Danke für die Unterstützung von Birgit!

Im Rundbrief vom 22. September hatten wir dazu aufgerufen, Birgit als Vorkämpferin für die Rechte Tagebaubetroffener dabei zu unterstützen, die Rechtswidrigkeit der Enteignung ihres Waldgrundstückes feststellen zu lassen. Und obwohl keine steuerliche Abzugsfähigkeit winkte, kamen die akut benötigten 2661 Euro in kurzer Zeit zusammen. Birgit war von der Unterstützung überwältigt und möchte sich bei allem Spenderinnen und Spendern sehr herzlich bedanken.
Hier der aktuelle Stand: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat im Anschluss an die Verhandlung am 29. Oktober nur die Zulässigkeit der Klage bestätigt, die vom Bergamt und der LEAG überraschend in Frage gestellt worden war. Das Verwaltungsgericht muss sich nun eingehend mit der Frage auseinandersetzen, ob die Enteignung von Birgits Grundstück im ehemaligen Lacomaer Teichgebiet und dessen Zerstörung rechtswidrig war. Diese Themen („Begründetheit“ der Klage) sollen in einer erneuten Verhandlung im März 2021 diskutiert werden. Das ist für Birgit einerseits ein Teilerfolg, nachdem LEAG und Bergamt Ihr das Recht absprechen wollten, überhaupt die Rechtmäßigkeit der Enteignung prüfen zu lassen. Andererseits bringt ein neuer Verhandlungstermin wieder zusätzlichen Aufwand und Kosten mit sich. Die Möglichkeit, Birgit mit einer Spende zu unterstützen, besteht deshalb auch weiterhin:

Philipp-Gerlach & Tessmer Rechtsanwälte

Kennwort „Birgit“

GLS Gemeinschaftsbank eG Frankfurt/Main

IBAN: DE60 4306 0967 8022 8160 00

BIC: GENODEM1GLS