Landesamt korrigiert Frist: Einwendungen zur LEAG-Müllverbrennung noch bis 30. September möglich

In einer korrigierten Bekanntmachung hat das Landesamt für Umwelt mit Hinweis auf zusätzliche Unterlagen die Verlängerung der Beteiligungsfrist bekanntgegeben: Einwendungen gegen das Vorhaben können demnach bis einschließlich 30. September 2020 eingereicht werden. Ursprünglich sollte die Frist bereits am 31. August 2020 ablaufen. Ob dem Amt inzwischen aufgefallen ist, dass man solche Beteiligungsverfahren nicht in die Sommerpause legen sollte oder die Frist-Verlängerung auch auf Kritik daran zurückgeht, dass die Unterlagen zuerst weder druckbar noch kopierbar waren, bleibt Spekulation. Derweil formiert sich der Protest gegen das Vorhaben in der Region. In der zweiten Septemberhälfte ist eine öffentliche Informationsveranstaltung der Kritiker geplant.

Rundbrief vom 21.08.2020

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Filmabend "Es kommt darauf an das Hoffen zu lernen"
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Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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