Der Kohleausstieg ist Gesetz – aber die LEAG zockt weiter

MG 5207Am 3. Juli beschlossen Bundestag und Bundesrat sowohl das Kohleausstiegs- als auch das Strukturwandelstärkungsgesetz. Die Lausitzer Kohlekraftwerke werden dabei aber längstmöglich geschont, so sehr, dass sie praktisch genauso viel Kohle verbrennen können, wie es schon Vattenfall 2016 beim Verkauf der Kraftwerke und Tagebaue an EPH ohnehin annahm.

Freilich kann es auch zu weniger Kohleverbrauch kommen, dann wären auch genehmigte Tagebaue zu verkleinern. Doch das läge nicht am Kohleausstiegsgesetz, sondern an der aktuellen Entwicklung von Stromnachfrage, CO2- und Gaspreisen - und muss den Betreibern deshalb auch nicht vom Staat entschädigt werden.

Im Ausstiegsgesetz sind 1,75 Milliarden Euro angebliche Entschädigung an die LEAG vorgesehen. Zu wenig Klimaschutz für zu viel Geld zu erkaufen, war schon bei der Vereinbarung der Sicherheitsreserve 2015 die Methode der Bundesregierung. Die jetzt bekannt gewordenen Vertragsentwürfe gehen davon aus, dass der Milliardenbetrag über 15 Jahre gezahlt und für die Rekultivierungskosten der Tagebaue zweckgebunden werden soll. Was nichts daran ändern würde, dass so die Braunkohleverstromung subventioniert und künstlich am Markt gehalten wird: wer die Rekultivierung nicht mehr erwirtschaften muss, der kann von einem großen Kostenblock befreit weiter die Landschaft umwühlen. So machte zu Recht das Wort „Kohleverstromungsverlängerungsgesetz“ die Runde. Und Geld aus der Lausitz in Richtung EPH abzuzweigen bleibt natürlich trotz der Zweckbindung möglich – solange der Stromverkauf noch welches einbringt.

Der politische Druck – zu dem auch auch mit Pressemitteilungen, einem Brief an die Abgeordneten und die Teilnahme am Fachgespräch im Umweltausschuss beigetragen haben - zeigt insofern Wirkung, dass die öffentlich-rechtlichen Verträge am 3. Juli noch nicht im Bundestag beschlossen wurden. Damit ist die Bergbauregion nicht mehr Geisel der zwei tschechischen Milliardäre – denn die Strukturhilfen hängen nicht mehr daran, wie zufrieden die LEAG-Eigner mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Kohleausstieg sind. Es besteht also zumindest die Chance, dass die absurd hohen Milliardenzahlungen auch tatsächlich kritisch überprüft werden.

Nach der Sommerpause sollen die Verträge wieder Thema im Bundestag sein. Der Spiegel vom 3. Juli zitierte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch, dass es in der ersten Sitzungswoche nach den Sommerferien eine Anhörung dazu geben werde.

Entsprechend hat auch die LEAG die Bekanntgabe ihres neues Revierkonzeptes verschoben – sie will offensichtlich nicht nur das Gesetz abwarten, sondern auch die Unterschrift unter dem öffentlich-rechtlichen Vertrag, bevor sie verrät, was sie vor hat. Ein „Revierkonzept“ beschreibt freilich die Wünsche des Unternehmens. Die Entscheidung liegt bei den Plan- und Genehmigungsverfahren, die dazu durch Variantenuntersuchungen die am wenigsten schädliche Tagebauplanung ermitteln müssen. Zumindest müsste es in einem Rechtsstaat so sein und wir werden es vehement einfordern.