Hunderte Euro Gebühr für acht Zahlen?

231214 gebuerenbescheidSächsische Behörde führt Akteneinsichtsrecht ad absurdum

Die Intransparenz von Daten zum Wasserhaushalt erreicht einen neuen traurigen Höhepunkt: Für die Mitteilung von acht Zahlen aus dem Bewirtschaftungsmodell der Bundesländer verlangt die Landesdirektion Sachsen von der Umweltgruppe Cottbus 741,75 Euro. Die Umweltgruppe ist in Widerspruch gegen den Kostenbescheid gegangen, der aus ihrer Sicht eindeutig rechtswidrig ist. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Zivilgesellschaft von der Abfrage jeglicher Umweltdaten zu Wasser und Braunkohlenwirtschaft abgeschreckt werden soll. Solchen Bestrebungen werden wir entschieden entgegentreten!

So kam es zum Kostenbescheid:

Die vom Umweltbundesamt bezahlte, aber unter Führung einer Tochtergesellschaft des Kohleunternehmens LEAG erstellten Studie zu Wasserhaushalt und Kohleausstieg (mehr dazu hier) beruft sich an mehreren Stellen auf das Wasserbewirtschaftungsmodells „WbalMo“, dass die Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen gemeinsam betreiben. Der Umweltgruppe Cottbus e.V. hat am 12. Juli 2023 beim Brandenburgischen Landesamt für Umwelt nach dem Umweltinformationsgesetz Akteneinsicht in dort zugrunde gelegte LEAG-Angaben beantragt. Weil es ein gemeinsames Modell der Länder ist, konnte sie davon ausgehen, dass alle beantragten Informationen den brandenburgischen Behörden vorliegen würden. Überraschenderweise sah sich das LfU Brandenburg jedoch nicht zu allen Angaben als „informationspflichtige Stelle“ an und leitete einen Teil des Antrages an die Landesdirektion Sachsen weiter. Diese lehnte mit Bescheid vom 1. November 2023 den Antrag überwiegend ab und gab ihm lediglich in einem Punkt statt. Übermittelt wurden „Informationen zum Rohwasserbedarf des Kraftwerkes Boxberg und die Rückleitung in den Schwarzen Schöps (…) die den Jahren 2020 und 2025 zugeordnet werden.“ Es handelt sich dabei um eine Tabelle mit acht Zahlenangaben. Dafür wurde der Umweltgruppe nun eine Verwaltungsgebühr von 739,12 Euro plus Portokosten von 2,63 Euro in Rechnung gestellt. Hier unser Widerspruchsschreiben

Der Hintergrund:

Die Wasserrahmenrichtlinie der EU schreibt vor, dass vor strategischen Entscheidungen zur Wasserbewirtschaftung die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Solche Entscheidungen stehen im Lausitzer Braunkohlenrevier zweifellos an. Im 2021 öffentlich ausgelegten Bewirtschaftungsplan wurde dazu aber nur auf die nicht öffentliche „AG Flussgebietsbewirtschaftung“ verwiesen, in der die Behörden der drei Bundesländer mit den Bergbaubetrieben LEAG und LMBV zusammensitzen. Seitdem versucht die Umweltgruppe Cottbus immer wieder, durch Anträge auf Akteneinsicht Kenntnis von den tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen zu bekommen. Dabei verweigert das Unternehmen LEAG regelmäßig seine Zustimmung zur Bekanntgabe vermeintlicher Betriebsgeheimnisse.