Brandenburg erhebt erstmalig Sicherheitsleistungen für Tagebau-Rekultivierung

Brandenburg erhebt für die aktiven Tagebaue Welzow und Jänschwalde erstmalig Sicherheitsleitungen nach Bundesbergrecht vom Bergbaubetreiber LEAG. Das teilte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Anfang Oktober auf Nachfrage des BUND Brandenburg mit. Die Einführung von Sicherheitsleistungen war ein seit Jahren überfällig Schritt. Das Risiko, das der Staat die Folgekosten der LEAG-Tagebaue übernimmt, wird so zumindest verringert. Schon seit Jahren zeichnet sich es sich ab, dass die Braunkohleverstromung diese Folgekosten nicht mehr erwirtschaften kann. Es muss deshalb verhindert werden, dass noch weitere Finanzmittel über das Firmenkonstrukt der Oligarchen Křetinský und Kellner aus der Lausitz abfließen.

Der Hintergrund: Noch 2019 einigten sich Landesregierung und LEAG auf eine „Vorsorgevereinbarung“, mit der verbindliche Sicherheitsleistungen noch umgangen wurden. Doch mit der Zulassung des Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Jänschwalde im Februar 2020 hatte die Bergbehörde die LEAG dann beauflagt, bis zum 30.09. entweder eine nachverhandelte Vorsorgevereinbarung mit dem Land vorzulegen oder Sicherheiten „gemäß § 56 Abs. 2 BBergG in Form einer harten Patronatserklärung, Bankbürgschaft, Konzernbürgschaft oder Versicherung“ zu übergeben. Andernfalls hätte der Tagebau ab dem 1. Oktober keine Zulassung mehr gehabt. (Nebenbestimmungen 37 – 41) Diese Drohkulisse ist ein absolutes Novum in der Geschichte des Lausitzer Bergbaus. Sie hat ihre Wirkung nicht verfehlt, wenn auch um Jahre später als eigentlich nötig gewesen wäre. Die Anordnung von Sicherheitsleistungen nach dem Bundesberggesetz hatten Umweltverbände seit Jahren gefordert. Hier unsere Pressemitteilung dazu vom April 2016.