiete und eine Verkleinerung des Tagebaues. Erst nach Jahren sinkenden Wasserspiegels in den Seen der Region wurde der Einfluss des Tagebaues auf den Grundwasserstand zugegeben; die Beeinträchtigung wertvoller Moorstandorte und Feuchtgebiete verschärft sich zusehends. Der aktuelle Hauptbetriebsplan (HBP) wurde dennoch ohne eine FFH-Verträglichkeitsprüfung genehmigt. Dies widerspricht europäischem und deutschem Recht.
Das Eilverfahren gegen die aktuelle Tagebaugenehmigung
Das brandenburgische Landesbergamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hat den HBP des Tagebaues Jänschwalde im Dezember 2018 für ein weiteres Jahr (bis 31.12.19) bewilligt. Damit hat die LEAG vom LBGR auch für 2019 die Erlaubnis bekommen, Braunkohle in Jänschwalde zu fördern.
Anfang Februar 2019 hat ein Klagebündnis aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga die Zulassung des HBP für den Tagebau Jänschwalde beklagt. Die beiden Umweltschutzverbände kritisieren, dass das LBGR den HBP ohne vorherige Durchführung der erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfungen genehmigt hat. Die tagebaubedingten Absenkungen des Grundwassers haben nachteilige Auswirkungen auf umliegende FFH-Schutzgebiete. Gefährdet sind dabei auch landesweit bedeutende Moorstandorte.
Die eingelegten Rechtsmittel bestanden anfangs aus drei Komponenten, dem behördlichen Widerspruchsverfahren, einem Eilverfahren und einem Hauptsacheverfahren. Das Hauptsacheverfahren, also die eigentliche Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans, ist vom Verwaltungsgericht (VG) Cottbus noch nicht entschieden worden. Weil das LBGR mit seiner Genehmigung aber auch den sofortigen Vollzug angeordnet hatte, konnte der Abbau im Tagebau Jänschwalde trotz Widerspruch und Klage der Umweltverbände zunächst ungehindert umgesetzt werden. Es musste daher zusätzlich ein sogenanntes Eilverfahren eingeleitet werden, um das Voranschreiten der Entwässerung zu stoppen, bis die FFH-Verträglichkeitsprüfungen nachgeholt sind. Andernfalls könnten durch neue Entwässerungsbrunnen noch vor der Urteilsverkündung im Hauptsacheverfahren unumkehrbare Schäden an der Natur entstehen.
Das VG Cottbus entschied dieses Eilverfahren am 27.06.2019 zu Gunsten von DUH und Grüne Liga. Es gab DUH und Grüner Liga inhaltlich vollumfänglich Recht und erklärte die Zulassung des HBP für voraussichtlich rechtswidrig. Auch nach Ansicht des VG Cottbus wurde bisher nicht hinreichend geprüft, ob es durch die für den Tagebau notwendigen Entwässerungsmaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der im Umfeld gelegenen Moore und Feuchtgebiete kommt, die einen europäischen Schutzstatus besitzen. Jedoch hat das VG Cottbus den Betrieb des Tagebaus nicht unmittelbar gestoppt, sondern dem LBGR und LEAG bis Ende August 2019 Zeit gegeben, die fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung nachzuholen.
Alle Beteiligten des Eilverfahrens, also die Klagegemeinschaft aus DUH und Grüner Liga, das LBGR und die Betreiberin des Tagebaues LEAG haben gegen diesen Beschluss Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt. Das OVG hat mit Beschluss vom 28.08.2019 alle Beschwerden zurückgewiesen und damit die Entscheidung des VG Cottbus vom 27.06.2019 im Eilverfahren bestätigt. D.h., die FFH-Verträglichkeitsprüfung hätte bis Anfang September 2019 nachgeholt sein müssen, um den Tagebaubetrieb fortzusetzen.
Am 28.08.2019 hat die LEAG einen Antrag auf Änderung des VG-Beschlusses vom 27.06.2019 gestellt mit dem Ziel, die Wirkung der Entscheidung im Eilverfahren bis zum 30.11.2019 aufzuschieben. Bis dahin wollte die LEAG den Tagebau trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit weiterbetreiben. Das Gericht lehnte den Antrag am 30.08.2019 ab.
Damit muss der Tagebau seit dem 01.09.2019 im so genannten Sicherungsbetrieb betrieben werden, für den das LBGR vor kurzem bereits vorbereitende Maßnahmen angeordnet hat. Auf diese Weise wird die Standsicherheit des Tagebaues während des Stillstandes gesichert und ein späterer Weiterbetrieb der Grube bleibt grundsätzlich möglich.
Je nach Ausgang der jetzt anstehenden FFH-Verträglichkeitsprüfung und der noch anhängigen (Gerichts-)Verfahren der Umweltverbände, kann der reguläre Betrieb des Tagebaus in diesem Jahr wieder aufgenommen werden. Für das Jahr 2020 benötigt die LEAG eine neue Betriebserlaubnis.
Fakten zum Tagebau Jänschwalde
- Der Tagebau Jänschwalde wurde 1974 nahe der Stadt Forst aufgeschlossen und lieferte zwei Jahre später erstmals Braunkohle. Parallel begannen der Bau des Kraftwerks Jänschwalde und die Erschließung des Tagebaus Cottbus-Nord, der 2015 ausgekohlt wurde.
- Größe Tagebau: 7996 ha
- Entwicklung im Parallelbetrieb nach Norden in Richtung Guben
- Belieferung des Kraftwerkes Jänschwalde
- Förderzahl von 14,8 Millionen Tonnen (2004) bereits auf 7,5 Mio. t (2017) und 9,1 Mio. t (2018) gesunken (nach Norden ungünstiger werdendes Verhältnis von Abraum zu Kohle)
- Kohlevorrat zum 1.1.2019: ca. 51 Mio. t
- Nach LEAG-Planung soll der Tagebau 2023 erschöpft sein. Die Versorgung des Kraftwerkes Jänschwalde übernehmen dann die weiter südlich gelegenen LEAG-Tagebaue Welzow-Süd und Reichwalde. Das ist grundsätzlich also auch früher möglich.
- Umgesiedelte Ortschaften: Klinge: 1981, Weißagk: 1985, Klein Bohrau: 1986, Klein Briesnig: 1987, Horno: 2004, sowie der östliche Teil des Ortes Grötsch
Versorgung des Kraftwerkes Jänschwalde
- Leistung: 3.000 Megawatt in 6 Blöcken zu je 500 MW, ab Oktober 2019 noch 2000 MW in Betrieb und 1000 MW in Sicherheitsbereitschaft.
- Im Rahmen der 2015 beschlossenen Sicherheitsbereitschaft für Kohlekraftwerke ging Block F seit Herbst 2018 und geht Block E ab 1. Oktober 2019 vorläufig außer Betrieb und für vier Jahre in die Sicherheitsbereitschaft. Danach sollen beide Blöcke endgültig stillgelegt werden.
- Jahresverbrauch der 6 Blöcke um 24 Millionen Tonnen Kohle, künftig durch Sicherheitsbereitschaft ca. 16 Mio. t .Die Kohle kommt aus den Tagebauen Jänschwalde sowie über die werkseigene Kohlebahn aus Welzow-Süd und Reichwalde (minimal). Die Kohlebahn wurde vor einigen Jahren komplett zweispurig und damit auf eine Kapazität von 15-16 Millionen Jahrestonnen ausgebaut.
- Neben Strom liefert JänschwaldeWärme für den Standort sowie Haushalte und Betriebe in Cottbus und Peitz – im Vergleich zur Größe des Kraftwerkes in sehr geringem Umfang.
Seit 1994 unterlassene Verträglichkeitsprüfung
1994 wurde der Rahmenbetriebsplan „Tagebau Jänschwalde 1994 bis Auslauf“ durch das damalige Oberbergamt genehmigt. Dabei fanden weder Umweltverträglichkeitsprüfung noch Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Die Grüne Liga Brandenburg klagte gegen die Unterlassung der Umweltverträglichkeitsprüfung über drei Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht, dass die Genehmigung 2002 bestätigte. Im Lichte späterer Rechtsprechung muss das inzwischen als Fehlurteil bezeichnet werden.
Auch in keinem weiteren Verfahren wurden Variantenprüfungen für die Nordgrenze des Tagebaues durchgeführt, die den Einfluss auf die umliegenden Feuchtgebiete zu minimieren. Nur durch die jahrzehntelange Verweigerung einer Prüfung für den gesamten Tagebau muss die FFH-Verträglichkeit jetzt bei der Genehmigung einzelner Jahresscheiben (Hauptbetriebspläne) geprüft werden.
Unterlassener wirksamer Schutz der Feuchtgebiete
In Richtung Neiße und Republik Polen ist der Tagebau durch eine unterirdische Abdichtungswand aus Tonmineralien abgedichtet, die durch den Bergbaubetrieb über mehrere Jahre errichtet und 2007 fertiggestellt wurde. Nach Norden in Richtung mehrerer sensibler FFH-Gebiete fehlt eine solche Wand.
In einer auf Forderung des Braunkohlenausschusses durchgeführten Prüfung der Bergbehörde war eine Dichtwand nach Norden als nicht machbar hingestellt worden. Ursache war eine manipulierte Aufgabenstellung: Bei geringfügiger Veränderung der nördlichen Abbaugrenze hätten genauso geeignete geologische Bedingungen wie am Ostrand des Tagebaues vorgelegen.
Ausführlich dazu ein damaliges Hintergrundpapier der GRÜNEN LIGA aus dem Jahr 2010
Im Februar/März 2010 beantragte sowohl die Gemeinde Schenkendöbern als auch die GRÜNE LIGA bei der Gemeinsamen Landesplanungsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg eine Änderung des Braunkohlenplanes Tagebau Jänschwalde mit folgendem Inhalt:
„1. Die nördliche Abbaukante des Tagebaus Jänschwalde ist so weit zurück zu verlegen, dass ein Mindestabstand zu bewohnten Grundstücken von 1000 m besteht und zugleich die geologischen Bedingungen zum Bau einer Dichtwand nach Norden genutzt werden können.
2. Ist landesplanerisch der Bau einer Dichtwand zum Schutz der nördlich des genehmigten Abbaufeldes gelegenen Feuchtgebiete vorzuschreiben.“
Auch 218 Grundeigentümer im Umfeld des Tagebaues wandten sich gemeinsam mit der GRÜNEN LIGA an die Oberste Wasserbehörde. Die Behörden wiegelten ab und sahen keinen Grund für Änderungen an den Genehmigungen oder Auflagen für den Tagebau.
Die mit einer Dichtwand verbundene Einziehung der Abbaukante hätte durch die nötigen Böschungsysteme zwar zu Vorratsverlusten geführt, diese wären jedoch geringer als bei einem Tagebaustop Mitte 2019 und zudem langfristig planbar gewesen.
Europäische Schutzgebiete im Absenkungstrichter des Tagebaues
Im Raum Guben liegen mehrere FFH-Gebiete, auf die sich der herannahende Tagebau zunehmend auswirkt. Nach Angaben der Landesfachbehörde für Naturschutz sind darunter landesweit bedeutende Moorstandorte, etwa das südlichste Braunmoosmoor, das letzte Druckwasser-Quellmoor in Südbrandenburg, besterhaltene bunte Torfmoosrasen und der älteste Moorkiefernwald Brandenburgs.
Jahrelang geleugnete Auswirkungen auf die Seen der Region (Pastlingsee, Kleinsee, Großsee, Pinnower See) wurden erst im Jahr 2018 offiziell zugegeben. Die Behörden gehen inzwischen davon aus, dass deren Beeinträchtigung durch den Bergbau im Jahr 2010 begann. Dabei liegen Kleinsee und Pastling in FFH-Gebieten. Das bedeutet: spätestens der Hauptbetriebsplan 2010 hätte eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gebraucht.
Am 26. November 2015 machte die Grüne Liga Brandenburg gegenüber der Bergbehörde einen Umweltschaden im FFH-Gebiet Jänschwalder Laßzinswiesen geltend. Zur Begründung wurden Textpassagen aus dem vom Tagebaubetreiber beauftragten Monitoringbericht 2014 zusammengestellt. Sie belegen bereits, dass sich der Charakter des Gebietes durch die Grundwasserabsenkung massiv verändert, die geschützten Feuchtwiesen sich großflächig zu Frischwiesen entwickeln und viele feuchtezeigende Arten aus den dem Tagebau zugewandten Teil des Gebietes verschwunden sind. Genau die Kriterien, die man vor Jahren extra für die Beurteilung von Tagebau-Einfluss ausgewählt hatte, zeigten nun massive Verschlechterungen an.
Die Bergbehörde schickte eine Empfangsbestätigung im Dezember 2015 und einen Zwischenbescheid im April 2016. Es habe ein Fachgespräch gegeben, über die weiteren Ergebnisse werde man unterrichten – was nie geschah.
Taubendorf: Leben an der Grubenkante?
Erreicht der Tagebau die von der LEAG geplante Endstellung, leben die Einwohner von Taubendorf nur noch wenige Meter neben der Grubenkante. Die Gemeindevertreter der Geeinde Schenkendöbern (zu der Taubendorf gehört) hat im Jahr 2017 erneut in einem Beschluss die Verkleinerung des Tagebaues Jänschwalde gefordert. Bürgermeister Peter Jeschke (CDU) bei einer Protestveranstaltung im Januar 2018: „Die Gemeinde Schenkendöbern sieht es als notwendig an, dass durch die Rückverlegung der Abbaukante im Braunkohlenplan ein Fortschreiten der Grundwasserabsenkung nach Norden begrenzt und ein größerer Abstand des Tagebaues Jänschwalde zur Ortslage Taubendorf ermöglicht wird.“
Geschichte des Tagebaus: verfassungswidrige Zwangsumsiedlung von Horno
Über viele Jahre hat sich das Dorf Horno gegen den die Zwangsumsiedlung gewehrt. Zweimal wurde der Braunkohlenplan der Landesregierung vom Landesverfassungsgericht aufgehoben (1995 und 2000) und jedes Mal wieder neu aufgestellt. Die Klagebefugnis gegen den Rahmenbetriebsplan war den Bürgern verwehrt worden, sie sollten erst gegen eine Grundabtretung überhaupt vor Gericht vorgehen dürfen. Der letzte Einwohner von Horno, Werner Domain, ging diesen Weg. Als erstmals Gerichte über die Notwendigkeit seiner Umsiedlung entscheiden sollten, war der Rest des Ortes bereits abgerissen und und der Vorschnittbagger 50 Meter vor Werner Domains Haus gestoppt worden. Eine Zwangsumsiedlung auf diese Weise durchzusetzen, war nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies geht aus den erst später gefallenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichte (2006) und Bundesverfassungsgerichtes (2013) zum Tagebau Garzweiler klar hervor.