Anhörung im Bundestag zu Kohle-Entschädigungen

Für kommenden Montag, den 7. September hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages eine Anhörung zur geplanten Entschädigung der Betreiber von Braunkohlekraftwerken angesetzt. Der Bundestag muss über die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Kraftwerksbetreibern entscheiden, bevor diese in Kraft treten können. Vorgesehen sind etwa für die LEAG 1,75 Milliarden Euro. Das Öko-Institut kam Ende Juni zu dem Ergebnis, dass hier eine Milliarde Euro zu viel gezahlt werden soll, selbst wenn man die Entschädigung großzügig ermitteln würde. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die LEAG hier eine Laufzeit des Kraftwerks Jänschwalde entschädigen lässt, die lediglich seit 2017 behauptet wurde. Schon im Herbst 2018 schrieben wir in unserem Hintergrundpapier zum Kraftwerk Jänschwalde:

„Ob die vier ältesten Jänschwalder Kraftwerksblöcke wirtschaftlich bis 2030 betrieben werden können, ist alles andere als sicher. Der technische Verschleiß ist hoch, die Gewinne gering. Nicht ausgeschlossen, dass die LEAG versucht, für die ohnehin geplante frühere Stilllegung des Kraftwerks von der Bundesregierung entschädigt zu werden. Dem Kohlerevier und den Beschäftigten könnte man dann den Klimaschutz als Schuldigen präsentieren und der deutsche Steuerzahler würde den tschechischen Milliardären, denen die LEAG gehört, angeblich entgangene Gewinne ersetzen.“

Rundbrief vom 1. September 2020