EU-Kommission sieht beim polnischen Tagebau Turów europäisches Recht verletzt

Die im März bis 2026 verlängerte Bergbaukonzession für den Braunkohletagebau Turów verstieß nach Ansicht der EU-Kommission gegen Europäisches Recht. Das ´machte die Kommission am 17. Dezember in einer Stellungnahme deutlich, die auf eine Beschwerde Tschechiens vom 30. September zurückgeht. Der Tagebau liegt nahe der Grenze zu Tschechien und Deutschland östlich von Zittau.

Bei einem Rechtsstreit zwischen zwei Mitgliedstaaten sieht Artikel 259 des EU-Vertrags vor, dass die Angelegenheit zunächst der Kommission zur Kenntnis zu bringen ist, die nach Anhörung beider Parteien innerhalb von drei Monaten eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgibt.

In ihrer Stellungnahme vertritt die Kommission die Auffassung, „dass die polnischen Behörden die Bestimmungen der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (2011/92/EU) und der Richtlinie über den Zugang zu Umweltinformationen (2003/4/EG), was die Information der an grenzüberschreitenden Konsultationen beteiligten Öffentlichkeit und Mitgliedstaaten und den Zugang zu Gerichten anbelangt, sowie den in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nicht ordnungsgemäß angewandt haben.“ Damit schloss sich die Kommission einem Teil der von Tschechien vorgebrachten Kritikpunkte an. Nach diesem Schritt kann Tschechien den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof bringen, wenn es sich nicht mit Polen gütlich einigt.

Die sächsische Europaministerin Katja Meier (Bündnis90/Grüne) begrüßte die Stellungnahme der Kommission: „Die Erweiterung des Tagebaus, wie von polnischer Seite derzeit vorgesehen, führt zu erheblichen grenzüberschreitenden Umweltschäden auf tschechischer und deutscher Seite. Gerade die nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt werden erheblich sein. Den tschechischen Vorstoß für die Einhaltung europäischer Umwelt- und Umweltinformationsrichtlinien vor dem Europäischen Gerichtshof begrüße ich daher nachdrücklich. Unser Ziel ist eine einheitliche Anwendung europäischen Umweltrechts durch alle Mitgliedstaaten der EU. Dies liegt auch im ureigenen Interesse des Freistaates Sachsen. Die Bundesregierung sollte jetzt die Tschechische Republik als Streithelfer unterstützen.“

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