Betroffene bereiten Verfassungsbeschwerde vorKarlsruhe/Rohne, 30.12.2025. Das Bundesverfassungsgericht hat heute mitgeteilt, dass es die Enteignung und Rodung eines Waldes für den Braunkohlentagebau Nochten (Landkreis Görlitz, Sachsen) nicht mit einer einstweilige Anordnung stoppen wird. Über die Verfassungsbeschwerde selbst wird das Gericht später entscheiden und so die Rechtmäßigkeit der Enteignung überprüfen. Der Kohlekonzern LEAG hat die Fällung des Waldes für den 2. Januar angekündigt.
Bautzen/Rohne, 11.12.2025. Die Eigentümer des für den Braunkohlentagebau Nochten (Ostsachsen) enteigneten Waldstückes kündigen an, gegen die gestrige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Das OVG hat mit seiner gestern nachmittag mitgeteilten Entscheidung die Enteignung zum 1. Januar 2026 nicht gestoppt. Die Gründe für seine Entscheidung teilte das Oberverwaltungsgericht bisher nicht mit.
Ein neuer Kohlerundbrief und immer noch keine Gerichtsentscheidung zur Enteignung unseres gepachteten Waldes am Tagebau Nochten? Damit hätten wir für den 21. November auch nicht gerechnet. Die LEAG will den Wald am 1. Januar 2026 räumen und roden, im Februar 2025 wurde das Eilverfahren dagegen eingeleitet. Aktuell müssen wir weiter auf die Gerichtsentscheidung warten und es als gutes Zeichen ansehen: Die rechtlichen Argumente der Waldeigentümer scheinen sich nicht so einfach vom Tisch wischen zu lassen und das Gericht zumindest intensiv zu beschäftigen.
Die Eigentümer des von uns gepachteten Waldes kämpfen weiter vor Gericht gegen die Enteignung durch den Tagebau Nochten. Nachdem im Dezember die Klage und im Februar ein Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingereicht wurde, werden sich einige fragen, warum noch nichts neues über das Verfahren öffentlich wurde. Hinter den Kulissen herrscht aber durchaus Betriebsamkeit: Kläger, Bergamt und LEAG tauschen in langen Schriftsätzen ihre Argumente aus. Eine mündliche Verhandlung ist in Eilverfahren nicht üblich. Jetzt hat das Gericht die Streitparteien informiert, das es wohl nicht vor August entscheiden wird. Sollte das passieren, informieren wir natürlich umgehend. Die in diesem Jahr im Wald geplanten Veranstaltungen finden in jedem Fall statt, da die Enteignung zum 1. Januar 2026 wirksam würde.
Es ist kaum zu glauben: Die Klimakrise fordert weltweit immer mehr Opfer, Kohlekraftwerke pausieren wegen Absatzproblemen, aber die LEAG beantragt in der Lausitz einen neuen Kohletagebau! Sie will den Tagebau Nochten in das „Teilfeld Mühlrose“ erweitern und dort bis 2038 weiter Braunkohle abbauen. Bis 28. August können Einwendungen gegen den öffentlich ausgelegten Rahmenbetriebsplan eingereicht werden.
Die Umweltgruppe Cottbus hat die Unterlagen analysiert und eine ausführliche Stellungnahme und eine Mustereinwendung verfasst. Hier das Wichtigste in Kürze:
Bautzen/Rohne, 02.12.2024. Am heutigen Tag wurde gegen die Enteignung eines privaten Waldes für den Braunkohlentagebau Nochten Klage beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingereicht. In den nächsten Monaten muss das Gericht nun klären, ob das Waldstück wie vom Kohlekonzern LEAG geplant am 1. Januar 2026 zerstört werden darf.