Vorkämpferin für Rechte Tagebaubetroffener wird finanziell abgestraft

Spendenaufruf für jahrelanges Engagement gegen Grundabtretungen

Birgit J. hat mit jahrelangem privatem Engagement ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erreicht, das die Rechte Bergbaubetroffener deutlich stärkt. Sie möchte den Rechtsstreit fortführen, droht aber insbesondere vom Bergbauunternehmen LEAG mit Kosten belastet zu werden, die sie nach acht Jahren Kampf nicht mehr privat stemmen kann. Wer Birgit unterstützen möchte, kann das hier tun.

2006: Nach jahrelangem Tauziehen genehmigt die brandenburgische Bergbehörde die Zerstörung des Lacomaer Teichgebietes für den Braunkohletagebau Cottbus-Nord. Erstmals in der Rechtsgeschichte soll ein europäisches Schutzgebiet (FFH-Gebiet) nicht nur „beeinträchtigt“ werden, sondern komplett von der Landkarte verschwinden. Ein Klagebündnis aus mehreren Umweltverbänden geht gegen die Genehmigung vor. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verweigert der Klage im Sommer 2007 die aufschiebende Wirkung und die Trockenlegung und Zerstörung des Gebietes nimmt ihren Lauf.

2013: Für den zwei Hektar großen Erlenwald von Birgit J. wird die bergrechtliche Grundabtretung an den Tagebaubetreiber Vattenfall (heute LEAG) ausgesprochen. Sie geht dagegen mit einem Eilverfahren vor. Auch ihr verweigert das Gericht die aufschiebende Wirkung. Der Wald wird durch die Bagger zerstört, ohne dass das Oberverwaltungsgericht die Erfolgsaussichten der Klage zuvor ausreichend geprüft hatte.

Viele würden an dieser Stelle den Kampf beenden. Doch Birgit geht es nicht um Entschädigungshöhen oder nur um die Rettung ihres eigenen Waldes. Es geht ihr um Gerechtigkeit für Tagebaubetroffene und um die Klärung, ob die Zerstörung der Landschaft Recht oder Unrecht war.

Nur weil Birgit nicht klein bei gab, sondern vor das Bundesverfassungsgericht zog, erschwert seit 2016 eine höchstrichterliche Entscheidung die jahrzehntelang von Tagebaubetreibern angewandte Strategie, Enteignungen so spät wie möglich zu beantragen, um Behörden und Gerichte unter Zeitdruck zu setzen. Dieser Zeitdruck kann den Kohlekonzernen jetzt selbst auf die Füße fallen:

„Je mehr ein Vorhabenträger durch ihm zurechenbares Verhalten die besondere Eilbedürftigkeit einer Entscheidung selbst zu verantworten hat, desto eher sind ihm auch wirtschaftliche Belastungen zuzumuten, die dadurch hervorgerufen werden, dass die Fachgerichte angemessene Zeit für eine Eilentscheidung benötigen, um den verfassungsgebotenen Eilrechtsschutz auf der Grundlage einer hinreichenden Fallprüfung gewähren zu können.“ (Aktenzeichen 1 BvR 1335/13, Rn 24)

Auch müssen klagende Grundeigentümer keine Schadensersatzforderungen mehr fürchten, wenn sie einen Tagebau vorübergehend aufhalten:

„Eine entsprechende Rechtsgrundlage existiert nicht.“ (1 BvR 1335/13, Rn 24)

Damit hat das Urteil die Rechtsposition späterer Tagebaubetroffener deutlich gestärkt.

Das konkrete Verfahren um das zwischenzeitlich zerstörte Waldgrundstück wurde an das Oberverwaltungsgericht zur erneuten Behandlung zurückverwiesen. Das OVG lehnte den Antrag leider – diesmal mit anderer Begründung – erneut ab und legte Birgit alle Kosten auf. Obwohl die erste Entscheidung des OVG verfassungswidrig war, musste Birgit das Eilverfahren letztlich zweimal bezahlen: Da zwischenzeitlich mehr als zwei Jahre vergangen waren, wurde die Sache kostenrechtlich wie ein neues Verfahren behandelt. Es drängt sich der Eindruck von finanzieller Bestrafung auf.

Über insgesamt acht Jahre hat Birgit ihren juristischen Kampf mit konsequenter Sparsamkeit geführt: Eine anwaltliche Vertretung nur dort eingeschaltet, wo das vorgeschrieben ist und die eigenen Schriftsätze bzw. die Zuarbeiten an den Anwalt in hunderten Stunden ehrenamtlicher Arbeit ausgearbeitet. Jetzt muss sie zusätzliche Kosten von 2661 Euro tragen, die vorher nicht absehbar waren.

Wir empfinden das nicht als gerecht und bitten Euch, Birgit mit einer kleinen Spende zu unterstützen. Zeigen wir unseren Respekt für dieses Engagement für die Rechte Tagebaubetroffener! Lassen wir Birgit nicht allein! Jeweils zehn Euro von zweihundertundsiebzig Kohlekritikern sollten in Deutschland doch möglich sein.

Wichtiger Hinweis: Spenden für private Gerichtsverfahren können nicht steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall gibt es also keine Spendenbescheinigungen, das Geld geht direkt an Birgit. Die Höhe der angefallenen Kosten hat sie uns gegenüber belegt und wir können die Richtigkeit bestätigen.

Wer Birgit unterstützen möchte, kann seine Spende unter dem Kennwort „Birgit“ auf das Konto der Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach und Tessmer überweisen:

Philipp-Gerlach & Tessmer Rechtsanwälte
Kennwort „Birgit“
GLS Gemeinschaftsbank eG Frankfurt/Main
IBAN: DE60 4306 0967 8022 8160 00
BIC: GENODEM1GLS

 

Eure Umweltgruppe Cottbus

Termine

Ausstellung "Unverkäuflich"
26 April 2024
10:00 - 20:00
Franz-Mehring-Platz 1, Berlin
Wir beim Umweltfestival in Berlin
28 April 2024
Berlin, Straße des 17. Juni
Filmabend "Es kommt darauf an das Hoffen zu lernen"
21 Mai 2024
19:00 -
Salon des Franz-Mehring-Platzes 1, 10243 Berlin

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

 

Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

230625 lausitz2030

 

Bitte unterstützt die Lacoma-Filmdokumentation

230625 lausitz2030

 

Aktuelle Seite: Startseite Aktionen Vorkämpferin für Rechte Tagebaubetroffener wird finanziell abgestraft

Lausitzer Kohlerundbrief